Gemäß § 23 (5) der Geschäftsordnung des Kreistages wählen die
Mitglieder des Feuer- und Katastrophenschutzausschusses die bzw. den
stellvertretenden Ausschussvorsitzende/n aus ihrer Mitte. Für die Wahl gilt §
44 NLO.
08.11.2005 - Feuer- und Katastrophenschutzausschuss
Ö 4 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
KTA Hilke Mammen wird einstimmig (bei einer Enthaltung) zur
stellvertretenden Ausschussvorsitzenden gewählt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei einer Enthaltung
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei einer Enthaltung