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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Tagesordnung - Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 und Verbraucherschutz  

Bezeichnung: Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 und Verbraucherschutz
Gremium: Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
Datum: Di, 28.02.2006    
Zeit: 14:00 - 16:45 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Sitzungssaal Kreisverwaltung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 15.11.2005      
Ö 4  
Verordnung des Landkreises Lüneburg zur Ergänzung der Schutzbestimmungen für den im Kreisgebiet liegenden Teilraum B-01, "Marschhufenlandschaft"  
Enthält Anlagen
2006/028  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss empfiehlt, die Verordnung des Landkreises Lüneburg zur Ergänzung der Schutzbestimmungen für den im Kreisgebiet liegenden Teilraum B-01 des Gebietsteils B des Biosphärenreservats „Niedersächsische Elbtalaue“ in der vorliegenden Form unter Berücksichtigung der eingegangenen Anregungen und Bedenken zu beschließen.

   
    28.02.2006 - Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
    Ö 4 - geändert beschlossen
    Beschluss:

Beschlüsse:

a)                   Der Ausschuss empfiehlt, in § 2 Abs. 1 Nr. 5 der Verordnung das Wort „erheblich“ zu streichen.

b)                  Im Übrigen wird die Verordnung zur Kenntnis genommen.

 

NABU und Grüne weisen ausdrücklich darauf hin, dass sie die Regelungen zum Grünlandumbruch nicht mittragen können. Die Verwaltung wird beauftragt, Gespräche mit der Biosphären-reservatsverwaltung über Wege zur Grünlanderhaltung im Rahmen der Aufstellung des Biosphärenreservatsplanes zu führen und Kontakt mit der Landwirtschaftskammer Hannover wegen der aktuellen Regelungen zum Grünlanderhaltung aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

a)                   6 Ja Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

b)                   einstimmig

   
    27.03.2006 - Kreisausschuss
    N 14 - ungeändert beschlossen
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
   
    03.05.2006 - Kreistag
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Die Verordnung des Landkreises Lüneburg zur Ergänzung der Schutzbestimmungen für den im Kreisgebiet liegenden Teilraum B-01 des Gebietsteils B des Biosphärenreservats „Niedersächsische Elbtalaue“ wird in der vorliegenden Form unter Berücksichtigung der eingegangenen Anregungen und Bedenken beschlossen.

In § 2 Abs. 1 Nr. 5 der Verordnung bleibt das Wort „erheblich“ bestehen.

Die aktuellen Regelungen zum Grünlandumbruch basieren auf geltender Rechtsgrundlage.

Abstimmungsergebnis: 4 Gegenstimmen

Abstimmungsergebnis: 4 Gegenstimmen

Ö 5  
Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 09.08.2005 (Eingang: 11.08.2005); Haftungsfonds für den Rückbau von Biogasanlagen  
2005/176  
Ö 6  
Kalkulation für die Müll- und Wertstoffabfuhr 2006  
2005/284  
Ö 7  
Neuregelung der Einsammlung und Beförderung des Abfalls im Landkreis Lüneburg ab dem 01.01.2008
2005/221  
Ö 8  
EU-weite VOL-Ausschreibung der Müll- und Wertstoffabfuhr  
Enthält Anlagen
2006/016  
Ö 9  
Bericht des Landrats über wichtige Angelegenheiten      
Ö 10  
Beantwortung von Anfragen gem. § 19 Geschäftsordnung      
N 11     (nichtöffentlich)      
               

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