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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2019/112-2  

Betreff: Gründung einer Naturschutzstiftung des Landkreises Lüneburg
(im Stand der 1. Aktualisierung der Verwaltung vom 11.06.2020)
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Bartscht, StefanBezüglich:
2019/112
Federführend:Umwelt Bearbeiter/-in: Bartscht, Stefan
Produkte:13.5. 554-000 Naturschutz und Landschaftspflege
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
18.02.2020 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 und Verbraucherschutz zur Kenntnis genommen     

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Satzung NLL - Stand 01.01.2020  
Naturschutzstiftung Landkreis Lüneburg - Zusammenfassung  
Änderungseingabe SPD  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

Satzungsentwurf im Stand vom 01.01.2020

Zusammenfassende Präsentation zu den geklärten und zu entscheidenden Rahmenbedingungen

Änderungseingabe der SPD-Fraktion

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung NLL - Stand 01.01.2020 (146 KB)      
Anlage 2 2 Naturschutzstiftung Landkreis Lüneburg - Zusammenfassung (503 KB)      
Anlage 3 3 Änderungseingabe SPD (114 KB)      
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Berichtsvorlage – der Ausschuss nimmt den Sachstand der Stiftungsgründung zur Kenntnis

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

 

In den zurückliegenden Sitzungen wurde mehrfach über den jeweiligen Sachstand einer Stiftungsgründung beraten. Inzwischen wurden mit allen für eine Stiftungsgründung maßgeblichen Stellen – Stiftungsaufsicht, Finanzamt, Kommunalaufsicht – Beratungsgespräche geführt. Die Ergebnisse sind jeweils in den Satzungsentwurf eingearbeitet worden, so dass sich jetzt der beigefügte aus Sicht der Verwaltung endgültige Entwurf ergibt. Dieser ist als nächster Schritt politisch zu beraten, Änderungswünsche würden dann von der Verwaltung vor einer abschließenden Entscheidung in die Vorlage aufgenommen werden.

 

Alle relevanten Informationen wurden in einem Dokument zusammengefasst, das ebenfalls als Anlage beigefügt wurde. Dort ist auch ein denkbarer Zeitrahmen bis zur Gründung skizziert. Aus Sicht der Verwaltung erscheint es sinnvoll, eine Stiftungsgründung mit dem Beginn eines Haushaltsjahres vorzunehmen. Neben dem Stiftungsgeschäft, das Grundlage für die Gründung der Stiftung ist, müssen auch Entscheidungen getroffen werden, die den Haushalt des Landkreises betreffen:

  1. Abgabe von Landkreisflächen als Stiftungskapital im Rahmen des Stiftungsgeschäftes.
  2. Berücksichtigung der Vermögensminderung im Haushalt (Bilanz).
  3. Beschluss über den notwendigen jährlichen Zuschuss für die ersten Jahre.

Insofern ist die Stiftungsgründung abhängig von den genannten Haushaltsentscheidungen. Eine zeitliche Koppelung ist daher sinnvoll und notwendig. Die Gründung wäre dann wirksam mit der Genehmigung und der Bereitstellung des Stiftungskapitals.

 

In der beigefügten Zusammenfassung wird allgemein dargestellt, welche Flächen aus Sicht der Verwaltung an die Stiftung übertragen werden können und sollten. Die Verwaltung erstellt zzt. eine detaillierte Auflistung aller Naturschutzflächen mit einer Bewertung einer möglichen Übertragung. Diese wird als Grundlage für die Entscheidung des Kreistages über eine Abgabe an die Stiftung dienen.

 

Aktualisierte Sachlage der Verwaltung, Stand 11.06.2020:

Die SPD-Fraktion hat mit Datum vom 31.05.2020 eine Stellungnahme zur Satzung der Naturschutzstiftung mit Änderungswünschen eingereicht. Diese Stellungnahme ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

Die Verwaltung hat die Änderungswünsche der SPD-Fraktion geprüft. Aus Sicht der Verwaltung ergibt sich daraus kein Erfordernis, den im Umweltausschuss beschlossenen Satzungsentwurf zu ändern. Einige Punkte wären rechtlich nicht mit dem Stiftungsrecht vereinbar. Ob und inwieweit die Änderungen noch in den Satzungsentwurf einfließen sollen, obliegt der Entscheidung des Kreistages. Die Verwaltung regt an, mit der im Satzungsentwurf beschlossenen Gremien- und Aufgabenstruktur die Arbeit der Stiftung zu beginnen und auf Grundlage der Erfahrungen dem hierfür später zuständigen Kuratorium bei Bedarf eine Änderung der Satzung vorzuschlagen.

Stammbaum:
2019/112   Antrag der Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN und der CDU-Fraktion vom 24.03.2019 (Eingang: 25.03.19); Die Gründung einer eigenständigen, nicht in die Organisation der Kreisverwaltung eingegliederten "Naturschutzstiftung im Landkreis Lüneburg" nach den Vorbildern bereits bestehender Stiftungen   Büro des Landrats   Antrag an den Kreistag
2019/112-1   Gründung einer Naturschutzstiftung im Landkreis Lüneburg (im Stand der 3. Aktualisierung der Verwaltung vom 14.11.2019)   Umwelt   Berichtsvorlage
2019/112-2   Gründung einer Naturschutzstiftung des Landkreises Lüneburg (im Stand der 1. Aktualisierung der Verwaltung vom 11.06.2020)   Umwelt   Berichtsvorlage
19/112-2-1   Gründung einer Naturschutzstiftung des Landkreises Lüneburg (im Stand der 2. Aktualisierung der Verwaltung vom 02.09.2020)   Umwelt   Beschlussvorlage
/112-2-1-1   Gründung einer Naturschutzstiftung des Landkreises Lüneburg; Änderung des Stiftungsgeschäftes   Umwelt   Beschlussvorlage

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