Vorlage - 2023/183
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 23-05-08_SPD Antrag PV-Solaranlagen fördern_V1 (30 KB) |
Sachlage:
Der Landkreis Lüneburg hat sich per Kreistagsbeschluss das Ziel „Klimaneutralität 2030“ gesetzt. Einen Beitrag zur Zielerreichung leisten auch sogenannte Steckersolargeräte (Balkon-PV) mit Wechselrichter. Sie bieten eine erste niedrigschwellige und effektive Möglichkeit für unsere Einwohner*innen, sich an der Energiewende zu beteiligen.
Mit einer Förderung gibt es einen Motivationsimpuls für bisher nicht aktiv gewordene Personen. Die Förderung soll die Anschaffung von Steckersolargeräten mit einem Sockelbetrag von 150 € plus 30% der Investitionskosten ausloben. Klar ist, dass dabei die einschlägigen Installationsvorschriften einzuhalten sind. Schon aus Gründen der Gleichbehandlung mit Einwohner*innen der Hansestadt Lüneburg ist analog zur Hansestadt Lüneburg im ersten Schritt für Balkon-PV möglichst umgehend eine Förderung auf den Weg zu bringen.
Der Landkreis setzt sich nachdrücklich bei der AVACON schon jetzt für die Zulassung von steckerfertigen PV-Anlagen bis 800 W über „Schuko-Stecker“ ein, die in einer neuen EU-Richtlinie vorgesehen sind. Da beabsichtigt ist, restriktive und den breiteren Ausbau hemmende Vorgaben entfallen zu lassen und der Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik e.V. (VDE) dies befürwortet, erwarten wir von unseren regionalen Energieversorgern der Installation solcher Anlagen nicht im Wege zu stehen
Stellungnahme der Verwaltung vom 13.05.2023:
Für Steckersolargeräte für den Balkon gibt es aktuell weder vom Bund noch vom Land Förderprogramme. Einige wenige niedersächsische Kommunen haben jedoch kommunale Förderprogramme aufgelegt, wie die Hansestadt Lüneburg. Die Förderung von Steckersolargeräten bietet vor allem für Bürgerinnen und Bürger in den dichter besiedelten und durch Mietverhältnisse geprägten städtischen Gebieten, wie der Hansestadt Lüneburg, eine Möglichkeit, Solarstrom für die Eigennutzung zu produzieren.
Aus Sicht der Verwaltung ist es empfehlenswert die Förderung für Steckersolargeräte dem Aufgabenbereich der Kommunen zu überlassen,um so ggf. auch eine Doppelförderung auszuschließen.
Des Weiteren amortisieren sich die Anschaffungskosten in wenigen Jahren. Eine Förderung von 150 Euro plus 30 % der Investitionskosten würden bei einem Anschaffungswert von ca. 800 Euro fast 50 % der Steckersolargeräte fördern, dadurch könnte ein Mitnahmeeffekt erzeugt werden.