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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2020/272  

Betreff: Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 17.08.2020; Wasserhaushaltsgesetz (im Stand der 1. Aktualisierung der Verwaltung vom 20.08.2020)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Fraktion DIE LINKE
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Krambeer, Lisa
Produkte:24.1. 111-110 Büro des Landrats
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
31.08.2020    Sitzung des Kreisausschusses      
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
14.09.2020 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 und Verbraucherschutz geändert beschlossen     

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag_Wasserhaushaltsgesetz.pdf  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

Anlage/n:

Originalantrag

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag_Wasserhaushaltsgesetz.pdf (36 KB)      
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

Beschlussvorschlag Antragsteller:

Der Landkreis fordert die Landesregierung auf, das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dahingehend zu

modifizieren, dass die regionalen Interessen sowie die Auswirkungen auf das ökologische Gleichgewicht Berücksichtigung finden.
 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

Sachlage:

Siehe Antrag.

 

Stellungnahme der Verwaltung vom 20.08.2020:

 

Das WHG ist ein Bundesgesetz. Die Zuständigkeit für dessen Änderung liegt beim Bundesgesetzgeber. Die Regelungsmöglichkeiten der Länder sind eingeschränkt, da das Wasserrecht nach Art. 72 GG zur konkurrierenden Gesetzgebung zählt.

 

Die Verwaltung schlägt vor, das Land zum Handeln in den Bereichen aufzufordern, wo es als als zuständiger Gesetzgeber den rechtlichen Rahmen für die Verwaltung setzen kann. Hierbei gibt es mehrere Ansatzpunkte, die aus Sicht der Verwaltung sinnvoll sind, um unser Grundwasser zu schützen und sparsamer damit umzugehen:

 

  • Anpassung der Höhe der zu entrichtenden Wasserentnahmegebühr, um Anreize zum Wassersparen zu schaffen,
  • Anpassung des Mengen im Grundwasserbewirtschaftungserlass unter stärkerer Berücksichtigung Entwicklungen der letzten 3 trockenen Jahre,
  • Schaffung von Anreizen, auf Böden mit geringer natürlicher Fruchtbarkeit, angepasste Feldfrüchte anzubauen (z.B. durch entsprechende Regelungen bei der Agrarförderung),
  • Förderung sparsamer Beregnungstechnik,
  • Regelungen zur Bewässerung von privaten Grünflächen oder das Befüllen privater Schwimmbecken ab einer bestimmten Größe,

 

Die Verwaltung schlägt vor, eine Resolution mit entsprechenden Forderungen an das Land zu richten.
 

Stammbaum:
2020/272   Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 17.08.2020; Wasserhaushaltsgesetz (im Stand der 1. Aktualisierung der Verwaltung vom 20.08.2020)   Büro des Landrats   Antrag an den Kreistag
2020/296   Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN vom 27.08.2020 zum Antrag der Fraktion DIE LINKE "Wasserhaushaltsgesetz" (Vorlage Nr. 2020/272)   Büro des Landrats   Antrag an den Kreistag
2020/328   Änderungsantrag der CDU-Fraktion vom 13.09.2020 zu den Vorlagen Nr. 2020/272 und 2020/296   Büro des Landrats   Antrag an den Kreistag

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