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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2023/203  

Betreff: Tarifvertrag der Gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Landkreis und Hansestadt Lüneburg mbH (gBuK)
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Srugis, Freia
Federführend:Bildung und Kultur Bearbeiter/-in: Lüdde, Petra
Produkte:19.35.1. 271-0000-1 VHS
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
05.06.2023 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      
Kreistag
08.06.2023 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Entgelttarifvertrag GBuK inkl. Verguetungstabellen, Fassung 090523  
Manteltarifvertrag GBuK - verhandelte Fassung 090523  

 

 

 

 

Anlage/n:

I  - Entgelttarifvertrag inkl. Vergütungstabellen, verhandelte Fassung vom 09.05.2023

II - Manteltarifvertrag, verhandelte Fassung vom 09.05.2023

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entgelttarifvertrag GBuK inkl. Verguetungstabellen, Fassung 090523 (211 KB)      
Anlage 2 2 Manteltarifvertrag GBuK - verhandelte Fassung 090523 (110 KB)      

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Vertreter des Landkreises Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der Gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Landkreis und Hansestadt Lüneburg mbH (gBUK) werden angewiesen, dem Ergebnis der Tarifverhandlungen zuzustimmen und die Geschäftsführerin anzuweisen, den Tarifvertrag zu unterschreiben.

Der Gesellschaft werden hierfür entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt.

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Die Tarifverhandlungen zwischen ver.di und der gBUK sind abgeschlossen. Neben einem Manteltarifvertrag wurde ein Entgelttarifvertrag verhandelt. Beide Verträge sollen über eine Laufzeit von sechs Jahren gelten; rückwirkend ab dem 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2028

 

Im Manteltarifvertrag wird die Arbeitszeit von 39 Stunden in einer 5 Tage-Woche sowie ein Urlaubsanspruch von 30 Tagen geregelt. Arbeitsfrei ist darüber hinaus der 24. sowie der 31. Dezember. Zusätzlich verankert wurde ein jährliches Weiterbildungsbudget von 500 € je Mitarbeitenden, welches für Kurse der Volkshochschule Region Lüneburg eingesetzt werden kann.

Im Entgelttarifvertrag werden die Gehälter der Beschäftigten festgelegt, sie sollen innerhalb der Vertragslaufzeit schrittweise an den TVöD VKA angeglichen werden. Die Angleichung sieht eine jährliche Erhöhung um 1,6 Prozent zzgl. der Verhandlungsergebnisse im TVöD-VKA vor. Die Verhandlungsergebnisse sollen wert- und zeitgleich übernommen werden.

 

Durch den Entgelttarifvertrag würden die Personalkosten in diesem Jahr um 153.000 € steigen, die durch die aktuell im Haushalt eingestellten Beträge gedeckt werden können. Laut aktuellen Berechnungen wird die Personalkosten im Jahr 2024 um weitere 122.000 steigen.

 

Derzeit erhält die gBuK einen jährlichen Zuschuss der Gesellschafter in Höhe von 430.000 €, der aber bereits seit mehreren Jahren nicht mehr auskömmlich ist. Über die letzten Wirtschaftsjahre wurden bereits höhere Beträge an die gBuK gezahlt:

 

2021 583.656,69 € (u.a. Ausgleich Jahresfehlbetrag 2020: 250.000,00 € + Sonderzuschusszahlung in Höhe von 100.000,00 €)

2022 570.292,72 € (u.a. Ausgleich Jahresfehlbetrag 2021: 109.692,88 €)

 

r 2023 stehen bereits neben dem o.g. Festzuschuss weitere Zahlungen in Höhe von rund 160.000 zusätzlich (Tarifabschluss + Jahresfehlbetrag 2022) im Raum.

 

Aktuell wird eine Vereinbarung über einen neuen ab 2024 zu zahlenden Festbetrag zwischen Hansestadt, Landkreis und gBuK erarbeitet. Der Zuschuss soll ab 2025 um die Tarifsteigerungen bzw. einen Inflationsausgleich ansteigen. Über diese Vereinbarung wird in einer gesonderten Vorlage zu entscheiden sein.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

115.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

in 2024 210.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

x

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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