Auszug - Antrag Freie Schule Adendorf, Lernen mit Freude gUG
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Antragstellerin Frau Fischer, Gesellschafterin der Lernen mit Freude gUG (Träger der Schule), stellt zusammen mit einer Mitarbeiterin das Konzept (https://www.freieschuleadendorf.de/services-8) der Schule vor und erläutert ihren Antrag auf finanzielle Förderung der Umbauarbeiten, insbesondere im Brandschutz, die zu Mehrkosten geführt haben.
Auf Nachfrage erklärt Frau Fischer, dass sich für den fünften Jahrgang mehr als die vorhandenen 16 Plätze angemeldet haben.
FDL 55, Freia Srugis, erläutert die rechtlichen Hintergründe, dass freie Schulen vor einer institutionellen Förderung durch das Land eine dreijährige „Bewährungsfrist“ durchlaufen müssen, in der die Schule keine Mittel erhält. Seitens des regionalen Landesamtes für Schule und Bildung wird daraufverwiesen, dass in dieser Zeit auch seitens der Kommune keine Geldleistungen gewährt werden sollten. Zudem verweist FDL 55 darauf, dass auf Grund der momentanen finanziellen Lage an kreiseigenen Schulen Baumaßnahmen nach hinten geschoben werden müssen. Eine Förderung einer freien Schule wäre kaum erläuterbar. Diese Sichtweise wird auch in der anschließenden Diskussion befürwortet.
Herr Marco Sievers, Kreiselternratsvorsitzender, fragt nach den Möglichkeiten einer Darlehensgewährung. Dies schließt der Landkreis jedoch aus.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt grundsätzlich keine Förderung an freie Schulen zu zahlen. Somit ist auch der Antrag der Freien Schule Adendorf, Lernen mit Freude gUG, abzulehnen.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei 1 Gegenstimme und 5 Enthaltungen