Auszug - Gewährung eines Fusionszuschusses an die fusionierte Einheitsgemeinde im Ostkreis
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
LR
Nahrstedt erläutert ausführlich den Sachverhalt. Er weist darauf hin,
dass das Land bekundet habe, dass eine Förderung von 75% der Kassenkredite der
fusionierten Kommune gewährt werde.
Die fusionierte Einheitsgemeinde werde dann aus über 20.000
Einwohnern bestehen, was höhere Schlüsselzuweisungen einbringen werde. Folglich
erhöhe sich auch die Kreisumlage für den Landkreis Lüneburg.
Die drei Gemeinden bitten nun um einen Fusionszuschuss, welcher
in den ersten fünf Jahren aus den zusätzlichen Schlüsselzuweisungen finanziert werde.
Im ersten Jahr (2012) handele es sich um 75 % der zusätzlichen
Schlüsselzuweisungen. Der Zuschuss schmelze danach jährlich um 15 %-Punkte ab.
Er bittet um Zustimmung, das habe auch der Kreisausschuss
empfohlen.
KTA Kamp
sieht
es als richtig an, dass der Landkreis Lüneburg die Fusionsbestrebungen im
Ostkreis unterstützt und entstehende Mehreinnahmen an die neue Einheitsgemeinde
zurückfließen lässt. Dieses Verfahren sei als Starthilfe zu verstehen und zu
unterstützen.
KTA Kamp lobt die konstruktive inhaltliche Unterstützung
seitens des Landkreises, vor allem durch EKR Krumböhmer.
Dennoch sei die Fusion noch unklar. Er habe großes Verständnis
dafür, wenn sich der Rat der Stadt Bleckede am 12.11.2009 dem ablehnenden Votum
seiner Bürgerinnen und Bürger anschließe.
Das Gutachten zur Fusion, so KTA Kamp, sei unkritisch und
einseitig gewesen. Die Bürgerinnen und Bürger seien nicht einbezogen worden und
Problemfelder „schön gerechnet“ worden. Ebenso wurden die
Perspektiven und Ziele der neuen Gemeinde nicht aufgezeigt. Stattdessen pflegte
man den Anschein, dass eine zusammengelegte Verwaltung alle finanziellen
Probleme löse. Dieses Verhalten sei unglaubwürdig, was der Bürger längst
erkannt habe.
Ehrlichkeit stehe für ihn an erster Stelle. Dann, so KTA Kamp,
wäre der Fusionsprozess auch reibungsloser voran gegangen.
KTA
Bonin erläutert die finanziellen Auswirkungen des zu fassenden
Beschlusses unter Berücksichtigung einer unveränderten Rechtslage, eines
gleichbleibenden Hebesatzes der Kreisumlage und einer gleichbleibenden Höhe der
Schlüsselzuweisungen. Daraus ergeben sich folgende Beträge in den Jahren
2012-2016, die vom Landkreis Lüneburg an die Einheitsgemeinde fließen: 2012=
450.000 €, 2013= 360.000 €, 2014= 270.000 €, 2015= 180.000
€ und im Jahr 2016= 90.000 €. Das ergebe eine Gesamtsumme von 1,35
Mio. €, die aus dem defizitären Ergebnishaushalt des Landkreises stamme.
Er werde dem Beschluss zustimmen, bitte aber darum, ihn nicht
als Druckmittel für die Bleckeder Ratsfrauen und Ratsherren zu nutzen.
Ebenso wolle man mit dem Beschluss nicht eine Lex Bleckede
schaffen, sondern erwarte Gleichbehandlung für alle Kommunen.
KTA Hoppe
ist
der Auffassung, dass die geplante Fusion endlich zur Entscheidung gebracht
werden müsse. Das letzte Wort haben die Räte der Gemeinden.
Die Gründe, für das negative Ergebnis des Bürgervotums in
Bleckede, waren erstens die unverbindlichen finanziellen Zusagen des Landes und
des Kreises. Zweitens habe man einen Phantasienamen der zukünftigen
Einheitsgemeinde befürchtet, mit dem sich Bleckede nicht identifizieren könne.
Diese Punkte seien in einer Aufklärungsaktion der Stadt Bleckede ausführlich diskutiert
und ausgeräumt worden.
Fusionen, die größere Einheiten schaffen, seien nicht mehr zu
umgehen. Sie stellen die Zukunft dar, bringen Wirtschaftlichkeit und
Kostenersparnis. Man sollte alles dafür tun, dass in Bleckede ein
zukunftsorientierter Beschluss gefasst werde. Mit dem heutigen Beschluss werde
man dazu einen Beitrag leisten.
KTA
Venderbosch erklärt, dass die Linke-Fraktion der Fusion skeptisch
gegenüber stehe. Man befürchte, dass die bürgernahe Verwaltung nicht mehr
sichergestellt sei. Er sei auch gegen den geplanten Personalabbau und die
daraus resultierende Arbeitsverdichtung.
Die endgültige Entscheidung liege beim Bleckeder Rat. Um keinen
weiteren Druck hinsichtlich der Entscheidung aufzubauen, werde sich die
Linke-Fraktion der Stimme enthalten.
KTA
Stilke sieht Gefahren in der Fusion. So könne die Bürgernähe verloren
gehen und die Wege zu den Ämtern länger werden, was im Gegensatz zu der
momentanen Aufgabendezentralisierung stehe. Die Vor- und Nachteile einer Fusion
seien in jedem Fall genau abzuwägen, sonst drohe Politikverdrossenheit. Es sei
zu klären, ob die Einsparungen bei den Verwaltungen in Relation zu den höheren
Kosten für den Bürger stehen. Ebenso sei die finanzielle Zusicherung des Landes
mit Blick auf sinkende Bevölkerungszahlen in den Folgejahren zu prüfen.
Es sei wichtig, den Bürger mit einzubeziehen und Konsequenzen
aus dem Bürgervotum in Bleckede zu ziehen.
Die Grüne-Fraktion habe deshalb im Kreisausschuss einen
Änderungsantrag eingebracht. Dieser Änderungsantrag verdeutliche, dass man die
Fusion begrüße, nicht aber den momentan ablaufenden Prozess.
KTA
Perschel verweist auf die kommunale Selbstverwaltung. Der Kreis könne
den Gemeinden nur beratend zur Seite stehen. Durch den zu beschließenden
Finanzzuschuss werde kein Rat unter Druck gesetzt. Er plädiert für Zustimmung.
Die weiteren Entscheidungen bleiben abzuwarten.
KTA
Röckseisen stellt fest, dass die Fusion durch die Stärkung der Gemeinden
Nachhaltigkeit schaffe. Davon könne der Kreis nur profitieren. Dennoch sollte
man die Abschmelzung der Zuschüsse flexibler gestalten, besonders in den
letzten Jahren.
KTA
Röding widerlegt die Aussage, dass die Öffentlichkeit in diesem
Prozess nicht mitgenommen wurde. In der Vergangenheit wurden viele
Informationsveranstaltungen für die Bürger abgehalten. Die Bürgernähe werde ein
sehr großes Thema darstellen. Um diese Bürgernähe zu garantieren, können auch
Ortsräte in Bleckede, Dahlenburg und Amt Neuhaus gebildet werden.
Alle Kritikpunkte des Bürgervotums wurden ausgeräumt. Der
Großteil der Bleckeder Bürger spreche sich für die Fusion aus.
KTA
Staudte stellt als Landtagsabgeordnete richtig, dass nicht 75 % der
Kassenkredite durch das Land übernommen werden, sondern 75 % der Zinsen und Tilgung
der Kassenkredite.
KTA
Neumann weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Lenkungsgruppe vor Ort
nicht die Öffentlichkeit darstelle. Die Bürgerinnen und Bürger haben sich gegen
die Fusion entschieden. Eine erneute Bürgerbefragung wäre angemessen gewesen.
LR
Nahrstedt gibt bekannt, dass der Kreisausschuss der Empfehlung der
Verwaltung mit folgender Änderung in Punkt 1 des Beschlussvorschlages
zugestimmt hat: „Der Landkreis Lüneburg unterstützt die Stadt Bleckede,
die Gemeinde Amt Neuhaus und die Samtgemeinde Dahlenburg mit ihren
Mitgliedsgemeinden Nahrendorf, Flecken Dahlenburg, Dahlem, Boitze und
Tosterglope im Grundsatz in
ihrem Fusionsprozess zu einer neuen Einheitsgemeinde (fusionierte
Einheitsgemeinde).“
-EKR-
Beschluss:
1.
Der Landkreis Lüneburg unterstützt die
Stadt Bleckede, die Gemeinde Amt Neuhaus und die Samtgemeinde Dahlenburg mit
ihren Mitgliedsgemeinden Nahrendorf, Flecken Dahlenburg, Dahlem, Boitze und
Tosterglope im Grundsatz in ihrem Fusionsprozess zu einer neuen
Einheitsgemeinde (fusionierte Einheitsgemeinde). Er gewährt der fusionierten
Einheitsgemeinde einen Fusionszuschuss nach Maßgabe dieses Beschlusses.
2.
Der Fusionszuschuss wird für die Jahre
2012 - 2016 jeweils zum 1. Juni ausgezahlt.
3.
Die Höhe des Fusionszuschusses für die
einzelnen Jahre bemisst sich nach den Schlüsselzuweisungen, die aufgrund der
Fusion zusätzlich gezahlt werden. Hierauf zahlt der Landkreis Lüneburg im Jahr
2012 75 %. Der Zuschuss schmilzt danach jährlich um 15 %-Punkte. Der Rechenweg
wird unter „Sachlage“ dargestellt.
4.
Sobald die fusionierte Einheitsgemeinde
rechtsgültig entstanden ist, wird der Landkreis Lüneburg ihr einen
verbindlichen Bescheid über die Zahlung des Fusionszuschusses erteilen. Der
Landrat wird beauftragt, der Stadt Bleckede, der Gemeinde Amt Neuhaus, der
Samtgemeinde Dahlenburg mit ihren Mitgliedsgemeinden Nahrendorf, Flecken
Dahlenburg, Dahlem, Boitze und Tosterglope unverzüglich eine Zusicherung über
den Erlass des Zuwendungsbescheides im Sinne von § 1 Abs. 1 Nds.
Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVfG) i. V. m. § 38 des
Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes (VwVfG) zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 2 Enthaltungen