Vorlage - 2022/398
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Beschlussvorschlag:
Der Landkreis Lüneburg überträgt das o.g. Grundstück kostenfrei an die Gemeinde Amt Neuhaus mit der Maßgabe, dass eine Nutzung im Sinne des Sanierungsziels und einer naturschutzfachlichen Entwicklung erfolgt und dem Landkreis insoweit auch weiter ein Nutzungsrecht eingeräumt wird
Sachlage:
Auf den beiden o.g. Flurstücken befand sich ein landwirtschaftlicher Betrieb aus DDR-Zeiten. Die Gebäude waren baufällig und teilweise eingestürzt. Aufgrund dessen, der vorherigen Nutzung und Lagerung von diversen Abfällen, ist es zu schädlichen Bodenveränderungen u.a. mit Asbest und Ammonium gekommen. Daraus ergab sich eine Sanierungsbedürftigkeit. Positiver Nebeneffekt war, dass dadurch die Ruinen am Ortseingang zu Neuhaus beseitigt werden konnten.
Aufgrund der hohen zu erwartenden Kosten war eine Sanierung nur mit Fördermitteln des Landes möglich. Die Gemeinde Amt Neuhaus stellte im März 2017 einen entsprechenden Förderantrag an das Land nach der Richtlinie Brachflächenrecycling. Gleichzeitig stellte sie als Kommune, die Bedarfszuweisung vom Land erhält, einen Antrag auf Co-Finanzierungsmittel beim Innenministerium. Zur Umsetzung des Projektes ist ein Flächenerwerb durch die Gemeinde Amt Neuhaus geplant. Insofern wird die Gemeinde als Flächeneigentümerin im Förderantrag geführt. Das Projekt wurde in Kooperation mit dem Landkreis Lüneburg durchgeführt, eine entsprechende Vollmacht mit dem Antrag eingereicht. Hierfür bestanden folgende Gründe:
- Aufgrund der Haushaltslage der Gemeinde wurde in Zusammenarbeit mit dem Land eine Unterstützungsvereinbarung zwischen Landkreis und Gemeinde abgeschlossen. Hiernach unterstützt der Landkreis die Gemeinde bei wichtigen Projekten.
- Für die Sanierung werden vertiefte fachliche Kenntnisse erfordert, die beim Landkreis als Bodenschutzbehörde vorhanden sind.
Im Februar 2018 fand die Zwangsversteigerung des o.g. Grundstücks statt. Die Gemeinde konnte aufgrund der Haushaltslage nicht daran teilnehmen. Aufgrund dessen entschied sich der Landkreis, auf diesem Wege das Grundstück zu erwerben. Das Grundstück wurde für 38.000,- € ersteigert. Mit der Gemeinde wurde eine Vereinbarung geschlossen, nach der der Landkreis die Fläche für die Sanierung in vollem Umfang der Gemeinde zur Verfügung stellt.
Nach Erhalt des Förderbescheides wurde die Sanierung durch die Gemeinde mit starker Unterstützung des Landkreises durchgeführt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 984.413,50 €. Im Rahmen der derzeit laufenden Prüfung des Verwendungsnachweises durch die NBank wurde die Gemeinde angehört, da sich durch den Erwerb der Fläche durch den Landkreis eine Diskrepanz zum Förderantrag ergibt. Die abgeschlossene Nutzungsüberlassung ist möglicherweise nicht ausreichend.
Die Sanierung durch die Gemeinde und damit auch der Erwerb der Fläche durch diese war von Anfang an Projektziel. Nachdem die Sanierung nunmehr abgeschlossen ist und auch erste Nachsorgemaßnahmen durchgeführt wurden, ist eine Übertragung an die Gemeinde sinnvoll und notwendig, u.a. um die Förderung nicht zu gefährden. Dies muss kurzfristig geschehen. Der Landkreis sichert eine Nutzung der Fläche im Sinne des Boden- und Naturschutzes grundbuchlich ab.
Da mit der Fläche keine Einnahmen durch Verpachtung usw. erzielt werden können, aufgrund der finanziellen Lage der Gemeind und da es sich um ein Gemeinschaftsprojekt handelt wird auf einen Kaufpreis verzichtet.
Finanzielle Auswirkungen:
a) | für die Umsetzung der Maßnahmen: | € |
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b) | an Folgekosten: | € |
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c) | Haushaltsrechtlich gesichert: |
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| im Haushaltsplan veranschlagt |
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| durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe |
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| durch Mittelverschiebung im Budget |
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| Begründung: |
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| X | Sonstiges: Durch die Übertragung verändert sich das Vermögen des Landkreises. |
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d) | mögliche Einnahmen: wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen: |
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| ja |
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| nein |
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| klärungsbedürftig |
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Klimawirkungsprüfung:
Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?
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| X | keine wesentlichen Auswirkungen |
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| positive Auswirkungen (Begründung) |
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| negative Auswirkungen (Begründung) |
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| Begründung: |
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