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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2020/296  

Betreff: Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN vom 27.08.2020 zum Antrag der Fraktion DIE LINKE "Wasserhaushaltsgesetz" (Vorlage Nr. 2020/272)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENBezüglich:
2020/272
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Krambeer, Lisa
Produkte:24.1. 111-110 Büro des Landrats
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
31.08.2020    Sitzung des Kreisausschusses      
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
14.09.2020 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 und Verbraucherschutz geändert beschlossen     

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
2020_08_27_Änderungsantrag_Linke_zum_WHG.pdf  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Anlage/n:

Originalantrag

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2020_08_27_Änderungsantrag_Linke_zum_WHG.pdf (131 KB)      
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Beschlussvorschlag Antragsteller:

Wir stellen daher folgenden Änderungsantrag:

Der Landkreis fordert die Landesregierung auf

1.     sich dafür einzusetzen, das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) so zu ändern , dass der öffentlichen Trinkwasserversorgung Priorität gegenüber privaten Zwecken eingeräumt wird.

2.   die Höhe der zu entrichtenden Wasserentnahmegebühr gestaffelt so zu ändern, dass ein spürbarer Anreiz zum Wassersparen geschaffen wird und die öffentliche Trinkwasserversorgung begünstigt wird

3.   die Mengen im Grundwasserbewirtschaftungserlass unter Berücksichtigung der Entwicklungen der letzten 3 trockenen Jahre anzupassen

4.   ergänzend zur Wasserentnahmegebühr im Rahmen der Agrarförderung Anreize zu setzen, auf Böden mit geringer natürlicher Fruchtbarkeit wieder angepasste Feldfrüchte anzubauen, die eine geringere Wassermenge benötigen

5.   den Einsatz sparsamer Beregnungstechnik und

6.   den Einsatz der Brauchwassernutzung zu fördern

 

Der Landkreis

1.     möge sich mit den örtlichen Trinkwasserversorgern über eine eine Gebührenregelung verständigen, die auch beim privaten Verbrauchter Anreize für eine sparsame Wasserverwendung setzt

 

2.     möge auflisten, welche der bestehenden Bewilligungen und Erlaubnisse unter Berücksichtigung der Entwicklungen der letzten 3 trockenen Jahre angepasst werden müssen

 

 

3.     möge über den Stand der Grundwasserentnahmeanträge der Feldberegnungsdach-verbände Uelzen und Lüneburg aktuell im kommenden Kreistag berichten und fortlaufend bei neuen Sachständen im Ausschusses für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 und Verbraucherschutz über den Stand des Verfahrens informieren 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Sachlage Antragsteller:

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN begrüßt den Antrag der Fraktion DIE LINKE dem Grunde nach, da er das Augenmerk darauf richtet, das es „ein weiter so wie bisher“ bei der Grundwasserförderung nicht mehr geben kann. Die von der Verwaltung unterbreiteten Vorschläge finden zum größten Teil unsere Unterstützung, da sie unserer Auffassung nach konkreter und zielführender sind, als die Forderungen des ursprünglichen Antrags der Fraktion DIE LINKE. Wir stellen daher folgenden Änderungsantrag.

Stammbaum:
2020/272   Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 17.08.2020; Wasserhaushaltsgesetz (im Stand der 1. Aktualisierung der Verwaltung vom 20.08.2020)   Büro des Landrats   Antrag an den Kreistag
2020/296   Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN vom 27.08.2020 zum Antrag der Fraktion DIE LINKE "Wasserhaushaltsgesetz" (Vorlage Nr. 2020/272)   Büro des Landrats   Antrag an den Kreistag
2020/328   Änderungsantrag der CDU-Fraktion vom 13.09.2020 zu den Vorlagen Nr. 2020/272 und 2020/296   Büro des Landrats   Antrag an den Kreistag

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