Vorlage - 2019/112
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1 | 2019_03_05_gemeinsamer_Antrag_Stiftung_Naturschutz_Reinschrift.pdf (435 KB) |
Beschlussvorschlag des Antragstellers:
Sehr geehrter Herr Landrat,
die CDU-Kreistagsfraktion und die Kreistagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN
beantragen,
die Gründung einer eigenständigen, nicht in die Organisation der Kreisverwaltung eingegliederten „Naturschutzstiftung im Landkreis Lüneburg“ nach den Vorbildern bereits bestehender Stiftungen in den Landkreisen Rotenburg, Heidekreis, Harburg und Uelzen vorzubereiten.
Der Gründungsbeschluss soll in der Sitzung des Kreistages im Mai 2019 gefasst werden.
Mindestens folgende Eckpunkte sind zu berücksichtigen:
- Stiftungszweck:
Die Naturschutzstiftung soll die Entwicklung, Erhaltung und Pflege von Natur und Landschaft, den Artenschutz und den Aufbau eines Biotopverbundsystems im Landkreis Lüneburg fördern und als eine neutrale, fachlich kompetente und finanziell gut ausgestattete Institution Brücken bauen zwischen Eigentümern Nutzern und den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege.
Die Naturschutzstiftung kann auch als Dienstleister z.B. für Kompensationspflichtige fungieren, indem sie selbst einen Kompensationsflächenpool bildet und unterhält oder Kompensationsmaßnahmen für Pflichtige gegen Entgelte plant, durchführt oder sonst Kompensationspflichtige unterstützt.
Die Naturschutzstiftung kann Flächen erwerben, tauschen oder pachten und sie für Belange des Natur-, Landschafts- und Artenschutzes dauerhaft sichern und entwickeln.
Die Stiftung soll den Status einer gemeinnützigen Stiftung erhalten.
- Finanzierung:
Der Landkreis stattet die Naturschutzstiftung mit einem anfänglichen Stiftungskapital aus, das dem Erlös entspricht, der sich aus dem Verkauf einer kreiseigenen Immobilie in Adendorf ergibt.
Die Stiftung soll sich darüber hinaus durch die Einnahme von Entgelten für Dienstleistungen, durch Zustiftungen und Zuwendungen von dritter Seite finanzieren können.
Wenn möglich, sollen ihr naturschutzrechtliche Ersatzgeldzahlungen, Bußgelder oder nach StGB/StPO zu zahlende Beträge zugewiesen werden können.
Beispiele in anderen Landkreisen zeigen, dass Naturschutzstiftungen wertvolle Beiträge für den Natur-, Landschafts- und Artenschutz wie auch für die Abstimmung und den Ausgleich von Eigentümer-, Nutzer- und den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege leisten können. Wir sollten auch im Landkreis Lüneburg dieses Instrument nutzen; auch um dem unübersehbaren Artenschwund mit dem uns zur Verfügung stehenden Mitteln etwas entgegenzusetzen.
Eine gewisse Verwaltungsferne fördert die Akzeptanz der Stiftung und ihrer Leistungen und stärkt die Bereitschaft der thematisch in erster Linie berührten Kreise zur Mitwirkung in den Gremien wie in der praktischen Arbeit der Stiftung.
Die Naturschutzstiftung soll die Entwicklung, Erhaltung und Pflege von Natur und Landschaft, den Artenschutz und den Aufbau eines Biotopverbundsystems im Landkreis Lüneburg fördern und als eine neutrale, fachlich kompetente und finanziell gut ausgestattete Institution Brücken bauen zwischen Eigentümern , Nutzern und den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege.
Die Stiftung kann Vorhabenträger bei Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren durch eine vorweg gezogene Ersatzflächenbereitstellung und Maßnahmenumsetzung entlasten und gleichzeitig einen verbesserten Naturschutz gewährleisten. Entsprechendes gilt, wenn Gemeinden Eingriffe in Natur und Landschaft bauleitplanerisch ermöglichen und dafür Kompensation leisten müssen.
Die Naturschutzstiftung versteht sich in diesem Zusammenhang als Dienstleister für Kompensationspflichtige, ob Gemeinden, Verbände, Unternehmen und Private, die auf einen noch zu bildenden Kompensationsflächenpool zurückgreifen können.
Hierzu werden seitens der Stiftung Flächen erworben, getauscht oder langfristig angepachtet, die bisher z.B. intensiv landwirtschaftlich genutzt worden sind. Die Stiftung optimiert diese Flächen im Sinne des Natur- und Landschaftsschutzes und stellt den rechnerischen Wertgewinn (Ökokonten) potentiellen Eingriffsverursachern für Kompensationszwecke zur Verfügung.
Die Stiftung erwirbt und sichert darüber hinaus auch schutzwürdige Flächen im Kreisgebiet in Naturschutzgebieten, Überschwemmungsgebieten (HQ 100), auf Moorböden und Böden mit weniger als 20 Bodenpunkten sowie auf Biotopverbundflächen zum dauerhaften Schutz der Natur (vgl. Vorlage 2018/146).
Die Rechtsform der Naturschutzstiftung ist eine erprobte und häufig praktizierte Rechtsform. Sie ist geeignet, private Spenden zu generieren. Sie weist die von Spendern oft gewünschte Verwaltungsferne auf. Zugleich unterstützt die Stiftung durch das Angebot an Ausgleichs- und Ersatzflächen die Wirtschaft, die ihre Vorhaben durch den Erwerb von Rechten an zuvor durchgeführten Ausgleichsmaßnahmen schneller umsetzen können. Sie sichert Flächen dauerhaft durch Erwerb oder dinglich gesicherten Zugriff.
Dieser Antrag ersetzt die Anträge der Fraktionen aus den Vorlagen 2019/57 und 2019/59.
Michael Gaus Günter Dubber
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