24.11.2005 - Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen
Ö 4 - geändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, im Zusammenwirken mit der Stadt
Lüneburg als zuständiger unterer Denkmalschutzbehörde die Denkmalwürdigkeit des
Zinskorngebäudes abzuklären und für den Fall, dass eine Entlassung aus dem
Denkmalschutz nicht in Betracht kommt, ein Konzept für die langfristige Nutzung
des Gebäudes vorzulegen.