Vorlage - 2023/231
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1 | Anfrage_Hitzeschutzkonzept_Teil_2.pdf (144 KB) |
Sachlage:
Auf die Anfrage der Gruppe DIE LINKE / Die PARTEI vom Juli 2022 zum Hitzeschutzkonzept mit Aktionsplan und Warnsystem für den Landkreis Lüneburg antwortete die Kreisverwaltung, dass ein solches Konzept nicht im Aufgabenbereich der Verwaltung des Landkreises liegen würde, sondern bei den Gemeinden. Der Landkreis Osnabrück arbeitet allerdings derzeit an einem Hitzeschutzkonzept mit Beteiligung der Kommunen. Auch die Landkreise Leer und Breisgau- Hochschwarzwald beschäftigen sich neben anderen Landkreisen mit der Erarbeitung eines Hitzeschutzkonzeptes.
Stellungnahme der Verwaltung vom 19.10.2023:
Ein Hitzeschutzkonzept ist ein Instrument, um Maßnahmen für die Reduzierung von negativen Hitzefolgen für Menschen und Infrastruktur zu entwickeln und umzusetzen. Wie bereits in der Vorlage 2022/274 dargestellt, obliegt die Umsetzung von Hitzeschutzmaßnahmen vor Ort lokal in den Gemeinden, der Landkreis kann aber bei der Erstellung eines Hitzeschutzkonzeptes eine koordinierende und beratende Rolle einnehmen. Unter Beteiligung der Kommunen kann der Landkreis ein kreisweites Hitzeschutzkonzept erstellen, wie in den vogetragenen Beispielen der Anfrage.
Im Rahmen der Erstellung eines Klimaanpassungskonzeptes (siehe Vorlage 2023/352), würde das Themenfeld Hitze mit bearbeitet. Dadrunter sollen neben einer Klimarisikoanalyse auch Maßnahmen zur Vorsorge gegen Extremwetterereignisse, wie z.B. Hitzeaktionspläne, entwickelt werden.
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