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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2009/120  

Betreff: Sachstandsbericht zur Aufstellung des 3. Nahverkehrsplanes für den Landkreis Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Wieske, MichaelAktenzeichen:55
Federführend:Bildung und Kultur Bearbeiter/-in: Lüdde, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV
27.05.2009 
Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt

Sachlage:

Sachlage:

 

Der Landkreis Lüneburg ist in seiner Funktion als Aufgabenträger für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nach § 6 (1) Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz dazu verpflichtet, jeweils für 5 Jahre einen Nahverkehrsplan aufzustellen. Dieser Nahverkehrsplan bildet nach § 8 (3) Personenbeförderungsgesetz (PBefG) den Rahmen für die Weiterentwicklung des ÖPNV und liefert damit konzeptionelle Vorgaben. Seine ÖPNV-gestaltende Wirkung entfaltet der Nahverkehrsplan durch den § 13 (2a) PBefG, in dem steht, dass die Genehmigungsbehörde eine Genehmigung versagen kann, wenn der beantragte Verkehr nicht mit den inhaltlichen Vorgaben des Nahverkehrsplans in Einklang steht. Für die Genehmigungsbehörde stellt ein Nahverkehrsplan damit einen abwägungserheblichen Belang dar.

 

 

Der neue Nahverkehrsplan 2009 – 2013 wird im Kern aus vier Hauptkapiteln bestehen:

 

1. Grundlagen und Rahmenbedingungen

-          Gesetzliche Grundlagen

-          Organisation des ÖPNV

-          Finanzierung des ÖPNV

-          Entwicklung struktureller Rahmenbedingungen im Landkreis

2. Bestandsdarstellung

-          Siedlungs- und Bevölkerungsstruktur (Bevölkerungsentwicklung, Pendler, Schüler & Schulen)

-          Verkehrsstruktur (Verkehrsinfrastruktur, ÖPNV-Angebot, Darstellung ÖPNV-Teilnetze, Tarif, etc.)

3. Bewertung und Mängelanalyse

-          Erschließungsqualität

-          Bedienungs- und Verbindungsqualität, differenziert nach drei Bedienungsebenen

-          Beförderungsqualität

-          Tarif

-          Fahrgastinformation

-          etc.

4. Ziele und Maßnahmen

-          übergeordnete Ziele

-          Ziele des Landkreises

-          Maßnahmenübersicht 

 

 

Die Erarbeitung der ersten drei Kapitel ist weitgehend abgeschlossen; die Definition der Ziele und Maßnahmen wird in Kürze vorgenommen. Danach erfolgt eine abschließende Abstimmung mit der Verwaltung sowie der Stadt Lüneburg als lokalem Aufgabenträger für den Stadtverkehr, bevor der Entwurf in der Gesamtheit im Fachausschuss am 12. August vorgestellt werden wird.

Im direkten Anschluss wird das ca. 6-wöchige Beteiligungsverfahren eingeleitet, um allen Gemeinden und Samtgemeinden, Verkehrsunternehmen, benachbarten Aufgabenträgern und zu beteiligenden Institutionen und Verbänden die Möglichkeit zu geben, zum neuen Nahverkehrsplan Stellung zu nehmen. Nach Beendigung des Beteiligungsverfahrens wird die VNO eine Übersichtstabelle anfertigen, in der sämtliche Stellungnahmen zusammengefasst werden und eine Empfehlung gegeben wird, welche der Anregungen und Ergänzungen in den Nahverkehrsplan aufgenommen werden sollten. Diese Übersichtstabelle wird ebenfalls im Fachausschuss präsentiert werden. Ggf. ist es möglich, vorab dieses Papier zusätzlich mit den verkehrspolitischen Sprechern der Parteien zu diskutieren.


 

Stimmt der Fachausschuss der Übersichtstabelle und den Empfehlungen zu, kann der Entwurf des Nahverkehrsplanes dem Kreisausschuss bzw. dem Kreistag vorgelegt werden mit der Empfehlung, diesen zu beschließen.

 

 

Der inhaltliche Schwerpunkt im Kapitel „Ziele und Maßnahmen“ wird vor allem auf zwei Aspekten liegen: Zum Einen soll der Nahverkehrsplan die Grundlagen dafür legen, auch bei geringer werdenden finanziellen Handlungsspielräumen das bestehende ÖPNV-Angebot zu sichern und zu optimieren. Dazu ist die hierarchische Liniennetzstruktur mit den SBus-Linien 5100, 5200, 5300 und 5700 sowie den darauf abgestimmten Erschließungslinien beizubehalten. Insbesondere die SBus-Linien sind in ihrer Attraktivität zu erhalten und unter Berücksichtigung der Nachfragestrukturen zu optimieren. Neben möglichst einheitlichen und kurzen Linienwegen sowie klaren Taktfahrplänen ist dabei auf gute Anschlüsse zu den Zügen am Bahnhof Lüneburg Wert zu legen. Auch Anschlüsse zwischen SBussen und Erschließungslinien an den Verknüpfungshaltestellen sind beizubehalten, um ein schnelles Umsteigen im Busnetz sicherzustellen.

Neben den SBus-Linien ist der schulbezogene Regionalverkehr den sich verändernden Bedingungen in der Schullandschaft kontinuierlich anzupassen. Entsprechend dem Trend zu Ganztagsschulen ist das ÖPNV-Angebot so zu ergänzen, dass auch am Nachmittag Rückfahrtmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler bestehen.

 

Zum Anderen soll der Nahverkehrsplan die Voraussetzungen dafür schaffen, einzelne Teilnetze in den kommenden Jahren neu vergeben zu können bzw. konkurrierende Genehmigungsanträge bewerten zu können. Dazu werden Kriterien definiert, die ein potenzieller Bieter bei seinem Angebot zu berücksichtigen hat.

 

Mit diesen Schwerpunkten soll dem ÖPNV im Landkreis auch in den kommenden Jahren ein sicherer Rahmen für eine zielgerichtete Weiterentwicklung gegeben werden.

 

Verwaltung und VNO können im Verlauf der Sitzung noch weitere Informationen geben.

Stammbaum:
2009/120   Sachstandsbericht zur Aufstellung des 3. Nahverkehrsplanes für den Landkreis Lüneburg   Bildung und Kultur   Berichtsvorlage
2009/252   Fortschreibung der Nahverkehrsplanung; 3. Nahverkehrsplan für den Landkreis Lüneburg (im Stand der 2. Aktualisierung vom 21.06.2011)   Bildung und Kultur   Beschlussvorlage

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