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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2022/398-1  

Betreff: Übertragung eines Grundstücks in Gülze/Neuhaus (Gemarkung Neuhaus, Flur 29, Flurstücke 4 und 93) an die Gemeinde Amt Neuhaus - Abschluss des Sanierungsprojektes, Aufhebung des Beschlusses zur Übertragung des Grundstücks am die Gemeinde
Anlass: positive Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Bartscht, StefanBezüglich:
2022/398
Federführend:Umwelt Bearbeiter/-in: Bartscht, Stefan
Produkte:13.1. 122-400 Sonstige Ordnungsaufgaben des Fachdienstes Umwelt
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz
21.08.2023 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz ungeändert beschlossen     
Kreisausschuss
28.08.2023 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      
Kreistag
28.09.2023 
Sitzung des Kreistages/ Kulturforum Gut Wienebüttel ungeändert beschlossen     

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

 

Anlage/n:

 

./.

 

Beschlussvorschlag:

  1. Der Bericht der Verwaltung über den Abschluss des Sanierungsprojektes wird zur Kenntnisgenommen.
  2. Der Beschluss zur Übertragung des Grundstücks an die Gemeinde Amt Neuhaus (2022/398) wird aufgehoben.

 

 

Sachlage:

Das Förderprojekt Gülze ist seit März/April 2021 abgeschlossen. Im Rahmen des Projektes wurden baufällige Gebäude und Siloplatten abgerissen, Betonteile, Asbest und andere Stoffe ordnungsgemäß entsorgt, das Gelände neu modelliert und Gehölzpflanzungen sowie ein extensives Grünland initiiert. Durch eine entsprechende Beweidung sollen die Nitrat- und Ammoniumbelastungen reduziert werden. Der Erfolg wird durch noch zweimalige Beprobungen in den nächsten Jahren überwacht. Die Sanierung fand in Kooperation zwischen Landkreis und Gemeinde statt. Aufgrund der fachlichen Anforderungen ist der wesentliche Teil der Arbeiten durch den Landkreis durchgeführt worden.

 

Anforderung des Förderbescheides war, dass der Antragsteller am Ende des Projektes Eigentümer der Fläche ist, daher hat der Kreistag im Jahr 2022 den Beschluss zur Übertragung an die Gemeinde gefasst. Die Abrechnungen derrdemittel hat sich lange hingezogen. Im Rahmen der Prüfung ist die NBank im Jahr 2023 zu dem Ergebnis gekommen, dass faktisch der Landkreis und nicht die Gemeinde Projektträger war. Daher musste ein Antrag auf Übernahme des Verfahrens gestellt und bewilligt. Das führt wiederum dazu, dass der Landkreis auch Flächeneigentümer bleiben muss. Die grundbuchliche Übertragung war noch nicht abgeschlossen, daher genügt es, den Beschluss aus dem Jahr 2022 wieder aufzuheben.

 

Die Kosten beliefen sich insgesamt auf 991.142,66 €, 984.413,50 € wurden davon als förderfähig anerkannt. Von der NBank wurden zwischenzeitlich 453.293,82 € überwiesen, die Gemeinde als Projektpartner erhält nach derzeitigem Stand 335.112,57 € Co-Finanzierungszuweisung. Damit verbleibt ein Eigenanteil von 196.007,11 €. Hierzu laufen derzeit Gespräche zwischen Landkreis uns Gemeinde.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

Folgt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

./.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

X

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

X

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

X

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungspfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

X

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung: Extensive Grünlandfläche nach Beseitigung Umweltbelastungen

 

 

Stammbaum:
2022/398   Übertragung eines Grundstücks in Gülze/Neuhaus (Gemarkung Neuhaus, Flur 29, Flurstücke 4 und 93) an die Gemeinde Amt Neuhaus   Umwelt   Beschlussvorlage
2022/398-1   Übertragung eines Grundstücks in Gülze/Neuhaus (Gemarkung Neuhaus, Flur 29, Flurstücke 4 und 93) an die Gemeinde Amt Neuhaus - Abschluss des Sanierungsprojektes, Aufhebung des Beschlusses zur Übertragung des Grundstücks am die Gemeinde   Umwelt   Beschlussvorlage

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