Auszug - Abfallwirtschaftskonzept 2009 bis 2013
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
KR Scherf weist daraufhin, dass der Landkreis Lüneburg nach § 19
Kreislauf-/ Wirtschafts- und Abfallgesetz dazu verpflichtet sei ein
Abfallwirtschaftskonzept zu erstellen. Da es keine gravierenden Änderungen
gegeben habe, werde man das Konzept von 2002 bis 2007 fortschreiben. Sie hofft
auf Zustimmung.
KTA Meyn sieht das Konzept als zukunftsweisend und umfassend an. Die
Einsammlung und Beförderung des Mülls sei im Intervallrythmus geregelt. Ebenso
sei die Verwertung und Beseitigung des Mülls zukunftsrichtend ausgelegt.
KTA Stilke macht deutlich, dass dieses Konzept kein
Abfallverringerungskonzept sei. Letztlich werde hier nur der Ist-Zustand
beschrieben, da keinerlei Verringerungspotentiale aufgezeigt werden. Wenn man
die Bundes- und Landesgesetze wirklich ernst nehme, müsse man dafür sorgen,
dass die Abfallmenge reduziert werde. Der Forderung der Grünen-Fraktion, eine
Müllsortierung einzuführen, wurde wieder nicht gefolgt. Demnach werde man dem
Abfallwirtschaftskonzept nicht zustimmen.
KTA Röckseisen erinnert daran, dass die FDP-Fraktion
bereits im Mai 2009 den Einsatz eines Wirtschaftsberaters für die GfA beantragt
habe. Allerdings lasse sich der Einfluss eines Wirtschaftsberaters im Konzept
nicht erkennen. Sie müsse KTA Stilke zustimmen.
KTA Harms kann die Unzufriedenheit von KTA Stilke, welcher letztlich
Vorsitzender des Ausschusses für Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21
und Verbraucherschutz sei, nicht verstehen. Gerade an dieser Stelle hätte er im
Ausschuss entsprechend handeln können.
LR Nahrstedt schließt sich der Aussage von KTA Harms an.
Das erste Abfallwirtschaftskonzept sei 2002 von der Mehrheit CDU/Grüne
verabschiedet worden. Zum damaligen Zeitpunkt habe die Grüne-Fraktion dieses
Konzept für gut empfunden. Das jetzige Abfallwirtschaftskonzept sei nur eine
Fortschreibung des voran gegangenen Konzepts. Demnach könne er die Kritik von
KTA Stilke nicht verstehen.
KTA Köne entgegnet, dass ein Abfallwirtschaftskonzept, welches bereits
seit 5 Jahren bestehe, nicht einfach fortgeschrieben werden könne.
KTA Meyn bezieht sich auf § 2 des Niedersächsischen Abfallgesetzes. Hier
werde verlangt, dass man unnötige Abfälle vermeiden sollte und eine
umweltverträgliche Entsorgung nicht unnötig erschweren sollte. Man könne stolz
darauf sein, dass sich das Umweltbewusstsein der Bürger gefestigt habe. Ein
Grund dafür, sei auch die geregelte und verlässliche Entsorgung im Landkreis
Lüneburg.
KTA Stilke entgegnet, dass man auf 75 % des Restmüllaufkommens verzichten
könnte. Hierfür müsste man sich realistische Ziele setzen. Diese sollte
zumindest das Konzept enthalten.
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Beschluss:
Das Abfallwirtschaftskonzept
2008 bis 2013 wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis: 38 Ja-Stimmen, 8 Gegenstimmen und 1
Enthaltung