Sachlage:
Die Spende des Landkreises an die Stiftung in Höhe von 1.000.000,- € gem. 2. Nachtragshaushalt (vorbehaltlich der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht) wurde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens mit der Stiftungsaufsicht besprochen. Da dies maßgeblich für die dauerhafte Finanzierung der Stiftung ist, wird von dort die Notwendigkeit gesehen, eine Anpassung des Stiftungsgeschäftes vorzunehmen. Sollte die Stiftung nach Verbrauch dieser Anschubfinanzierung noch nicht in der Lage sein, die notwendigen Personal- und Sachkosten selbst zu erwirtschaften, muss außerdem eine Verpflichtung erfolgen, dass der Landkreis die Stiftung dann weiter finanziell stützt. Die vorgenommenen Änderungen im Stiftungsgeschäft sind in der Anlage 6 gelb markiert und müssen beschlossen werden, bevor eine Genehmigung der Stiftung durch die Aufsicht erfolgen kann.