Tagesordnung - Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 und Verbraucherschutz
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 2 | Feststellung der Tagesordnung | ||||||
Ö 3 | Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 28.04.2004 | ||||||
Ö 4 | Verordnung des Landkreises Lüneburg zur Ergänzung der Schutzbestimmungen für die im Kreisgebiet liegenden Teilräume B-09, B 10, B 12-B 15 des Gebietsteils B des Biosphärenreservats "Niedersächsische Elbtalaue" | 2004/117 | |||||
Ö 5 | Entlassung des LSK-Sportgeländes aus dem Naturschutzgebiet "Ilmenautal", Bauleitplanung der Stadt Lüneburg | 2004/118 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft,
Agenda 21 und Verbraucherschutz empfiehlt, der Verordnung zur Entlassung der
Teilfläche unter Berücksichtigung der Abwägung und den damit verbundenen
Auflagen und Bedingungen zuzustimmen. |
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29.06.2004 - Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz | |||||||
Ö 5 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss: Der Ausschuss empfiehlt, der Verordnung zur Entlassung der
Teilfläche unter Berücksichtigung der Abwägung und den damit verbundenen
Auflagen und Bedingungen zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: 9Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung |
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23.08.2004 - Kreisausschuss | |||||||
N 18 - ungeändert beschlossen | |||||||
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27.09.2004 - Kreistag | |||||||
Ö 19 - geändert beschlossen | |||||||
Beschluss: Der Verordnung zur Entlassung der Teilfläche wird unter
Berücksichtigung der Abwägung und den damit verbundenen Auflagen und
Bedingungen zugestimmt. Dies gilt unter dem Vorbehalt, dass der
Petitionsausschuss des Niedersächsischen Landtages keinerlei rechtliche
Bedenken hiergegen erhebt. Abstimmungsergebnis: 41
: 9 bei 3 Enthaltungen |
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Ö 6 | Abfallbilanz 2003 | 2004/116 | |||||
Ö 7 | Bericht des Landrats über wichtige Angelegenheiten | ||||||
Ö 8 | Beantwortung von Anfragen gem. § 19 Geschäftsordnung | ||||||