Vorlage - 2009/120
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Sachlage:
Der Landkreis Lüneburg ist in seiner Funktion als
Aufgabenträger für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nach § 6 (1)
Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz dazu verpflichtet, jeweils für 5 Jahre
einen Nahverkehrsplan aufzustellen. Dieser Nahverkehrsplan bildet nach § 8 (3)
Personenbeförderungsgesetz (PBefG) den Rahmen für die Weiterentwicklung des
ÖPNV und liefert damit konzeptionelle Vorgaben. Seine ÖPNV-gestaltende Wirkung
entfaltet der Nahverkehrsplan durch den § 13 (2a) PBefG, in dem steht, dass die
Genehmigungsbehörde eine Genehmigung versagen kann, wenn der beantragte Verkehr
nicht mit den inhaltlichen Vorgaben des Nahverkehrsplans in Einklang steht. Für
die Genehmigungsbehörde stellt ein Nahverkehrsplan damit einen abwägungserheblichen Belang dar.
Der neue Nahverkehrsplan 2009 – 2013 wird im
Kern aus vier Hauptkapiteln bestehen:
1.
Grundlagen und Rahmenbedingungen
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Gesetzliche Grundlagen
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Organisation des ÖPNV
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Finanzierung des ÖPNV
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Entwicklung struktureller Rahmenbedingungen im
Landkreis
2.
Bestandsdarstellung
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Siedlungs- und Bevölkerungsstruktur
(Bevölkerungsentwicklung, Pendler, Schüler & Schulen)
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Verkehrsstruktur (Verkehrsinfrastruktur,
ÖPNV-Angebot, Darstellung ÖPNV-Teilnetze, Tarif, etc.)
3.
Bewertung und Mängelanalyse
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Erschließungsqualität
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Bedienungs- und Verbindungsqualität, differenziert
nach drei Bedienungsebenen
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Beförderungsqualität
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Tarif
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Fahrgastinformation
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etc.
4. Ziele und Maßnahmen
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übergeordnete Ziele
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Ziele des Landkreises
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Maßnahmenübersicht
Die Erarbeitung
der ersten drei Kapitel ist weitgehend abgeschlossen; die Definition der Ziele
und Maßnahmen wird in Kürze vorgenommen. Danach erfolgt eine abschließende
Abstimmung mit der Verwaltung sowie der Stadt Lüneburg als lokalem
Aufgabenträger für den Stadtverkehr, bevor der Entwurf in der Gesamtheit im
Fachausschuss am 12. August vorgestellt werden wird.
Im direkten
Anschluss wird das ca. 6-wöchige Beteiligungsverfahren eingeleitet, um allen
Gemeinden und Samtgemeinden, Verkehrsunternehmen, benachbarten Aufgabenträgern
und zu beteiligenden Institutionen und Verbänden die Möglichkeit zu geben, zum
neuen Nahverkehrsplan Stellung zu nehmen. Nach Beendigung des
Beteiligungsverfahrens wird die VNO eine Übersichtstabelle anfertigen, in der
sämtliche Stellungnahmen zusammengefasst werden und eine Empfehlung gegeben
wird, welche der Anregungen und Ergänzungen in den Nahverkehrsplan aufgenommen
werden sollten. Diese Übersichtstabelle wird ebenfalls im Fachausschuss
präsentiert werden. Ggf. ist es möglich, vorab dieses Papier zusätzlich mit den
verkehrspolitischen Sprechern der Parteien zu diskutieren.
Stimmt der
Fachausschuss der Übersichtstabelle und den Empfehlungen zu, kann der Entwurf
des Nahverkehrsplanes dem Kreisausschuss bzw. dem Kreistag vorgelegt werden mit
der Empfehlung, diesen zu beschließen.
Der inhaltliche
Schwerpunkt im Kapitel „Ziele und Maßnahmen“ wird vor allem auf
zwei Aspekten liegen: Zum Einen soll der Nahverkehrsplan die Grundlagen dafür
legen, auch bei geringer werdenden finanziellen Handlungsspielräumen das
bestehende ÖPNV-Angebot zu sichern und zu optimieren. Dazu ist die
hierarchische Liniennetzstruktur mit den SBus-Linien 5100, 5200, 5300 und 5700
sowie den darauf abgestimmten Erschließungslinien beizubehalten. Insbesondere
die SBus-Linien sind in ihrer Attraktivität zu erhalten und unter
Berücksichtigung der Nachfragestrukturen zu optimieren. Neben möglichst
einheitlichen und kurzen Linienwegen sowie klaren Taktfahrplänen ist dabei auf
gute Anschlüsse zu den Zügen am Bahnhof Lüneburg Wert zu legen. Auch Anschlüsse
zwischen SBussen und Erschließungslinien an den Verknüpfungshaltestellen sind beizubehalten,
um ein schnelles Umsteigen im Busnetz sicherzustellen.
Neben den
SBus-Linien ist der schulbezogene Regionalverkehr den sich verändernden
Bedingungen in der Schullandschaft kontinuierlich anzupassen. Entsprechend dem
Trend zu Ganztagsschulen ist das ÖPNV-Angebot so zu ergänzen, dass auch am
Nachmittag Rückfahrtmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler bestehen.
Zum Anderen soll
der Nahverkehrsplan die Voraussetzungen dafür schaffen, einzelne Teilnetze in
den kommenden Jahren neu vergeben zu können bzw. konkurrierende
Genehmigungsanträge bewerten zu können. Dazu werden Kriterien definiert, die
ein potenzieller Bieter bei seinem Angebot zu berücksichtigen hat.
Mit diesen
Schwerpunkten soll dem ÖPNV im Landkreis auch in den kommenden Jahren ein sicherer
Rahmen für eine zielgerichtete Weiterentwicklung gegeben werden.
Verwaltung und VNO können im Verlauf der Sitzung noch weitere
Informationen geben.
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