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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Antrag des Kreistagsabgeordneten Christian Berisha (fraktionslos) vom 17.05.2010 (Eingang: 17.05.2010); Rechtsbelehrung in Anhörungsschreiben der ARGE   

Kreistag
TOP: Ö 17
Gremium: Kreistag Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mo, 31.05.2010    
Zeit: 14:00 - 17:40 Anlass: Sitzung
Raum: Technologiezentrum der Handwerkskammer
Ort: Dahlenburger Landstraße 62, Lüneburg
Zusatz: Die Sitzung des Kreistages findet in den Lehrräumen 051-053 statt. Auskunft erhalten Sie an der Zentrale im "Haupteingang Parkplätze". Parkplätze sind ausreichend vorhanden. Ein Lageplan und eine Anfahrtsskizze des Technologiezentrums Lüneburg sind der Einladung beigefügt.
2010/129 Antrag des Kreistagsabgeordneten Christian Berisha (fraktionslos) vom 17.05.2010 (Eingang: 17.05.2010);
Rechtsbelehrung in Anhörungsschreiben der ARGE
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Schulz, KristinAktenzeichen:01
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Alkushovski, Anna
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

Diskussionsverlauf:

 

Vors. Fricke teilt mit, dass der Kreisausschuss auch hier die Ablehnung des Antrages empfehle. 

 

KTA Berisha stellt seinen Antrag vor. Die Vergangenheit habe mehrfach gezeigt, dass fälschlich eingetriebene oder zu viel gezahlte Beträge durch einschüchternde Behördenbriefe herbeigeführt wurden. Darüber gebe es auch eine Statistik. Ein Bürger, der für Behördennachlässigkeit keine Schuld trage, sollte dafür auch keine Verantwortung übernehmen müssen.

 

EKR Krumböhmer erläutert, dass vor jedem Verwaltungsakt eine Anhörung stattfinde. So werden die Kunden persönlich von ihren Sachbearbeitern oder Fallmanagern beraten. Im § 36 SGB X werde der Inhalt der Rechtsbehelfsbelehrung genau dargestellt.

 

-5-

Beschluss:

Beschluss:

Der Antrag wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: 47 Ja-Stimmen und 1 Gegenstimme

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