Vorlage - 2019/112-2
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Anlage/n:
Satzungsentwurf im Stand vom 01.01.2020
Zusammenfassende Präsentation zu den geklärten und zu entscheidenden Rahmenbedingungen
Änderungseingabe der SPD-Fraktion
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Anlagen: | |||||
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1 | Satzung NLL - Stand 01.01.2020 (146 KB) | |||
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2 | Naturschutzstiftung Landkreis Lüneburg - Zusammenfassung (503 KB) | |||
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3 | Änderungseingabe SPD (114 KB) |
Sachlage:
In den zurückliegenden Sitzungen wurde mehrfach über den jeweiligen Sachstand einer Stiftungsgründung beraten. Inzwischen wurden mit allen für eine Stiftungsgründung maßgeblichen Stellen – Stiftungsaufsicht, Finanzamt, Kommunalaufsicht – Beratungsgespräche geführt. Die Ergebnisse sind jeweils in den Satzungsentwurf eingearbeitet worden, so dass sich jetzt der beigefügte aus Sicht der Verwaltung endgültige Entwurf ergibt. Dieser ist als nächster Schritt politisch zu beraten, Änderungswünsche würden dann von der Verwaltung vor einer abschließenden Entscheidung in die Vorlage aufgenommen werden.
Alle relevanten Informationen wurden in einem Dokument zusammengefasst, das ebenfalls als Anlage beigefügt wurde. Dort ist auch ein denkbarer Zeitrahmen bis zur Gründung skizziert. Aus Sicht der Verwaltung erscheint es sinnvoll, eine Stiftungsgründung mit dem Beginn eines Haushaltsjahres vorzunehmen. Neben dem Stiftungsgeschäft, das Grundlage für die Gründung der Stiftung ist, müssen auch Entscheidungen getroffen werden, die den Haushalt des Landkreises betreffen:
- Abgabe von Landkreisflächen als Stiftungskapital im Rahmen des Stiftungsgeschäftes.
- Berücksichtigung der Vermögensminderung im Haushalt (Bilanz).
- Beschluss über den notwendigen jährlichen Zuschuss für die ersten Jahre.
Insofern ist die Stiftungsgründung abhängig von den genannten Haushaltsentscheidungen. Eine zeitliche Koppelung ist daher sinnvoll und notwendig. Die Gründung wäre dann wirksam mit der Genehmigung und der Bereitstellung des Stiftungskapitals.
In der beigefügten Zusammenfassung wird allgemein dargestellt, welche Flächen aus Sicht der Verwaltung an die Stiftung übertragen werden können und sollten. Die Verwaltung erstellt zzt. eine detaillierte Auflistung aller Naturschutzflächen mit einer Bewertung einer möglichen Übertragung. Diese wird als Grundlage für die Entscheidung des Kreistages über eine Abgabe an die Stiftung dienen.
Aktualisierte Sachlage der Verwaltung, Stand 11.06.2020:
Die SPD-Fraktion hat mit Datum vom 31.05.2020 eine Stellungnahme zur Satzung der Naturschutzstiftung mit Änderungswünschen eingereicht. Diese Stellungnahme ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Die Verwaltung hat die Änderungswünsche der SPD-Fraktion geprüft. Aus Sicht der Verwaltung ergibt sich daraus kein Erfordernis, den im Umweltausschuss beschlossenen Satzungsentwurf zu ändern. Einige Punkte wären rechtlich nicht mit dem Stiftungsrecht vereinbar. Ob und inwieweit die Änderungen noch in den Satzungsentwurf einfließen sollen, obliegt der Entscheidung des Kreistages. Die Verwaltung regt an, mit der im Satzungsentwurf beschlossenen Gremien- und Aufgabenstruktur die Arbeit der Stiftung zu beginnen und auf Grundlage der Erfahrungen dem hierfür später zuständigen Kuratorium bei Bedarf eine Änderung der Satzung vorzuschlagen.
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