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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2023/172  

Betreff: Antrag der Samtgemeinde Gellersen auf die Gewährung eines Zuschusses für die technische Einrichtung einer kommunalen Einsatzleitung
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Sachse, Sonja
Federführend:Ordnung Bearbeiter/-in: Harneit, Annette
Produkte:12.1.4. 128-000 Katastrophenschutz
Beratungsfolge:
Ausschuss für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten
17.05.2023 
Sitzung des Ausschusses für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten ungeändert beschlossen     
Kreisausschuss
05.06.2023 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Zuschussantrag Gellersen  

 

 

Anlage/n:

 

Zuschussantrag der Samtgemeinde Gellersen vom 14.12.2022

Angebotr die Lieferung der Technik

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Zuschussantrag Gellersen (1137 KB)      

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Antrag der Samtgemeinde Gellersen auf einen Zuschuss in Höhe von 5000,00 € wird abgelehnt.

 

 

 

 

 

Sachlage:

Für die Bezuschussung von Maßnahmen im Bereich des Katastrophenschutzes stehen, wie schon in den letzten Jahren, insgesamt 10.000,00 € als freiwillige Leistung des Landkreises Lüneburg zur Verfügung. Von diesem Betrag sind vorab 1000,00 € als jährlich wiederkehrender Zuschuss für Investitionen sowie die Ausbildung von Helfern im Katastrophenschutz für die DLRG Bezirk Nordheide e.V. vorgesehen. Der ASB-Kreisverband Lüneburg hat darüber hinaus am 20.01.2023 einen Zuschuss in Höhe von 2.193,17 € beantragt.

 

Mit Schreiben vom 14.12.2023 hat die Samtgemeinde Gellersen um einen Zuschuss für die technische Ausstattung der kommunalen Einsatzleitung in Höhe von 5000,00 € gebeten. Die Fördermittel sollen zur Beschaffung von Funktechnik verwendet werden.

 

Bereits in der Vergangenheit wurden Einrichtung und Ausstattung von kommunalen Stabsräumen finanziell unterstützt. 2017 wurde die Einrichtung eines Stabraumes für die Einsatzleitung der Samtgemeinde Ilmenau gefördert, 2018 erhielt die Hansestadt Lüneburg einen Zuschuss für die Ausgestaltung eines kommunalen Lagezentrums, 2022 wurde die Samtgemeinde Ostheide bei der Einrichtung eines Stabsraumes gefördert.

 

Der Fachdienst Ordnung hat bereits die Grundlagen für die Etablierung sog. „KatS-Leuchttürme“ erarbeitet. In diesem Zusammenhang war die finanzielle Förderung zur Einrichtung von Stabsräumen in den Rathäusern auch im Interesse des Katastrophenschutzes, um das Projekt voranzutreiben.

 

Es zeichnet sich ab, dass die knappen Fördermittel des Katastrophenschutzes auf diesem Weg nun vermehrt dazu genutzt werden, eine Pflichtaufgabe der Kommunen - nämlich die des abwehrenden Brandschutzes - zu finanzieren.

 

Der Antrag der Samtgemeinde Gellersen zielt darauf ab, die technische Einrichtung der Kommunalen Einsatzleitung (KEL) in einem Feuerwehrhaus zu optimieren.  Die von der SG Gellersen angeführte Entlastung der Leitstelle bei einer Großschadenslage durch die KEL stellt keine spezifische Besonderheit dar, sondern zeichnet das übliche Verfahren bei diesen Einsätzen ab. Hierbei ist es für die Leitstelle unerheblich, ob die Kommunikation über einen Einsatzleitwagen (ELW) oder einen fest eingerichteten Raum in einem Feuerwehrhaus geführt wird.

 

Die freiwilligen Leistungen im Bereich des Katastrophenschutzes wurden zur Unterstützung der Hilfsorganisationen eingestellt. Die Verwaltung möchte die Förderung wieder auf diesen Empfängerkreis begrenzen. Darüber hinaus erachtet die Verwaltung eine Festlegung der Förderkriterien als sinnvoll.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, den Antrag der Samtgemeinde Gellersen abzulehnen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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