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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2023/191  

Betreff: Antrag der Gruppe DIE LINKE / DIE PARTEI vom 16.05.2023 zum Thema: "Informationen 4 Tagewoche" (Im Stand der 1. Aktualisierung der Verwaltung vom 25.05.2023)
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Graff, MarkusGruppe DIE LINKE / DIE PARTEI
Federführend:Büro des Landrats Beteiligt:Personalservice
Bearbeiter/-in: Wüstmann, Mayte   
Produkte:1.2. 111-210 Personalangelegenheiten und -entwicklung
 23.1. 111-100 Verwaltungsführung
 24.1. 111-110 Büro des Landrats
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
05.06.2023 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      
Kreistag
08.06.2023 
Sitzung des Kreistages zurückgestellt   
Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
14.06.2023 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
Kreistag

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag_4_Tagewoche.pdf  

 

 

 

 

Anlage/n:

Originalantrag

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag_4_Tagewoche.pdf (189 KB)      

 

 

 

 

Beschlussvorschlag Antragsteller:

Die Verwaltung wird aufgefordert, nähere Informationen über das 4 Tage Arbeitszeitmodell bei der Stadt Wedel einzuholen und im Fachausschuss zu berichten.

 

 

 

 

 

 

Sachlage:


Die Stadt Wedel hat ein 4 Tage Arbeitszeitmodell umgesetzt.

 

Stellungnahme der Verwaltung vom 25.05.2023:

 

Der Landkreis Lüneburg verfolgt die derzeitige Diskussion ebenfalls interessiert.

 

Es findet am 06.06.2023 eine Tagung am Niedersächsischen Studieninstitut Hannover statt, an der auch ein Mitarbeiter des Personalservices teilnimmt. Auf der Tagesordnung findet sich auch die 4-Tage-Woche der Stadt Wedel. Ein Vertreter der Stadt Wedel wird vor Ort über das Modell berichten. Es ist daher davon auszugehen, dass danach weitere Informationen bezüglich dieses Modells und ihrer geplanten Umsetzung in der Verwaltung in Wedel vorliegen.

 

Zur grundsätzlichen Option der 4-Tage-Woche sind folgende Eckpunkte zu nennen:

 

Das Arbeitszeitgesetz legt in § 3 den Grundsatz des Achtstundentags fest. Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden (§ 3 Arbeitszeitgesetz).

 

Bei einer in Vollzeit tätigen tarifbeschäftigten Person bedeutet eine 4-Tage-Woche eine tägliche Arbeitszeit von 9,75 Stunden (39 Std./Woche / 4 Arbeitstage). Sie würde somit schon mit ihrer durchschnittlichen regelmäßigen Arbeitszeit nur knapp unter den maximal zulässigen zehn Arbeitsstunden täglich liegen. Es wäre somit keinerlei Spielraum für kurzfristig erforderliche Überstunden o.ä. gegeben. Hinzukommt außerdem, dass eine derartige dauerhafte Belastung ggf. zu gesundheitlichen Problemen führen könnte.

 

Soweit die Stadt Wedel unter 2. anführt, dass sie davon ausgeht, dass dieses Arbeitszeitmodell insbesondere von Teilzeitkräften genutzt werden wird, ist dieses Modell bereits jetzt beim Landkreis Lüneburg möglich. Teilzeitbeschäftigte Personen können auf Antrag ihre regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit auf weniger als fünf Arbeitstage verteilen. Dem Antrag wird entsprochen, wenn dienstliche Belange diesem nicht entgegen stehen. Bislang war es in derartigen Fällen immer möglich, einvernehmliche Lösungen zu erzielen. Dieses Modell wird zunehmend in Anspruch genommen. Mitarbeitende, die sich nicht auf einen festen Abwesenheitstag in der Woche festlegen wollen, nutzen als Alternative häufig das Instrument des Gleittages. Es gibt bereits jetzt Personen, die abweichend von einer 5-Tage-Woche sogar eine 3- oder 2-Tage-Woche vereinbart haben. 

 

Die oben genannte Regelung hat auch bereits Einzug in die aktuelle Dienstvereinbarung über die Arbeitszeiten beim Landkreis Lüneburg gehalten. Hierin heißt es in § 4:

r Teilzeitbeschäftigte verringert sich die Sollarbeitszeit entsprechend der vereinbarten Arbeitszeit. Die tägliche Sollarbeitszeit beträgt 1/5 der vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit. Die ermäßigte Sollarbeitszeit kann auf schriftlichen Antrag auf weniger als fünf Arbeitstage verteilt werden, sofern nicht dringende dienstliche Gründe entgegenstehen. Hierbei wird die tägliche Sollarbeitszeit gleichmäßig auf alle verbleibenden Arbeitstage verteilt. In Einzelfällen ist eine abweichende Verteilung der täglichen Sollarbeitszeit möglich. Dieses ist beim Fachdienst Personalservice zu beantragen und entsprechend zu begründen. 

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