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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Mobilität  

Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Mobilität
Gremium: Ausschuss für Mobilität
Datum: Mi, 25.05.2022    
Zeit: 15:00 - 17:47 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrtechnische Zentrale
Ort: Feuerwehrtechnische Zentrale Scharnebeck, Bardowicker Straße 65, 21379 Scharnebeck

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Einwohnerfragestunde gemäß § 6 Ziffer 1 i.V.m. § 22 Geschäftsordnung      
Ö 2  
Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 11.01.2022  
S2022-573  
Ö 5  
Reaktivierung der Bahnstrecken Bleckede - Lüneburg und Lüneburg - Amelinghausen/Soltau: Abschlussbericht  
Enthält Anlagen
2022/165  
Ö 6  
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN vom 11.05.2022 zum Thema: "Reaktivierung von Bahnstrecken"  
Enthält Anlagen
2022/174  
Ö 6.1  
Änderungsantrag der Gruppe DIE LINKE/Die PARTEI vom 23.05.2022 zum TOP 11 Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zum Thema: "Reaktivierung von Bahnstrecken" (Vorlagennummer 2022/174) für die Sitzung des Ausschusses für Mobilität am 25.05.2022.  
2022/191  
Ö 7  
Resolution "Beschleunigung des Ausbaus der Bahnstrecke Lüneburg-Dannenberg"  
Enthält Anlagen
2022/175  
Ö 8  
Antrag an den Kreisausschuss der Gruppe DIE LINKE / Die PARTEI vom 02.05.2022 auf Einladung des Metronom und der LNVG zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Mobilität am 25.05.2022  
2022/159  
Ö 9  
Umsetzungsstrategie Radschnellweg Lüneburg-Winsen-Hamburg  
Enthält Anlagen
2022/098  
Ö 10  
Antrag auf Förderung des Bürgerbusses in der Samtgemeinde Scharnebeck  
Enthält Anlagen
2022/162  
Ö 11  
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN vom 26.01.2022 zum Thema: "Elektromobilität fördern-Ladeinfrastruktur ausbauen" (Im Stand der 1. Aktualisierung der Verwaltung vom 02.02.2022)
Enthält Anlagen
2022/051  
    VORLAGE
   

 

 

 

 

Beschlussvorschlag Antragsteller:

 

Der Kreistag beauftragt die Verwaltung wie folgt:

 

  1. Ein Ladeinfrastrukturkonzept vorzulegen, in dem-ausgehend von der Grundannahme, dass 30 Prozent des aktuellen Kfz-Bestandes im Jahre 2030 vollelektrisch angetrieben werden und für je 15 voll-elektrisch angetriebene PKW ein öffentlicher Ladepunkt vorhanden sein soll.

 

  1. Der Bedarf und die möglichen Standorte werden mit allen Kommunen im Landkreis unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Verteilernetzes entsprechend erarbeitet. Die kreisangehörigen Kommunen sollen zeitnah möglich infrage kommende Standorte zeitnah an den Landkreis melden. 

 

  1. Über die Einbindung der Kommunen hinaus, sollen auch der Einzelhandel, die Tankstellenbetreiber*Innen und die gewerbliche Wohnungswirtschaft eingebunden werden. Das Ziel ist es, die Bereitschaft zu ermitteln, inwieweit sie auf ihrem Gelände selbst öffentliche zugängliche Ladesäulen installieren oder diese zumindest auf ihrem Gelände dulden würden. 

 

  1. Der Landkreis Lüneburg übernimmt eine Koordinierungsfunktion zwischen den verschiedenen Akteuren. 

 

  1. gliche Standorte für das Errichten vornehmlich von Schnelllade-Hubs im öffentlichen Raum sind zu identifizieren und darzustellen.

 

  1. Eine Zusammenarbeit mit regionalen Energieversorgern ist zu prüfen und ggf. umzusetzen. 

 

  1. Für die Umsetzung des Ausbaus der Ladeinfrastruktur sind alle Förderungsmöglichkeiten auf Bundes- und Landesebene zu prüfen und auszuschöpfen. Weiterhin sind die bestehenden Haushaltsausgabereste in Höhe von rund 142.000 Euro auszuschöpfen. Die Bereitstellung weiterer Haushaltsmittel sind im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2023 bei Bedarf zu entscheiden.

 

   
    14.02.2022 - Kreisausschuss
    N 16 - geändert beschlossen
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
   
    25.05.2022 - Ausschuss für Mobilität
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Kreistag beauftragt die Verwaltung wie folgt:

 

  1. Ein Ladeinfrastrukturkonzept vorzulegen, in dem-ausgehend von der Grundannahme, dass 30 Prozent des aktuellen Kfz-Bestandes im Jahre 2030 vollelektrisch angetrieben werden und für je 15 voll-elektrisch angetriebene PKW ein öffentlicher Ladepunkt vorhanden sein soll.

 

  1. Der Bedarf und die möglichen Standorte werden mit allen Kommunen im Landkreis unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Verteilernetzes entsprechend erarbeitet. Die kreisangehörigen Kommunen sollen zeitnah möglich infrage kommende Standorte zeitnah an den Landkreis melden. 

 

  1. Über die Einbindung der Kommunen hinaus, sollen auch der Einzelhandel, die Tankstellenbetreiber*Innen und die gewerbliche Wohnungswirtschaft eingebunden werden. Das Ziel ist es, die Bereitschaft zu ermitteln, inwieweit sie auf ihrem Gelände selbst öffentliche zugängliche Ladesäulen installieren oder diese zumindest auf ihrem Gelände dulden würden. 

 

  1. Der Landkreis Lüneburg übernimmt eine Koordinierungsfunktion zwischen den verschiedenen Akteuren. 

 

  1. gliche Standorte für das Errichten vornehmlich von Schnelllade-Hubs im öffentlichen Raum sind zu identifizieren und darzustellen.

 

  1. Eine Zusammenarbeit mit regionalen Energieversorgern ist zu prüfen und ggf. umzusetzen. 

 

  1. Für die Umsetzung des Ausbaus der Ladeinfrastruktur sind alle Förderungsmöglichkeiten auf Bundes- und Landesebene zu prüfen und auszuschöpfen. Weiterhin sind die bestehenden Haushaltsausgabereste in Höhe von rund 142.000 Euro auszuschöpfen. Die Bereitstellung weiterer Haushaltsmittel sind im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2023 bei Bedarf zu entscheiden.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 10 Enthaltungen

 

 

   
    20.06.2022 - Kreisausschuss
    N 29 - zurückgestellt
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
Ö 12  
Bericht des Landrats über wichtige Angelegenheiten      
Ö 13  
Beantwortung von Anfragen gem. § 17 Geschäftsordnung      
N 14     Vereinbarung zur 2. Notvergabe (Not-ÖDA) im ÖPNV      
N 15     Ausgleich für erhöhte Dieselkosten im ÖPNV      
Ö 16  
Bei Behandlung eines nichtöffentlichen Tagesordnungspunktes Herstellung der Öffentlichkeit sowie Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse und Schließung der Sitzung      
               

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