Auszug - Antrag der Gruppe CDU/Unabhängige und SPD vom 18.02.2010 (Eingang: 22.02.2010); Resolution: Nachhaltige Wasserbewirtschaftung in unserer Region
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
LR
Nahrstedt gibt bekannt, dass der Kreisausschuss die Annahme des Antrages
empfiehlt und dass der Ergänzungsantrag der FDP-Fraktion als Anlage beigefügt
werden soll.
KTA Dr.
Bonin erläutert, dass der Landkreis als Mitglied der Metropolregion
Hamburg auch zukünftig einen Beitrag zur Wasserversorgung der gesamten
Metropolregion leisten müsse.
Dennoch sei zu beachten, dass diese wichtige Ressource
nachhaltig und sinnvoll verwendet werden müsse.
Welches Wasser, für welche Zwecke und für welchen Aufwand
verwendet werde, rücke dabei besonders in den Vordergrund. Eine Stellungnahme
zu dieser komplexen Frage könne den einzelnen betroffenen Gemeinden nicht
zugemutet werden. Somit sei es verständlich, dass sich die Gemeinden auf das
vorliegende Gutachten der Hydrogeologie GbR (Dr. Meyer/Frank Bärle) vom
21.10.2009 stützen. Man benötige zudem die Unterstützung des Landes, welches
mit der Metropolregion Hamburg die Frage der Versorgung und Unterhaltung zu
klären habe.
KTA
Stilke freut sich über die eingebrachte Resolution. Die richtige und
sinnvolle Nutzung des Grundwassers spiele eine immer wichtigere Rolle.
Wie nachlässig auch der Landkreis Lüneburg mit der
Nachhaltigkeit des Wassergebrauchs umgehe, zeige die angespannte Lage im Ost-
und Westteil des Kreises. Quellköpfe und Moore im Bereich der Roddau und des
Hausbaches versiegen weil das Wasserwerk Westergellersen nicht genug Rücksicht
auf die natürlichen Gegebenheiten nehme.
Für Hamburg stelle die Versorgung mit Heidewasser nur ein
Vorsorgeposten dar. Die Stadt besitze momentan sehr gute Grundwasserressourcen,
wie z.B. die stillgelegten Brauereien, die derzeit nicht genutzt werden. Er
halte es für bedenklich, dass günstiges Heidewasser von Hamburg bezogen und
dann teuer nach Lübeck weiter verkauft werde.
Der Halbsatz zur Feldberegnung sollte seiner Meinung nach
abgeschwächt werden, indem das Wort „insbesondere“ gestrichen
werde. Die Landwirtschaftskammer setzte sich verstärkt dafür ein, dass
Landwirte Produkte anpflanzen, die mit der natürlichen Beregnung besser
auskommen.
Trotz kleiner Kritikpunkte werde die Grüne-Fraktion dieser
Resolution zustimmen.
KTA Barufe
unterstützt
die vorliegende Resolution. Die FDP-Fraktion werde zustimmen.
Wie auch die Gruppe, sehe die FDP-Fraktion die Komplexität
dieses Verfahrens als äußerst problematisch an. Deshalb soll nach dem Willen
der FDP die Stellungnahme der Interessengemeinschaft Grundwasserschutz
Nordheide e.V. berücksichtigt werden.
KTA
Fahrenwaldt teilt mit, dass die Linke-Fraktion dieser Resolution zustimmen
werde, obwohl diese nicht weit genug gehe. Da das Grundwasser keine unendliche
Ressource darstelle, sollte die Fördermenge für Hamburg reduziert werden.
KTA
Dziuba-Busch weist darauf hin, dass das Wasserrecht umstrukturiert worden
sei. Ab dem 01.03.2010 gelte ein neues Wasserschutzgesetz auf Bundesebene und
auch das Niedersächsische Wassergesetz sei ab dem 01.03.2010 komplett geändert
worden.
Auch wenn den Gemeinden die untere Wasserschutzbehörde zur
Verfügung stehe, könne man dennoch die Unterstützung des Landes gebrauchen.
KTA Dr.
Scharf verzeichnet eine breite Zustimmung zu dieser Resolution, was er
durchaus begrüßt. Zu der Wortmeldung von KTA Stilke stellt er klar, dass der
Landkreis Lüneburg stark durch die Landwirtschaft geprägt sei und dieses im
Punkt 2 der Resolution auch entsprechend aufgeführt wurde.
KTA
Staudte macht deutlich, dass die
Bezirksregierung in der Vergangenheit solche Genehmigungsverfahren bearbeitet
habe. Da diese nun nicht mehr existiere, habe der Landkreis Harburg die Aufgabe
übernommen. Um diese komplexe und grenzübergreifende Aufgabe für den Landkreis
Harburg zu erleichtern, habe man auf Landesebene einen Antrag gestellt, der
konkrete Rahmenbedingungen vom Land fordere. Beispielsweise
Laufzeitverlängerungen von Verträgen, Reduzierung von Fördermengen und die
Erhöhung und zweckgebundene Nutzung des Wasserpfennigs.
KTA
Berisha sieht die Resolution als überflüssig an. Hier handele es sich
einzig und allein um Absichtserklärungen, die bereits in der Vergangenheit
getroffen wurden. Demnach werde er sich nicht an der Abstimmung beteiligen.
LR
Nahrstedt teilt mit, dass man
bei einer Veranstaltung zum Thema Grundwasserversorgung und Landwirtschaft vor
2 Wochen in Amelinghausen einen Wasserengpass im Ost- und Westteil des
Landkreises festgestellt habe. Weiterhin sei deutlich geworden, dass der
Landkreis Lüneburg nicht vom Klimawandel verschont bleibe. In 40 Jahren werde
im gesamten Kreisgebiet ein erhöhter Wasserbedarf für die Erzeugung
landwirtschaftlicher Produkte bestehen. Dabei stellte sich sehr deutlich
heraus, dass die Landwirte für alternative Beregnungsmethoden offen seien.
Die Ressource Wasser müsse für die Zukunft geschützt werden.
Das gelte auch für die landwirtschaftliche Produktion, die im Landkreis
Lüneburg eine große Rolle spiele und Arbeitplätze schaffe.
-61-
Beschluss:
Anlässlich des aktuellen Bewilligungsverfahrens des Landkreises
Harburg für die Wasserentnahme des Wasserwerkes Nordheide der Hamburger
Wasserwerke GmbH stellt der Kreistag des Landkreises Lüneburg fest:
1. Als Mitglied der Metropolregion Hamburg will
der Landkreis Lüneburg auch zukünftig einen Beitrag zur Wasserversorgung der
gesamten Metropolregion leisten. Allerdings bedarf es eines gerechten
Interessenausgleichs bei der Gestaltung einer nachhaltigen
Wasserbewirtschaftung in unserer Region.
2. Im Hinblick auf die Auswirkungen des
Klimawandels ist zu gewährleisten, dass für die nachhaltige Eigenbedarfsdeckung
Vorsorge getroffen wird. Dies gilt für Trinkwasser, Wasser für
Gewerbe/Industrie und insbesondere für den hieraus erhöhten zukünftigen
Wasserbedarf für die Feldberegnung.
3. Der Kreistag Lüneburg fordert die
Landesregierung im Sinne des gerade beschlossenen Zukunftsvertrages auf, die
kommunale Ebene bei der nachhaltigen Sicherung ihres Grundwasserangebots im
Rahmen des laufenden Bewilligungsverfahrens zu unterstützen. Gerade die
betroffenen kleineren Kommunen bedürfen bei der Komplexität des anstehenden
wasserrechtlichen Verfahrens einer unabhängigen fachlichen Unterstützung.
4. Die Grundwasserentnahmen sind so zu
vereinbaren, dass negative Beeinflussung von Oberflächengewässern und Schäden
bei den vom Grundwasser direkt abhängigen Landökosystemen auszuschließen sind.
Das bedeutet, dass ein Gleichgewicht zwischen der Grundwasserentnahme und
–neubildung zu sichern ist.
Der Antrag der FDP-Fraktion wird als Anlage beigefügt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig