Vorlage - 2020/296
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Anlagen: | |||||
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1 | 2020_08_27_Änderungsantrag_Linke_zum_WHG.pdf (131 KB) |
Beschlussvorschlag Antragsteller:
Wir stellen daher folgenden Änderungsantrag:
Der Landkreis fordert die Landesregierung auf
1. sich dafür einzusetzen, das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) so zu ändern , dass der öffentlichen Trinkwasserversorgung Priorität gegenüber privaten Zwecken eingeräumt wird.
2. die Höhe der zu entrichtenden Wasserentnahmegebühr gestaffelt so zu ändern, dass ein spürbarer Anreiz zum Wassersparen geschaffen wird und die öffentliche Trinkwasserversorgung begünstigt wird
3. die Mengen im Grundwasserbewirtschaftungserlass unter Berücksichtigung der Entwicklungen der letzten 3 trockenen Jahre anzupassen
4. ergänzend zur Wasserentnahmegebühr im Rahmen der Agrarförderung Anreize zu setzen, auf Böden mit geringer natürlicher Fruchtbarkeit wieder angepasste Feldfrüchte anzubauen, die eine geringere Wassermenge benötigen
5. den Einsatz sparsamer Beregnungstechnik und
6. den Einsatz der Brauchwassernutzung zu fördern
Der Landkreis
1. möge sich mit den örtlichen Trinkwasserversorgern über eine eine Gebührenregelung verständigen, die auch beim privaten Verbrauchter Anreize für eine sparsame Wasserverwendung setzt
2. möge auflisten, welche der bestehenden Bewilligungen und Erlaubnisse unter Berücksichtigung der Entwicklungen der letzten 3 trockenen Jahre angepasst werden müssen
3. möge über den Stand der Grundwasserentnahmeanträge der Feldberegnungsdach-verbände Uelzen und Lüneburg aktuell im kommenden Kreistag berichten und fortlaufend bei neuen Sachständen im Ausschusses für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 und Verbraucherschutz über den Stand des Verfahrens informieren
Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN begrüßt den Antrag der Fraktion DIE LINKE dem Grunde nach, da er das Augenmerk darauf richtet, das es „ein weiter so wie bisher“ bei der Grundwasserförderung nicht mehr geben kann. Die von der Verwaltung unterbreiteten Vorschläge finden zum größten Teil unsere Unterstützung, da sie unserer Auffassung nach konkreter und zielführender sind, als die Forderungen des ursprünglichen Antrags der Fraktion DIE LINKE. Wir stellen daher folgenden Änderungsantrag.
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