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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Antrag der Gruppe CDU/Unabhängige und SPD vom 18.02.2010 (Eingang: 22.02.2010); Resolution: Nachhaltige Wasserbewirtschaftung in unserer Region  

Kreistag
TOP: Ö 16
Gremium: Kreistag Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 08.03.2010    
Zeit: 14:00 - 16:00 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
2010/043 Antrag der Gruppe CDU/Unabhängige und SPD vom 18.02.2010 (Eingang: 22.02.2010);
Resolution: Nachhaltige Wasserbewirtschaftung in unserer Region
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Britta AmmoneitAktenzeichen:01
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Ammoneit, Britta
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

Diskussionsverlauf:

 

LR Nahrstedt gibt bekannt, dass der Kreisausschuss die Annahme des Antrages empfiehlt und dass der Ergänzungsantrag der FDP-Fraktion als Anlage beigefügt werden soll.

 

KTA Dr. Bonin erläutert, dass der Landkreis als Mitglied der Metropolregion Hamburg auch zukünftig einen Beitrag zur Wasserversorgung der gesamten Metropolregion leisten müsse.

Dennoch sei zu beachten, dass diese wichtige Ressource nachhaltig und sinnvoll verwendet werden müsse.

Welches Wasser, für welche Zwecke und für welchen Aufwand verwendet werde, rücke dabei besonders in den Vordergrund. Eine Stellungnahme zu dieser komplexen Frage könne den einzelnen betroffenen Gemeinden nicht zugemutet werden. Somit sei es verständlich, dass sich die Gemeinden auf das vorliegende Gutachten der Hydrogeologie GbR (Dr. Meyer/Frank Bärle) vom 21.10.2009 stützen. Man benötige zudem die Unterstützung des Landes, welches mit der Metropolregion Hamburg die Frage der Versorgung und Unterhaltung zu klären habe.

 

KTA Stilke freut sich über die eingebrachte Resolution. Die richtige und sinnvolle Nutzung des Grundwassers spiele eine immer wichtigere Rolle.

Wie nachlässig auch der Landkreis Lüneburg mit der Nachhaltigkeit des Wassergebrauchs umgehe, zeige die angespannte Lage im Ost- und Westteil des Kreises. Quellköpfe und Moore im Bereich der Roddau und des Hausbaches versiegen weil das Wasserwerk Westergellersen nicht genug Rücksicht auf die natürlichen Gegebenheiten nehme.

Für Hamburg stelle die Versorgung mit Heidewasser nur ein Vorsorgeposten dar. Die Stadt besitze momentan sehr gute Grundwasserressourcen, wie z.B. die stillgelegten Brauereien, die derzeit nicht genutzt werden. Er halte es für bedenklich, dass günstiges Heidewasser von Hamburg bezogen und dann teuer nach Lübeck weiter verkauft werde.

Der Halbsatz zur Feldberegnung sollte seiner Meinung nach abgeschwächt werden, indem das Wort „insbesondere“ gestrichen werde. Die Landwirtschaftskammer setzte sich verstärkt dafür ein, dass Landwirte Produkte anpflanzen, die mit der natürlichen Beregnung besser auskommen.

Trotz kleiner Kritikpunkte werde die Grüne-Fraktion dieser Resolution zustimmen.

 

KTA Barufe unterstützt die vorliegende Resolution. Die FDP-Fraktion werde zustimmen.

Wie auch die Gruppe, sehe die FDP-Fraktion die Komplexität dieses Verfahrens als äußerst problematisch an. Deshalb soll nach dem Willen der FDP die Stellungnahme der Interessengemeinschaft Grundwasserschutz Nordheide e.V. berücksichtigt werden.

 

KTA Fahrenwaldt teilt mit, dass die Linke-Fraktion dieser Resolution zustimmen werde, obwohl diese nicht weit genug gehe. Da das Grundwasser keine unendliche Ressource darstelle, sollte die Fördermenge für Hamburg reduziert werden.

 

KTA Dziuba-Busch weist darauf hin, dass das Wasserrecht umstrukturiert worden sei. Ab dem 01.03.2010 gelte ein neues Wasserschutzgesetz auf Bundesebene und auch das Niedersächsische Wassergesetz sei ab dem 01.03.2010 komplett geändert worden.

Auch wenn den Gemeinden die untere Wasserschutzbehörde zur Verfügung stehe, könne man dennoch die Unterstützung des Landes gebrauchen.

 

KTA Dr. Scharf verzeichnet eine breite Zustimmung zu dieser Resolution, was er durchaus begrüßt. Zu der Wortmeldung von KTA Stilke stellt er klar, dass der Landkreis Lüneburg stark durch die Landwirtschaft geprägt sei und dieses im Punkt 2 der Resolution auch entsprechend aufgeführt wurde.

 

KTA Staudte macht deutlich, dass die Bezirksregierung in der Vergangenheit solche Genehmigungsverfahren bearbeitet habe. Da diese nun nicht mehr existiere, habe der Landkreis Harburg die Aufgabe übernommen. Um diese komplexe und grenzübergreifende Aufgabe für den Landkreis Harburg zu erleichtern, habe man auf Landesebene einen Antrag gestellt, der konkrete Rahmenbedingungen vom Land fordere. Beispielsweise Laufzeitverlängerungen von Verträgen, Reduzierung von Fördermengen und die Erhöhung und zweckgebundene Nutzung des Wasserpfennigs.

 

KTA Berisha sieht die Resolution als überflüssig an. Hier handele es sich einzig und allein um Absichtserklärungen, die bereits in der Vergangenheit getroffen wurden. Demnach werde er sich nicht an der Abstimmung beteiligen.

 

LR Nahrstedt teilt mit, dass man bei einer Veranstaltung zum Thema Grundwasserversorgung und Landwirtschaft vor 2 Wochen in Amelinghausen einen Wasserengpass im Ost- und Westteil des Landkreises festgestellt habe. Weiterhin sei deutlich geworden, dass der Landkreis Lüneburg nicht vom Klimawandel verschont bleibe. In 40 Jahren werde im gesamten Kreisgebiet ein erhöhter Wasserbedarf für die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte bestehen. Dabei stellte sich sehr deutlich heraus, dass die Landwirte für alternative Beregnungsmethoden offen seien.

Die Ressource Wasser müsse für die Zukunft geschützt werden. Das gelte auch für die landwirtschaftliche Produktion, die im Landkreis Lüneburg eine große Rolle spiele und Arbeitplätze schaffe.

 

-61-

 

Beschluss:

Beschluss:

Anlässlich des aktuellen Bewilligungsverfahrens des Landkreises Harburg für die Wasserentnahme des Wasserwerkes Nordheide der Hamburger Wasserwerke GmbH stellt der Kreistag des Landkreises Lüneburg fest:

1.  Als Mitglied der Metropolregion Hamburg will der Landkreis Lüneburg auch zukünftig einen Beitrag zur Wasserversorgung der gesamten Metropolregion leisten. Allerdings bedarf es eines gerechten Interessenausgleichs bei der Gestaltung einer nachhaltigen Wasserbewirtschaftung in unserer Region.

2.  Im Hinblick auf die Auswirkungen des Klimawandels ist zu gewährleisten, dass für die nachhaltige Eigenbedarfsdeckung Vorsorge getroffen wird. Dies gilt für Trinkwasser, Wasser für Gewerbe/Industrie und insbesondere für den hieraus erhöhten zukünftigen Wasserbedarf für die Feldberegnung.

3.  Der Kreistag Lüneburg fordert die Landesregierung im Sinne des gerade beschlossenen Zukunftsvertrages auf, die kommunale Ebene bei der nachhaltigen Sicherung ihres Grundwasserangebots im Rahmen des laufenden Bewilligungsverfahrens zu unterstützen. Gerade die betroffenen kleineren Kommunen bedürfen bei der Komplexität des anstehenden wasserrechtlichen Verfahrens einer unabhängigen fachlichen Unterstützung.

4.  Die Grundwasserentnahmen sind so zu vereinbaren, dass negative Beeinflussung von Oberflächengewässern und Schäden bei den vom Grundwasser direkt abhängigen Landökosystemen auszuschließen sind. Das bedeutet, dass ein Gleichgewicht zwischen der Grundwasserentnahme und –neubildung zu sichern ist.

Der Antrag der FDP-Fraktion wird als Anlage beigefügt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig

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