Auszug - Neufassung des Lüneburg-Vertrages (Finanzvertrag)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
Zu Beginn seiner Ausführungen zitiert LR Nahrstedt seinen Vorgänger LR Fietz: „Die Verwaltungsspitzen von Stadt und Landkreis gehen davon aus, dass es gelungen sei, dem Kreistag einen Vertragsentwurf vorzulegen, der ausgewogen sei, der die Interessen beider kommunaler Gremien berücksichtigt und insgesamt eine zukunftsweisende Vorlage darstelle.“
LR Fietz habe mit diesen Worten Stellung bezogen im Kreistag am 06.09.1999 und weiter ausgeführt:
„Der Kreisausschuss habe mit großer Mehrheit empfohlen, dem Vertragsentwurf zuzustimmen. Es folgen die Stellungnahmen der Fraktionsvorsitzenden.“
Die damalige Aussage treffe auch auf den nun vorliegenden Lüneburg-Vertrag zu.
Die damaligen Fraktionsvorsitzenden Rainer Sonntag für die SPD, Jens Kaidas für die CDU und Monika Schumann-Schilling für die FDP sprachen sich einvernehmlich für den Lüneburg-Vertrag aus.
Weiterhin zitiert LR Nahrstedt seinen Wortbeitrag als Kreistagsabgeordneter im Kreistag am 06.09.1999: „Es käme einer Anmaßung gleich, wenn der Landkreis der Stadt vorschreiben wollte, wie sie ihre Sozialleistungen zu gewähren habe. Auch die dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewährten diese Gelder aufgrund gesetzlicher Vorgaben. Der Vertragsentwurf sei für ihn gesetzeskonform. Er werde zustimmen.“
Durch die Einführung des § 3 Abs. 4 sei der Vertrag im besonders strittigen Bereich der Jugendhilfe positiv fortgeschrieben worden. LR Nahrstedt macht deutlich, dass die Jugendhilfekosten nicht von heute auf morgen gesenkt werden können. Hinter den Zahlen stünden Kinder, Familien und alleinerziehende Elternteile, die Hilfe durch den Staat benötigen. Das bitte er zu berücksichtigen.
Da die Stadt ihren Eigenanteil leiste und leisten werde, könne von einer finanziellen Ausplünderung durch die Stadt nicht die Rede sein.
Landrat Fietz habe im Kreistag am 06.09.1999 verdeutlicht, dass dieser Vertrag die Zusammenarbeit mit der Stadt Lüneburg positiv verändern werde und die Fraktionsvorsitzenden Kaidas und Schumann-Schilling hielten ihn für ausgewogen. Mit einer alten Volksweisheit, welche wie folgt lautet: „Wer nicht weiß, woher er kommt, weiß auch nicht, wo er sich befindet und wohin sein Weg führt.“ weist LR Nahrstedt darauf hin, dass er das Werk seines Vorgängers weiterführen möchte.
LR Nahrstedt gibt bekannt, dass der Kreisausschuss die Annahme empfohlen habe. Er hoffe auf eine breite Zustimmung des Kreistages.
EKR Krumböhmer teilt mit, dass das neue Vertragswerk an den alten Vertrag von 1999 anknüpfe, so dass die wesentlichen Bestimmungen übernommen wurden. Der Vertrag sei an gesetzliche Veränderungen und die Einführung der Doppik angepasst worden. In § 2 (Sozialhilfe) habe es keine wesentlichen strukturellen Änderungen gegeben, aber durch die Einführung des SGB II (ARGE) seien Zahlungen weggefallen.
Der Hauptpunkt, wie bereits von LR Nahrstedt angesprochen, seien die Jugendhilfekosten. Unverändert bleibe die Übernahme des Zweckaufwandes durch den Landkreis Lüneburg und die teilweise Erstattung des eigenen Personal- und Sachaufwandes durch die Hansestadt Lüneburg.
Neu seien die Absätze 4 und 5 im § 3. Die Neuregelung basiere auf der Grundlage der IBN-Kennzahlen (Integrierte Berichterstattung Niedersachsen). Dieses sei ein Steuerungsinstrument, welches seit wenigen Jahren in der Praxis eingesetzt werde.
Die IBN-Kenzahlen zeigen, dass die Jugendhilfekosten von Stadt und Landkreis Lüneburg nicht miteinander verglichen werden können. Die Stadt Lüneburg besitze einen eigenen Vergleichsring, in dem sie gemessen werde.
Dieser Tatsache schenke man besondere Beachtung, so dass der § 3 Abs. 4 die Anerkennung der IBN-Kennzahlen von Seiten der Hansestadt und des Landkreises Lüneburg beinhalte. Es sei die Regelung getroffen worden, den Durchschnittswert des jeweiligen Clusters zu erreichen. Hier sieht EKR Krumböhmer einen Schritt in die richtige Richtung. Die Erreichung dieses Zieles sei nicht unmittelbar mit Sanktionen verbunden. Man habe aber die Möglichkeit eines Sonderkündigungsrechts. Der Gebrauch des Sonderkündigungsrechts setze eine vorherige Verhandlung zwischen den Vertragspartnern voraus. Aufgrund der Kooperationsbereitschaft der Hansestadt gehe man nicht davon aus, dass das Sonderkündigungsrecht jemals gebraucht werde.
Das Gegenstück zu den Jugendhilfekosten stelle der § 5 dar. Dieser sei neu in den Vertrag aufgenommen worden. Gründe dafür seien die vergangenen Regelungen zu den Personal- und Sachkosten in den Bereichen Sozialhilfe, Jugendhilfe und Schulen. Die Kosten seien schon 1999 nur zur Hälfte an die Stadt erstattet worden. Berechnungen der Stadt haben mittlerweile ergeben, dass sich die Zahlen verschoben haben. Der Gesamtaufwand in diesem Bereich sei auf 6 Mio. € angestiegen. Davon trage die Stadt 4 Mio. €, also mehr als die Hälfte. Unter diesen Umständen werden die Erstattungen in diesen Bereichen an die gewandelten Verhältnisse angepasst.
In der Aktualisierung der Vorlage seien nun folgende Änderungen aufgegriffen worden. Zum einen habe man sich auf das Jahr 2014 für die Evaluation festgelegt (siehe § 3 Abs. 5 S. 1). Zum anderen soll der letzte Satz in § 3 Abs. 5 auf Wunsch der Hansestadt Lüneburg gestrichen werden. Weiterhin gebe es in § 5 Abs. 1 S. 1 eine Korrektur, so dass sich folgende Änderung im Wortlaut ergebe: „…insgesamt 3,2 Mio. € als anteilige Kompensation der durch die bisherigen Regelungen nicht ausgeglichenen Belastungen.“.
In § 4 sei die neue Gesamtschule mit einbezogen worden, welche sich den Berechnungen zu Folge kaum auswirken werde.
Zum Schluss geht EKR Krumböhmer auf die interkommunale Zusammenarbeit in § 8 ein. Hier arbeiten der Landkreis Lüneburg und die Stadt Lüneburg sehr eng zusammen. Mittlerweile habe man über 40 gemeinsame Projekte. Nun werden auch die Ausländerämter zusammengelegt. Diese Kooperation habe man der einjährigen Vertragsverhandlung zu verdanken. So wurde auch in schwierigen Situationen mehr Vertrauen geschaffen. Das sei ein Ansatz, den man weiter verfolgen sollte.
KTA Blume greift den Wortbeitrag von LR Nahrstedt auf und hinterfragt, ob alles was in der Vergangenheit mit großer Mehrheit beschlossen wurde, auch gut gewesen sei.
Man habe den Vertrag dahin gehend überprüft, ob er die Belange des Landkreises, aller Gemeinden und aller Einwohnerinnen und Einwohner für die nächsten 10 Jahre angemessen berücksichtigt und sei zu dem Fazit gekommen, dass das nicht der Fall sei.
Im Bereich der Jugendhilfe werde ein Fehler des alten Vertrages übernommen. Die Stadt sei zwar Träger der Aufgabe Jugendhilfe aber sie leiste keinen finanziellen Beitrag zu den Zweckaufwendungen. Dass die Hansestadt als „Geldausgeber“ kein Eigeninteresse an einem sparsamen und effizienten Mitteleinsatz haben muss, sei nachvollziehbar. Die IBN-Kennzahlen belegen offiziell, dass die Hansestadt Lüneburg eines der teuersten Jugendämter unterhalte. Doch das liege nicht daran, dass Lüneburg sich in einer Sondersituation befinde. Die Jugendhilfe sei noch nicht einmal quantitativ und qualitativ besser als in den Vergleichstädten wie Hannover, Hildesheim oder Oldenburg. Das bedeute, dass die Jugendhilfe in Lüneburg zu teuer eingekauft werde.
Wirtschaftlichkeit und Jugendhilfe in einen Zusammenhang zu bringen, wirke immer unsozial. In den letzten Woche habe er immer wieder gehört, dass es sich hier um Menschen handele und nicht um einen „Sack Holz“. Natürlich gehe es um Menschen, aber man müsse auch an die restliche Gesellschaft denken. Diese habe einen Anspruch darauf, dass mit den knappen Mitteln sinnvoll umgegangen werde. Die IBN-Kennzahlen legen die Annahme sehr nahe, dass in Lüneburg Geld in Strukturen verschwendet werde, welches für andere Belange dringend benötigt werde.
Die Verwaltung habe noch vor wenigen Monaten die gleiche Meinung vertreten. Die Stadt sollte nach einer gewissen Anpassungsfrist an den Zweckausgaben mit einer Interessenquote beteiligt werden. Das sei erklärtes Handlungsziel gewesen. Im vorliegenden Vertrag lasse sich allerdings nur erkennen, dass sich die Hansestadt Lüneburg darauf einlasse, irgendwann die Durchschnittswerte ihres Clusters zu erreichen. Von dem Ziel zeitnah Veränderungen herbeizuführen, sei man mit dieser Regelung weit entfernt. Die Anerkennung der IBN-Kennzahlen durch die Stadt Lüneburg als Erfolg der Verhandlung zu verkaufen, sei aus seiner Sicht „Schönfärberei“.
Im § 3 Abs. 4 werde versucht die Verantwortung der Stadt Lüneburg hinsichtlich der überhöhten Jugendhilfekosten zu kaschieren. Hier passe kaum ein Satz zum anderen. Der Landkreis werde mit einbezogen, obwohl dieser kein IBN-Kennzahlen-Problem habe.
Im Finanzausschuss und Kreisausschuss habe die CDU-Fraktion daraufhin einen Formulierungsvorschlag zu § 3 Abs. 4 gemacht, welcher wie folgt laute: „Hansestadt und Landkreis analysieren jährlich die Entwicklung des Aufwandes in Relation zu den IBN-Kennzahlen der jeweiligen Cluster und stimmen Maßnahmen ab, damit die Ziele zeitnah erreicht werden.“. Doch auch dieser Vorschlag sei abgelehnt worden.
Die Vorgabe der Ziele und Mindestbeträge in § 5 Abs. 3 für die Verhandlungen im Jahr 2015 finde er unakzeptabel, da niemand die zukünftige Haushaltslage voraussehen könne. Die Verhandlungen in der Mitte der Vertragslaufzeit könne er nur begrüßen, aber nur wenn diese ergebnisoffen durchgeführt werden.
Alles in allem sei das Verhandlungsergebnis der Verwaltung nicht überzeugend. Die Stadt übernehme keine finanzielle Verantwortung im Bereich der Zweckausgaben und sie werde noch nicht einmal an die kürzere Leine genommen. Das sei kein Ergebnis, was den Bürgerinnen und Bürgern in Stadt und Landkreis Lüneburg mit gutem Gewissen präsentiert werden könne. Es gebe durchaus andere Optionen, die aber letztlich das Risiko bergen, dass die heile „Stadt und Land-Hand in Hand“-Welt Risse bekommen könnte. Seine Fraktion werde nicht geschlossen aber mehrheitlich gegen diesen Vertragsentwurf stimmen.
KTA Kamp gibt zu, dass er äußerst erstaunt über den Redebeitrag von KTA Blume sei. Denn erst jetzt habe er erfahren, dass die CDU-Fraktion Vorbehalte gegen den Lüneburg-Vertrag habe. In den letzten Monaten kam diese Ansicht kaum zum Ausdruck. Der Vertrag habe KTA Blume seit November vergangenen Jahres vorgelegen. Über die Verhandlungen der Verwaltung sei man rechtzeitig informiert worden.
Er vertraue auf die Arbeit der Verwaltungsspitzen. Dieser Vertrag beinhalte die Interessen beider Vertragspartner und er bitte zu bedenken, dass auch die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Lüneburg zum Landkreis Lüneburg gehören. An der großen Zustimmung in Stadt und Landkreis könne man erkennen, dass hier gerecht und fair verhandelt wurde.
Zwei Vorwürfe werden immer wieder vorgebracht. Zum einen, dass der Landkreis der Stadt zu viel Geld für die Jugendhilfe zahle. Zum anderen, dass der Landkreis der Stadt zu wenig Geld für den anfallenden Aufwand zahle. Beide Problemfelder wurden in den Verhandlungen analysiert und transparent gemacht. Somit habe man sich auf die Regelungen in §§ 3 und 5 einigen können. Dafür verdiene EKR Krumböhmer Lob und Anerkennung.
Er finde es erschütternd, wie wenig sich die CDU-Kreistagsfraktion mit der CDU-Stadtratsfraktion abgestimmt habe. In den Verhandlungen der vorherigen Monate seien keine wesentlichen Widerstände gegen das Ergebnis laut geworden. Wer etwas Gutes für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt und des Landkreises tun möchte, sollte diesem Vertrag zustimmen.
Seine Fraktion werde dem Vertragsentwurf einstimmig zustimmen, denn er sei fair und auf gleicher Augenhöhe ausgehandelt worden.
KTA Brunke-Reubold verweist auf die zeitintensiven und schwierigen Verhandlungen bei der Erarbeitung des Lüneburg-Vertrages. Ihrer Wahrnehmung nach gehe es vom Gegeneinander zum Miteinander. In der Vergangenheit habe es viele Vorbehalte gegeben, die sie während der Zeit als Stadtrats- und Kreistagsmitglied mitbekommen habe. Insofern sei der vorliegende Vertrag für sie ein großer Erfolg. Das Misstrauen sei gewichen und man habe auf Augenhöhe miteinander verhandelt.
Umso unverständlicher finde sie die zögerliche Reaktion der CDU-Fraktion. Für sie liege der Verdacht nahe, dass sich die Fraktion mit dieser Haltung profilieren möchte. Sie vertrete die Meinung, dass die Fraktionen sehr gut in die Verhandlungen mit einbezogen wurden und die jeweiligen Kritikpunkte Beachtung fanden.
Ihre Fraktion unterstütze den Vertragsentwurf und werde zustimmen.
KTA Röckseisen möchte vor Vertragsunterzeichnung alle Fragen beantwortet wissen.
Die FDP-Fraktion sei von Anfang an nicht mit den Regelungen im Bereich der Sozialleistungen zufrieden gewesen. Das könne EKR Krumböhmer bezeugen. Deshalb werde sich ihre Fraktion den Anträgen der CDU-Fraktion anschließen.
Bei damaliger Kenntnisnahme der IBN-Kennzahlen hätte Frau Schumann-Schilling den alten Lüneburg-Vertrag nicht als ausgewogen bezeichnet, so KTA Röckseisen. Hier hätte sie nach dem Prinzip „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“ gehandelt. Nach diesem Grundsatz handele ihre Fraktion auch zum jetzigen Zeitpunkt. Es gehe ihr nicht darum Aufwendungen in der Jugendhilfe zu kürzen. Von dem Geld dürfe vielmehr nichts in der Dienstleistung versickern.
Da der alte Vertrag noch nicht gekündigt sei, spreche sie sich für weitere Verhandlungen aus. Aus diesem Grund stelle die FDP-Fraktion den Antrag, die Beschlussfassung zu verschieben und die Verhandlungen fortzusetzen bis beide Vertragspartner vollkommen zufrieden seien.
KTA Fahrenwaldt zweifelt die Argumentation von KTA Blume an. Es sei nicht richtig, die Stadt bezüglich der IBN-Kennzahlen zu bestrafen. Letztlich würde man bei Kindern und Jugendlichen sparen, die der Hilfe bedürfen. Dieses Vorhaben werde die Linke-Fraktion nicht unterstützen.
Die vorherrschende Diskussion zeige ihm die Machtpolitik, die der ehemalige Fraktionsvorsitzende Dr. Althusmann anstrebte um sich für die nächsten Wahlen zu profilieren. Die Linke-Fraktion werde die Änderungsvorschläge der CDU-Fraktion nicht unterstützen. Dem Lüneburg-Vertrag werde man zustimmen.
KTA Berisha hält den Inhalt des Vertrages für unwichtig. Aufgrund der Haushaltsdefizite von Hansestadt und Landkreis Lüneburg werde der Vertrag den Steuerzahler so oder so Geld kosten. Der Aussage von KTA Fahrenwaldt, dass es hier um politisches Kalkül gehe, könne er nur zustimmen. Er werde sich der Stimme enthalten.
KTA Dr. Bonin bezeichnet die heutige Diskussion als eine Sternstunde des Kreistages.
Die Verhandlungen über die unterschiedlichen Vertragsalternativen und –versionen kommen endlich zum Abschluss. Er verweist auf einen Artikel in der Landzeitung vom 27.05.2010. In diesem Artikel werfe ein CDU-Vorstandsmitglied der SPD-Fraktion vor, den Vertragsentwurf der Verwaltung einfach durchzuwinken. Weiterhin werden eine alternative Beschlussvorlage zum Verwaltungsentwurf und eine namentliche Abstimmung gefordert.
Dieser Vertrag sei zusammen mit der CDU-Kreistagsfraktion beraten worden. In diesen Diskussionen sei man zu dem Ergebnis gekommen, dass die Fietz´sche Version eine gute Grundlage für den neuen Vertrag darstelle. Die Politik habe an der Vertragsaufstellung mitgearbeitet und somit danke er allen Fraktionen, die Vorschläge und auch Kritik eingebracht haben.
Es stelle sich die Frage, was der Vertrag am Ende seiner Laufzeit bewirkt haben könnte.
So bedeute Bildung mehr als der Besuch der vertrauten Schule. Motiviertes Lernen und die Integration einer Museumslandschaft können stattfinden. Er verweise auf Anlage 2 des Vertrages.
Problemfälle werden durch eine optimierte Jugendhilfe effektiv unterstützt (siehe § 3 Abs. 4 Qualitätsmanagement in der Jugendhilfe). Die vorbildliche Zusammenarbeit von Verwaltungsteilen der Hansestadt und des Landkreises Lüneburg könnten weitere Kommunen zur Beteiligung an der Interkommunalen Zusammenarbeit anregen (siehe § 8 Interkommunale Zusammenarbeit).
Alle Bahnfahrer werden einen belebten und leistungsstarken Bahnhof vorfinden (siehe Anlage 2).
Der Vertrag weise nicht nur den großen strittigen Punkt der Jugendhilfe auf. Gerade in dieser pessimistischen Zeit müsse man die Region Lüneburg zukunftsweisend gestalten und durch die Bildung einer Interessengemeinschaft Vorteile gegenüber anderen Regionen schaffen.
Zum Schluss bittet KTA Bonin den Gruppensprecher KTA Blume, die zukünftige Zusammenarbeit mit der SPD-Fraktion besser zu gestalten als das beim Finanzvertrag der Fall war.
KTA Röding erinnert sich, dass der Lüneburg-Vertrag seit 1974 immer wieder Gegenstand kontroverser Diskussionen war. Das neue Vertragswerk beinhalte viele Dinge, die die CDU-Fraktion befürworte. Doch die mangelnde Transparenz bei den Aufgaben der Jugendhilfe sei nach wie vor ein Ärgernis. In einer Zeit, in der auch die Jugendhilfekosten durch Kredite beglichen werden, müsse man sich auf die notwendigen und gesetzlich vorgeschriebenen Ausgaben beschränken. Die CDU setze sich für verbindliche Formulierungen ein, damit Probleme nicht weiter vor sich hin geschoben werden. Die Finanzkrise werde auch die nächsten Jahre begleiten, deswegen müsse auf Sparsamkeit geachtet werden.
Heute habe man die Chance über einen Vertrag abzustimmen, der die finanziellen Belange von Landkreis und Stadt Lüneburg regele, so KTA Dörbaum. Er stehe immer noch hinter dem Slogan „Stadt und Land-Hand in Hand“. Dieser mag momentan etwas abgegriffen klingen, doch er sei aktueller denn je. Leider zeige die Diskussion, dass das Miteinander noch nicht so ausgeprägt sei, wie er sich das wünschen würde. Er erinnert daran, dass sich die Region Lüneburg mit ihren 176.000 Einwohnern exorbitant entwickele, was beispielhaft sei. Doch dieser Aspekt werde in der Diskussion zerredet.
Die Jugendhilfekosten können nicht als Kritikpunkt gesehen werden. Der Kreis habe die Kosten nicht allein zu tragen. In den Finanzzuweisungen des Landes seien die Jugendhilfekosten zu einem großen Teil enthalten. Mit den Gemeinsamkeiten, wie Integrationsbeirat, die Klimaleitstelle, den Kriminalpräventionsrat, die Volkshochschulintegration habe man viel erreicht. Er richte den Appell an alle, diesen Weg der Gemeinsamkeiten nicht zu verlassen. KTA Dörbaum bedankt sich bei der CDU-Stadtratsfraktion für die faire Zusammenarbeit. Bei den gemeinsamen Gesprächen habe man gute Kompromisse finden können. Misstrauen sei einfach der falsche Weg.
Er verweist auf die Leistungen der Stadt um Arbeitsplätze für die Region zu sichern. Die Stadt habe beispielsweise für 18 Mio. € das Psychiatrische Klinikum gekauft, ebenso die Orthopädische Klinik um diese vor der Insolvenz zu retten. Durch diese Maßnahmen habe die Stadt 1.200 bis 1.300 Arbeitsplätze für die Region gesichert und dadurch Aufwendungen gehabt, die nicht durch den Kreis erstattet werden. Und nun systematisch auf die Jugendhilfe zu verweisen, könne er nicht verstehen. Die Jugendhilfekosten seien im Bund und im Landkreis Lüneburg um 8 % gestiegen. In der Stadt Lüneburg lediglich um 4 %. Die Stadt habe die Kosten von ehemals 11,9 Mio. € auf 10,5 Mio. € reduziert.
Er dankt dem Landrat und dem Oberbürgermeister sowie ihren Verwaltungen für die Ausarbeitung eines zukunftsweisenden Lüneburg-Vertrages.
KTA Perschel weist darauf hin, dass seine Fraktion seit Jahren einige Zahlungen an die Stadt nicht verstehe. Folglich möchte er die Aussage, dass die Fraktion mit diesem Thema Wahlkampf betreibe, strikt zurückweisen. Die CDU selbst habe sich für eine Aktualisierung des Vertrages eingesetzt. Nun liege ein Vertrag vor, den man an einigen Stellen nicht mit tragen könne und deshalb seien minimale Änderungsvorschläge eingebracht worden. Bei den letzten Haushaltsberatungen sei die Mehrheit der CDU-Fraktion Kompromisse eingegangen in der Hoffnung, dass auch die SPD-Fraktion zu Kompromissen bereit sei. Doch das sei nicht der Fall. Der Kernpunkt sei, dass Paragraphen mit festgeschriebenen Zielen auch Klauseln für den Fall der Nichterreichung enthalten müssten, so dass sich auch bestimmte Konsequenzen ergeben können. Beispiele dafür seien der § 3 Jugendhilfe und § 5 Zusätzliche Erstattungen im Ergebnishaushalt. Es sei verständlich, dass die CDU-Stadtratsfraktion mit diesen Regelungen einverstanden sei. Letztlich möchte die Fraktion nur das Beste für ihre Stadt erreichen.
Er möchte in Erinnerung rufen, dass man gemeinsam mit der SPD-Fraktion die Gruppe zum Wohle des Landkreises Lüneburg gebildet habe. Aufgrund dessen hoffe er darauf, dass man gemeinsam in erneute Verhandlungen treten könne.
KTA Barufe erinnert an die Wichtigkeit des Themas. Gerade deshalb würde er es begrüßen, wenn der Kreistag möglichst einstimmig zu einem Ergebnis käme. Bei den langen und intensiven Verhandlungen wurden durchaus gute Kompromissen gefunden. Umso weniger könne er verstehen, warum erneute Verhandlungen zum Punkt Jugendhilfekosten so problematisch seien. Heute eine abschließende Abstimmung zu erzwingen, sei einfach nicht richtig. Letztlich sei der alte Vertrag noch nicht gekündigt, so dass man auch die benötigte Zeit zur Klärung besitze. Er bitte darum, dieser Empfehlung auf Vertagung der Beschlussempfehlung zu folgen.
Er könne KTA Dörbaum insofern zustimmen. dass Stadt und Kreis in der Vergangenheit hervorragend zusammen gearbeitet haben. Doch das bedeute noch lange nicht, dass man strittige Fragen ungeklärt abnicken werde.
KTA Dr. Scharf verkennt nicht, dass sich die städtischen Mandatsträger im Kreistag bei diesem Thema in einem Zwiespalt befinden. Gerade deshalb möchte er sich für die entgegengebrachte Toleranz seines Fraktionsvorsitzenden KTA Blume bedanken. Er, Dr.Scharf, werde heute für den Vertragsentwurf stimmen, weil er ihn als fair ausgehandelt ansehe.
Geschichtlich gesehen begann ein Teil der Probleme mit der Eingliederung der Stadt Lüneburg zum Landkreis Lüneburg 1974. Dass die Stadt Lüneburg einen Teil der Probleme, wie Sozial- und Jugendhilfe, Krankenhäuser und Schulen, selbstständig lösen könne und müsse, sei immer unstrittig gewesen.
Er müsse KTA Blume insofern zustimmen, als dass der Vertrag einen Strukturfehler enthalte. Die Stadt könne nicht die Leistungen bestellen und der Landkreis müsse zahlen. Seine Fraktion möchte deshalb nach der Evaluation 2014 nur noch den Durchschnittswert des Clusters erstatten.
Ein großer Erfolg sei die Anerkennung der IBN-Kennzahlen durch die Stadt. So zeige der Vertrag den richtigen Weg in die Zukunft. Große Probleme sollten nur noch gemeinsam gelöst werden. Auf diesem Weg bedankt er sich bei den Vertretern der Samtgemeinden und Gemeinden für das entgegengebrachte Vertrauen. Für sie seien die Projekte zwischen Stadt und Landkreis nicht immer nachvollziehbar gewesen.
Der Grünen-Kreistagsfraktion sei es wichtig, dass das Gegeneinander aufhört, betont KTA Stilke. Die Beziehung habe sich in den letzten Jahren sehr positiv entwickelt. Die Projekte zur interkommunalen Zusammenarbeit zeigen das konstruktive „Aufeinander zugehen“, um letztlich für beide verschuldete Haushalte Synergieeffekte zu erzielen. Und genau diese interkommunale Zusammenarbeit zeige auch der § 3 Abs. 4 auf, denn durch die gemeinsame Arbeit könne sich auch ein gemeinsames Jugendamt ergeben. Daran glaube seine Fraktion.
KTA Kaidas kritisiert den Angriff von KTA Dr. Bonin auf den Gruppensprecher KTA Blume. Er möchte in Erinnerung rufen, wie man mit Meinungsverschiedenheiten laut Gruppenvertrag umzugehen habe.
Die Gruppe wurde gebildet um zukunftsweisend für den Landkreis zu handeln. Der alte Lüneburg-Vertrag führte immer wieder zu einer Neiddiskussion zwischen Stadt und Landkreis. Und genau das Problem wollte die Gruppe für die Zukunft lösen.
Die Politik habe der Verwaltung keine Zielsetzung vorgegeben. Viele Investitionsmaßnahmen fehlen in dem Vertrag, die wieder zu Fragen führen werden. So sei dieser Vertragsentwurf für ihn nicht zukunftsweisend. Dieser Vertrag bringe der Stadt Vorteile und dem Landkreis Nachteile und werde immer wieder zu Streitigkeiten führen.
EKR Krumböhmer stellt noch einmal klar, dass er von Anfang an eine Kostenbeteiligung der Stadt an den Jugendhilfekosten favorisiert habe. Von Seiten der Stadt sei zu dieser Zeit kein anderer Kompromiss möglich gewesen, was er verstehen könne. Deshalb habe man den § 3 Abs. 5 geändert. In dem § 3 Abs. 4 sei eindeutig beschrieben, dass man mehr miteinander sprechen müsse.
Wenn man heute über den Vertrag nicht abstimmt, so wie es die FDP- Fraktion wünscht, werde es zum Stillstand kommen. Mit Unterzeichnung des Vertrages werden beiden Seiten alle Kräfte mobilisieren um an den Problemen zu arbeiten. Bei einer Verschiebung der Abstimmung würde sinnlos Zeit verstreichen, in der nichts passieren könne. So falle man in alte Verhaltensmuster zurück, die in den letzten Jahrzehnten zu nichts geführt haben. Während der Verhandlungen habe man eine Vertrauensbasis geschaffen, die endlich wertgeschätzt werden müsse.
KTA Zimmermann stimmt den Ausführungen von EKR Krumböhmer zu. Das Misstrauen entstehe nur durch die momentane Diskussion. Es sei deshalb fraglich, warum man die Änderungsvorschläge der CDU-Fraktion nicht annehme. Die Verschiebung der Abstimmung in den nächsten Kreistag sollte ernsthaft überdacht werden. Auf die Öffentlichkeit mache es keinen guten Eindruck, wenn der Kreistag so zerrissen auftrete.
KTA Kamp sieht nicht einen zerrissenen Eindruck des Kreistages. Er sehe Abgeordnete, die sich lange Zeit nicht an der Diskussion beteiligt haben und heute die Verschiebung der Abstimmung fordern. Hier hätte er sich andere Vorschläge erhofft. Man habe als gleichberechtigte Partner verhandelt, weshalb er die Sichtweise, dass der Landkreis Vorgesetzter der Stadt Lüneburg sei, nicht verstehen könne. Und auch die CDU-Fraktion hätte bereits früher mit ihren Vorschlägen kommen können. Diese Umgangsweise müsse überdacht werden.
KTA Stange stellt sich die Frage, welche finanziellen Vorteile der Landkreis durch die Übernahme der städtischen Jugendhilfe erlangen würde. In ihren Augen werde es zu keinen Ersparnissen kommen. Die Klienten und der finanzielle Aufwand bleiben gleich. Man werde aber räumliche Probleme bekommen. Man habe lange diskutiert und nie wurden Alternativen benannt. Sie werde dem Vertrag zustimmen.
KTA Barufe weist die Vorwürfe zurück, dass sich die FDP-Fraktion weder an der Diskussion beteiligt habe noch mit der FDP-Stadtratsfraktion abgesprochen habe.
KTA Blume möchte nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass man bereits seit Jahren Bedenken an den Jugendhilfekosten äußere. Und die nun veröffentlichten IBN-Kennzahlen unterstützen dieses Bauchgefühl.
Wie es EKR Krumböhmer bereits angesprochen habe, sei die Verwaltung mit einem ganz anderen Ziel in die Verhandlungen gegangen. Dieses Ziel spiegele sich nicht in dem vorliegenden Vertrag wieder. Somit könne man die Reaktion seiner Fraktion doch durchaus nachvollziehen. Die Jugendhilfestrukturen seien in der Stadt einfach zu teuer. Somit werde von der Stadt die Einsicht erwartet nach einer Übergangszeit von 4 bis 5 Jahren endlich finanzielle Mitverantwortung zu tragen. Das wäre ein fairer Kompromiss.
KTA Ziemer kritisiert die Ausführungen und macht deutlich, dass man hier nicht über Zahlen rede sondern über Menschen. Es sei sehr wichtig, Jugendliche und Familien durch diese Gelder vor dem sozialen Abstieg zu retten.
KTA Blume reagiert auf die Wortmeldung von KTA Ziemer. Hier rede man nicht über Gelder, die den bedürftigen Menschen entzogen werden. Es gehe um Gelder, die in die Strukturen fließen.
LR Nahrstedt stellt fest, dass er sich in das Jahr 1999 zurück versetzt fühle. Auf der einen Seite die CDU-Fraktion, die einen Webfehler in den Jugendhilfekosten sehe. Auf der anderen Seite die SPD-Fraktion, die hinter der Arbeit des städtischen Jugendamtes stehe. In vergangene Verhaltungsmuster zu verfallen, bringe niemanden weiter. Laut Kinder- und Jugendhilfegesetz habe die Stadt das Recht ein Jugendamt zu betreiben. Hier handele es sich nicht um einen Gnadenakt des Landkreises. Ob die Jugendhilfe bei der Stadt wirklich zu teuer sei, könne niemand beurteilen. Dort seien ausgebildete Fachkräfte eingesetzt, die gewissenhaft über Maßnahmen entscheiden. Der Landkreis könne an der Vorgehensweise nichts verbessern.
Die Stadt Lüneburg sei für ihn ein Teil des Landkreises und die Kosten, die dort anfallen, seien sachgerecht. Bei aller Kritik, die heute von der CDU- und FDP-Fraktion angebracht werde, hätte er sich entsprechende Anträge zu einem früheren Zeitpunkt gewünscht.
Otto von Bismarck habe einmal gesagt: „Das Vertrauen ist eine zarte Pflanze, ist es einmal zerstört, so kommt es sobald nicht wieder.“, zitiert LR Nahrstedt. Vertrauen wecke Vertrauen, doch er merke immer wieder, dass einigen Abgeordneten das notwendige Vertrauen in die Hansestadt Lüneburg fehle. Er habe im Wahlkampf deutlich gemacht, dass die Position des Landrats auch Stadtsache sei. Der Landkreis sei die Summe seiner Städten und Gemeinden und er habe und werde sich für alle Städte und Gemeinden gleichermaßen einsetzten.
Er frage sich, warum immer wieder der Wunsch nach mehr Kontrolle eingebracht werde. Allein die Geschichte der DDR sollte alle von diesem Wunsch abbringen. 1989 sei die Kontrolle der Staatssicherheit über die DDR perfekt gewesen und dennoch sei das Vertrauen in den Staat verloren gegangen. Durch Kontrolle erhalte man keine partnerschaftliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit und gerade eine demokratische Politik lebe von Vertrauen und Kompromissen.
Der vorliegende Vertrag sei durch den Willen einer verantwortungsbewussten und partnerschaftlichen Zusammenarbeit geprägt. Er bitte alle Abgeordneten noch einmal in sich zu gehen und diesem Vertrag zuzustimmen.
Vors. Fricke stellt folgende Anträge zur Abstimmung:
Antrag der FDP-Kreistagsfraktion:
„Die Beschlussfassung zum Lüneburg-Vertrag wird vertagt.“
Beschluss:
Der Antrag wird abgelehnt.
Abstimmungsergebnis: 20 Ja-Stimmen, 29 Gegenstimmen und 1 Enthaltung
Antrag von KTA Blume (CDU/Unabhängige-Kreistagsfraktion):
„§ 2 Abs. 1 Satz 1: Hinter „anfallenden“ ergänze: „notwendigen“.
§ 3 Abs. 1 Satz 1: Hinter „entstandenen“ ergänze: „notwendigen“.
§ 3 Abs. 3 Satz 3: Streiche „vorzulegen“, setze „zu übermitteln“.
§ 3 Abs. 4 Satz 5: Satz 5 wird wie folgt neu gefasst:
„Hansestadt und Landkreis analysieren jährlich die Entwicklung des Aufwandes in Relation zu den aktuellen IBN-Kennzahlen der jeweiligen Cluster und stimmen Maßnahmen ab, die gewährleisten, dass die Ziele zeitnah erreicht werden“
§ 5 Abs. 3: Satz 1 entfällt. In Satz 2 entfällt der letzte Halbsatz („mindestens auf Basis der Zusatzerstattungen des Jahres 2014“).“
Beschluss:
Der Antrag wird abgelehnt.
Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimmen, 30 Gegenstimmen und 1 Enthaltung
-EKR-
Beschluss:
Dem Entwurf des neu gefassten Lüneburg-Vertrages in der Fassung vom 25. Mai 2010 wird mit folgender Änderung zugestimmt:
1. Jugendhilfe § 3 Absatz 5:
Der letzte Satz wird gestrichen.
2. § 5 Absatz 1, Satz 1:
3,5 Mio. € wird ersetzt durch 3,2 Mio. €. Der Klammerzusatz wird gestrichen.
Abstimmungsergebnis: 31 Ja-Stimmen, 16 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen