Vorlage - 2020/328
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1 | CDU-Fraktion _ Aenderungsantrag zu Vorlagen 2020-272 und 2020-296 (81 KB) |
Beschlussvorschlag Antragsteller:
Der Kreistag möge beschließen:
I. Der Kreistag fordert die Landesregierung auf,
- sich gegenüber dem Bundesgesetzgeber dafür einzusetzen, der überragenden Bedeutung einer auch unter den Vorzeichen des Klimawandels dauerhaft sicheren öffentlichen Trinkwasserversorgung und ihrem besonderen Gewicht im Vergleich zu konkurrierenden Wassernutzungen im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) deutlicher Ausdruck zu geben;
- die Regelungen zur Freistellung von und zur Ermäßigung der Wasserentnahmegebühr in den §§ 21 und 22 Nds. Wassergesetz (NWG) sowie die Staffelung der Wasserentnahmegebühren in Anlage 2 zum NWG so anzupassen, dass sie der Höhe nach auch künftig angemessen und insbesondere – dem Vorsorgegrundsatz in Zeiten des Klimawandels entsprechend – geeignet sind, die notwendigen Anreize zur sparsamen Entnahme insbesondere von Grundwasser und zur sparsamen Verwendung von Wasser generell zu setzen;
- die Regelungen über die mengenmäßige Bewirtschaftung des Grundwassers an die Auswirkungen des Klimawandels anzupassen;
- ergänzend zu bzw. anstelle von regulatorischen Schritten finanzielle Anreize zu setzen u.a. für:
- technische/bauliche Maßnahmen zur Rückhaltung von Niederschlägen, insb. im Winter,
- den Einsatz effizienter Beregnungstechnik,
- die Entwicklung von Feldfrüchten und Ackerfruchtfolgen, die geringere Wassermengen benötigen,
- die stärkere Nutzung von Brauchwasser.
II. Der Kreistag bittet die Verwaltung,
- sich gegenüber den örtlichen Trinkwasserversorgern für eine Gebührenregelung einzusetzen, die auch für den privaten Verbraucher Anreize setzt, Trinkwasser sparsam zu verwenden,
- über den Stand der Grundwasserentnahmeanträge, soweit sie Grundwasserkörper im Bereich des Landkreises Lüneburg betreffen, im kommenden Kreistag zu berichten und im weiteren den Umweltausschuss über neue Sachstände zu informieren,
- im Umweltausschuss darzulegen,
- ob und ggf. welche der bestehenden Bewilligungen und Erlaubnisse unter Berücksichtigung der jüngsten Entwicklungen der Niederschläge und der Grundwasserstände der Anpassung bedürfen,
- welche Qualität das nach Klärung von der AGL in die Ilmenau eingeleitete Wasser hat und ob und ggf. wie es genutzt werden kann,
- welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, die Bewässerung privater Grün- und Gartenflächen und das Befüllen privater Schwimmbecken in Fällen längerer Trockenperioden zu regulieren.
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