Vorlage - 2009/252
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Anlagen: | |||||
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1 | Entwurf NVP Lk LG Stand 2010.09.07 (3128 KB) | |||
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2 | Beteiligungsverfahren 3 NVP Lk LG - Übersichtstabelle Stand 05.05.11 (357 KB) | ![]() |
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3 | Änderungen S. 41-43, 125 (231 KB) |
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss stimmt den dargestellten Grundzügen zur Aufstellung des 3. Nahverkehrsplanes für den Landkreis Lüneburg zu. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Einbindung des Stadtverkehrs der Hansestadt Lüneburg, den vollständigen Entwurf in das formelle Beteiligungsverfahren zu geben.
Ergänzender Beschlussvorschlag vom 06.05.2011:
Nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens wird der 3. Nahrverkehrsplan für den Landkreis Lüneburg, gültig von 2009 – 2013, mit den von der VNO vorgeschlagenen Ergänzungen – Bearbeitungsstand: 5.Mai 2011 – beschlossen.
Ergänzender Beschlussvorschlag vom 21.06.2011:
Nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens wird der 3. Nahverkehrsplan für den Landkreis Lüneburg, gültig von 2009 – 2013, mit den von der VNO vorgeschlagenen Ergänzungen – Bearbeitungsstand: 5 Mai 2011 – beschlossen. Dies gilt auch für die seitens der Verwaltung vorgeschlagenen redaktionellen Änderungen auf den Seiten 41 – 43 und 125.
Sachlage:
Der Landkreis Lüneburg ist in seiner Funktion als Aufgabenträger für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nach § 6 (1) Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz dazu verpflichtet, jeweils für 5 Jahre einen Nahverkehrsplan aufzustellen. Dieser Nahverkehrsplan bildet nach § 8 (3) Personenbeförderungsgesetz (PBefG) den Rahmen für die Weiterentwicklung des ÖPNV und liefert damit konzeptionelle Vorgaben. Seine ÖPNV-gestaltende Wirkung entfaltet der Nahverkehrsplan durch den § 13 (2a) PBefG, in dem steht, dass die Genehmigungsbehörde eine Genehmigung versagen kann, wenn der beantragte Verkehr nicht mit den inhaltlichen Vorgaben des Nahverkehrsplans in Einklang steht. Für die Genehmigungsbehörde stellt ein Nahverkehrsplan damit einen abwägungserheblichen Belang dar.
Der neue Nahverkehrsplan 2009 – 2013 besteht aus vier Hauptkapiteln:
- Grundlagen und Rahmenbedingungen
- Bestandsdarstellung
- Bewertung und Mängelanalyse
- Ziele und Maßnahmen
Der neue Nahverkehrsplan soll die Grundlage dafür legen, auch bei geringer werdenden finanziellen Handlungsspielräumen das bestehende ÖPNV-Angebot aufrechtzuerhalten und nach Möglichkeit sinnvoll zu ergänzen, um die Fahrgastnachfrage und damit auch die Wirtschaftlichkeit des Busverkehrs stärken zu können. Dazu sind im Nahverkehrsplan verschiedene Maßnahmen definiert, die sich teils aus der Bewertung und Mängelanalyse des heutigen Angebotes ableiten, teils aus den allgemeinen Zielvorstellungen des Landkreises. Diese Maßnahmen beziehen sich u. a. auf folgende Bereiche:
- Verbesserung von ÖPNV-Verbindungen, die als mangelhaft bewertet worden sind
- Optimierung der ÖPNV-Versorgung in bestimmten Regionen (z. B. Melbeck, Amt Neuhaus)
- Stärkung der regionalen Hauptlinien durch weitere Optimierung der Anschlüsse zur Bahn in Lüneburg sowie durch Einführung von klaren Taktfahrplänen
- Verbesserung der Fahrgastinformation
Neben der Formulierung von Zielen zur Weiterentwicklung des ÖPNV soll der Nahverkehrsplan die Voraussetzungen dafür schaffen, einzelne Teilnetze in den kommenden Jahren neu vergeben zu können bzw. konkurrierende Genehmigungsanträge bewerten zu können. Dazu werden Kriterien definiert, die ein potenzieller Bieter bei seinem Angebot zu berücksichtigen hat.
Die Arbeiten am Nahverkehrsplan sind weitestgehend abgeschlossen, der Entwurf wurde mit der Einladung an alle Ausschussmitglieder versendet. Bislang nicht enthalten sind lediglich die Bewertung des Stadtverkehrs Lüneburg sowie die daraus resultierenden Maßnahmen.
Der gesamte Stadtverkehr ist in den vergangenen Monaten von einem Gutachter auf mögliche Optimierungspotenziale untersucht worden. Die Ergebnisse und Empfehlungen liegen dem Aufgabenträger Landkreis Lüneburg erst seit kurzer Zeit vor. Sie sollen – nach der Herstellung des Einvernehmens mit der Hansestadt Lüneburg – in den NVP aufgenommen werden. Vorab ist jedoch zu prüfen, ob und inwiefern von den vorgestellten Änderungen im Stadtverkehr auch der Regionalverkehr im Landkreis betroffen ist.
Der vollständige Entwurf des 3. Nahverkehrsplans – einschließlich Stadtverkehr – wird dann den Ausschussmitgliedern zugesandt, ferner wird das Beteiligungsverfahren eingeleitet. Die weiteren Schritte wurden bereits in der Berichtsvorlage 2009/120 dargestellt.
Weitere Erläuterungen zum Nahverkehrsplan werden in der Sitzung gegeben.
Ergänzende Sachdarstellung vom 06.05.2011:
Der vollständige Entwurf des 3. Nahverkehrsplans – einschließlich Stadtverkehr – wurde den Mitgliedern des Kreistages im Wege des Beteiligungsverfahrens bereits in Schriftform zugesandt. Für die nicht dem Kreistag angehörenden Ausschussmitglieder ist dieser Entwurf – Stand: September 2010 – dieser aktualisierten Vorlage als Anlage I beigefügt.
Nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens im März hat die VNO die Ergebnisse in der als Anlage II beigefügten Liste zusammengestellt.
Die VNO hat alle eingegangenen Anregungen und Bedenken fachlich bewertet und mit einem Vorschlag zur Aufnahme in den Nahverkehrsplan versehen.
Nach dieser Aufstellung ergibt sich unter dem Strich folgende Quote:
§ 50 % der Anregungen könnten aufgenommen werden
§ 34 % wären abzulehnen
§ 16 % könnten teilweise aufgenommen werden
Von den Fraktionen wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, die am 3. 5. 2011 mit Vertretern der VNo und der Verwaltung getagt hat. Die VON hat die besprochenen Veränderungen in die Liste „ Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens“, Bearbeitungsstand 5. 5. 2011, eingearbeitet.
Mit diesen Ergänzungen sollte der 3. Nahverkehrsplan des Landkreises Lüneburg, gültig von 2009 – 2013, beschlossen werden.
Ergänzende Sachdarstellung vom 21.06.2011:
Im Entwurf des Nahverkehrsplans Landkreis Lüneburg, 2009 – 2013, sind neben den Ergänzungen nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens auch noch redaktionelle Berichtigungen vorzunehmen. Hierbei geht es in erster Linie um Aktualisierungen zur neuen Schulstruktur, also die neuen Oberschulstandorte.
Auf den Seiten 41 – 43 sind diese Änderungen gegenüber dem Entwurfsstand September 2010 hervorgehoben (grau hinterlegt).
Die Änderung auf Seite 125 – 5.2.3.9 – Bewertungskriterien bei Genehmigungsanträgen – beschreibt letztlich die Praxis und die Vorgaben des Landkreises Lüneburg in der Zusammenarbeit mit den Verkehrsunternehmen.
Insoweit handelt es sich bei diesen Aktualisierungen nicht um materielle Änderungen, sondern um rein redaktionelle Klarstellungen und Berichtigungen.
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