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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2019/112-1  

Betreff: Gründung einer Naturschutzstiftung im Landkreis Lüneburg
(im Stand der 3. Aktualisierung der Verwaltung vom 14.11.2019)
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Bartscht, StefanBezüglich:
2019/112
Federführend:Umwelt Bearbeiter/-in: Bartscht, Stefan
Produkte:13.5. 554-000 Naturschutz und Landschaftspflege
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
25.04.2019 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 und Verbraucherschutz (offen)   
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
18.09.2019 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 und Verbraucherschutz zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
29.10.2019 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 und Verbraucherschutz (offen)   
25.11.2019 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 und Verbraucherschutz (offen)   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Satzung Cuxhaven  
Satzung Harburg  
Satzung Rotenburg  
Konzept LPV Stand 03.04.2019  
Naturschutzstiftung Landkreis Lüneburg - Konzept  
Satzung - Naturschutzstiftung Landkreis Lüneburg  
Satzung - Stand 26.09. nach Prüfung  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

Konzeptentwurf Landschaftspflegeverband

Beispiele Stiftungssatzungen aus anderen Landkreisen

Satzung nach Prüfung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung Cuxhaven (20 KB)      
Anlage 2 2 Satzung Harburg (18 KB)      
Anlage 3 3 Satzung Rotenburg (237 KB)      
Anlage 4 4 Konzept LPV Stand 03.04.2019 (373 KB)      
Anlage 5 5 Naturschutzstiftung Landkreis Lüneburg - Konzept (474 KB)      
Anlage 6 6 Satzung - Naturschutzstiftung Landkreis Lüneburg (129 KB)      
Anlage 7 7 Satzung - Stand 26.09. nach Prüfung (141 KB)      
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag: Berichtsvorlage – keine Beschlussfassung erforderlich

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Die Gründung einer Stiftung erfolgt durch Satzung. Diese regelt Stiftungszweck und legt auch fest, welche Organe die Stiftung hat. In der Regel bestehen Stiftungen aus folgenden Organen:

  • Vorstand: Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte.
  • Kuratorium bzw. Stiftungsrat: Das Kuratorium entscheidet über die Mittelverwendung. In der Regel wird dieses Organ vor allem von den Hauptgeldgebern besetzt.
  • Stiftungsbeirat: Der Beirat berät den Stiftungsrat. Zum Teil ist eine Anhörung vor dessen Entscheidung vorgesehen. Das Gremium besteht aus unterschiedlichen Akteuren aus Naturschutz, Landwirtschaft und anderen lokalen Institutionen.

 

In Niedersachsen gibt es mehrere Naturschutzstiftungen. Beispielhaft sind die der Landkreise Harburg, Rotenburg, Heidekreis und Cuxhaven zu nennen. Diese sind aus ganz unterschiedlichen historischen Kontexten entstanden - in der Regel war Auslöser eine größere Ersatzgeldeinnahme -, und sind sehr unterschiedlich aufgestellt. Bei den Stiftungen im Heidekreis und in Cuxhaven handelt es sich um hauptamtlich geführte Einrichtungen, die über mehrere Mitarbeiter verfügen. Beide Stiftungen übernehmen u.a. Aufgaben im Bereich des Kompensationsmanagements in ihren Landkreisen. Für diese wirtschaftliche Betätigung wurde im Heidekreis zusätzlich eine GmbH gegründet, in Cuxhaven wird auch darüber nachgedacht. Eine wirtschaftliche Betätigung mit einer Vermarktung von Kompen-sationsmaßnahmen ist in der Stiftung nicht möglich. Eine solche Aufgabe lässt sich nur mit ent-sprechenden personellen Kapazitäten bewältigen. Außerdem muss ein gewisser Grundstock an Flächen vorhanden sein. Die Stiftung in Cuxhaven verfügt beispielsweise über mehr als 1.000 ha Flächeneigentum.

 

Die Stiftung im Landkreis Harburg wird ehrenamtlich geführt und von der Unteren Natur-schutzbehörde betreut. Hier wird nur über sehr geringe Mittel entschieden, der Verwaltungsaufwand für die Verwal-tung (Sitzungen usw.) liegt ohne entsprechende Personalaufstockung beim Landkreis. Es werden eigene Flächen aufgewertet, aber kein Flächenpool aufgebaut und vermarktet.

 

In Winsen und Rotenburg haben jeweils ehemalige Amtsleiter die Geschäftsführung. Die Stiftungen setzen auf vorhandenen Stiftungsflächen oder neu hinzu kommenden Flächen Aufwertungsmaß-nahmen durch. Eine umfangreiche wirtschaftliche Betätigung im Rahmen von Flächenpoolen kann ehrenamtlich nicht erfolgen.

 

Zustiftungen Dritter finden bei allen Stiftungen grds. nicht statt.

 

Im Falle der beabsichtigten Gründung einer Stiftung muss also zunächst über den Umfang einer gewünschten Betätigung und damit einhergehend eine personelle Ausstattung einschl. der Finan-zierung entschieden werden. Für die gewünschte wirtschaftliche Betätigung im Rahmen von Flächenpoolen/Kompensationsmanagement müssen zudem die rechtlichen Rahmenbedingungen zunächst im Detail geprüft und ggf. auch die Rahmenbedingungen über die zusätzliche Gründung eines Gesellschaft geschaffen werden. Auch hierzu sollte im Vorwege eine politische Beschluss-fassung erfolgen. Diese Grundsatzentscheidungen sind erforderlich für eine entsprechende Ausgestaltung der Satzungen.

 

Dem Antrag liegt die Zielsetzung zugrunde, einen eigenen Flächenpool aufzubauen und diesen zu vermarkten. Im Landkreis Lüneburg werden bereits von verschiedenen Anbietern Flächenpoole betrieben, u.a.:

  • Landwirtschaftskammer Forst
  • Nds. Landesforsten
  • NLG
  • FEAM (privater Anbieter von Kompensationsmaßnahmen)
  • Privatpersonen

In den meisten dieser Flächenpoole werden Kompensationsmaßnahmen für Dritte angeboten.Es ist zeitnah beabsichtigt, die Flächenpoole auch im Geoportal des Landkreises darzustellen. Grundsätzlich kann es sinvoll sein, neben den bestehenden Angeboten auch einen eigenen Flächenpool zu ent-wickeln und zu vermarketen. Wegen der wirtschaftlichen Betätigung muss hierfür, wie oben ausgeführt jedoch die geeignete Organisationsform gefunden werden. Außerdem muss darauf geachtet werden, dass keine Vermischung mit Fördergeldern und Ersatzgeld stattfindet.

 

Aus Sicht der Verwaltung besteht ein großes Interesse, daran außerhalb der Naturschutzbehörde einen professionellen, schlagkräftigen, selbständig agierenden Partner für die Umsetzung und Pflege Naturschutzmaßnahmen zu haben. Dies würde die Erhöhung des Anteils von Naturschutzflächen, aber auch Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen insgesamt ermöglichen. Um hierfür eine hohe Akzeptanz zu haben, sollte eine breit aufgestellte Organisationsform gefunden werden, die möglichst viele lokale Akteure mit einbindet. Als gute Alternative zu einer Naturschutzstiftung bietet sich hierfür die Gründung eines Landschaftspflegeverbandes an. Dieser kann sich grds. in gleicher Form betätigen wie die Stif-tung, kann aber aus Sicht der Verwaltung ein noch größeres Aufgabenspektrum wahrnehmen und bindet schon in der Gründungsphase viele Partner mit ein. Um die Vorteile und rechtlichen Rahmenbe-dingungen aufzuzeigen, wurde ein Konzeptentwurf erstellt, der dieser Vorlage beigefügt ist.

 

Es wird angeregt, die Gründung eines Landschaftspflegeverbandes im Landkreis Lüneburg zu diskutieren und als Alternative zur Gründung einer Naturschutzstiftung in Erwägung zu ziehen, und die Verwaltung mit weiteren Planungsschritten zu beauftragen.

 

 

Aktualisierte Sachlage, Stand 30.08.2019:

Auf Grundlage der vorliegenenden Anträge und der Diskussion in der Sitzung vom 25.04.2019 wurden die Rahmenbedingungen für die Gründung einer Naturschutzstiftung durch die Verwaltung weiter geprüft. Diese wurden in dem anliegenden Konzeptpapier dargestellt und ein erster Entwurf einer Stiftungssatzung formuliert.

 

In den zurückliegenden Beratungen wurde deutlich, dass eine enge Anbindung an die Kreisverwaltung gewünscht wird. Zudem wird – zumindest zu Beginn – ausschließlich der Landkreis Kapital und ggf. Vermögen in die Institution einbringen. Insofern muss eine Organisationsform gewählt werden, die dem Landkreis auch größtmögliche Entscheidungs- und Steuerungsmöglichkeiten belässt. Dies wäre durch einen in der letzten Sitzung vorgestellten Landschaftspflegeverband nicht gegeben. Damit kommt dieser nicht in Betracht. Ferner wurde die Frage diskutiert, inwieweit vorhandene Organisationen die gewünschten Aufgaben übernehmen können. Für den Aufbau und die Vermarktung eines Flächenpools ist dieses ohne weiteres möglich und wird auch bereits praktiziert, wie die verschiedenen Anbieter solcher Pools zeigen.

 

Die Aufgaben im vorliegenden Antrag gehen über den Aufbau eines Flächenpools jedoch hinaus. Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen können zwar auch von Dritten wahrgenommen werden. Hier kann aber eine Beauftragung nicht pauschal stattfinden, sondern es müsste eine Vergabe erfolgen. Dies würde den Aufwand bei der Naturschutzbehörde eher erhöhen und kaum zu Synergieeffekten führen. Im Zuge der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie existieren bereits Kooperationen mit den Unterhaltungsverbänden, aber auch hier ist die Zusammenarbeit projektbezogen.

 

Im Ergebnis können aus Sicht der Verwaltung die genannten Ziele wie beantragt am besten durch eine Stiftung realisiert werden. Um zusätzliche Einnahmen für die Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen zu generieren ist es auch sinnvoll, einen Flächenpool aufzubauen und zu vermarkten. Da es sich hier um eine wirtschaftliche Betätigung handelt, sollte diese Aufgabe in eine gGmbH ausgelagert werden (siehe Konzept).

 

Um der Stiftung größtmöglichen Handlungsspielraum einzuräumen, sollte der Stiftungszweck mit den einzelnen Aufgaben sehr weit gefasst werden. Dadurch muss nicht jedes Mal die Satzung angepasst werden, wenn zweifelhaft ist, ob eine Aufgabe durch diese gedeckt ist.

 

Die Umsetzung der umfangreichen Aufgaben erfordert entsprechende personelle Kapazitäten. Insbesondere der jetzt im Konzept angedachte Aufbau eines Landschaftspflegehofes sowie der Aufbau und die Vermarktung des Flächenpools sind sehr arbeitsintensiv. Neben der Erwirtschaftung von Erträgen aus der Flächenpoolvermarktung sollen weitere dauerhafte Finanzierungsmöglichkeiten in Anspruch genommen werden. Hierzu zählt u.a. auch die Anmeldung eines landwirtschftlichen Betriebes für die Bewirtschaftung der vorhandenen Grünlandflächen und die Beantragung passender Agrarumweltmaßnahmen. Außerdem sollen ggf. für Dritte Dienstleistungen gegen Kostenerstattung angeboten werden. Dies sind aber mittelfristige Ziele. Mindestens in der Startphase, vermutlich aber auch langfristig wird eine Finanzierung der Personalkosten über den Landkreis erfolgen müssen. Die Schaffung und Anbindung der Stellen im Kreishaushalt hat aber auch den Effekt, dass eine enge Verbindung zwischen Landkreis und Stiftung erhalten bleibt.

 

Basis für die Umsetzung des Stiftungszweckes ist die Einrichtung des Landschaftpflegehofes. Damit wird eine räumliche Grundlage für den Aufbau eines eigenen Pflegetrupps und einer Pflegeherde geschaffen.

 

Das vorliegende Konzept und die Satzung sind ein erster Entwurf als Grundlage für die weitere Diskussion. Eine abschließende juristische Prüfung unter Berücksichtigung von Stiftungsrecht, Steuerrecht usw. steht noch aus. Außerdem soll noch eine externe Beratung in Anspruch genommen werden. Hierfür soll aber zunächst die weitere politische Beratung abgewartet werden.

 

Akualisierte Sachlage, Stand 02.10.2019:

Nach Abschluss der hausinternen juristischen Prüfung wurde der Satzungsentwurf angepasst. Der aktualisierte Entwurf ist beigefügt. In der Sitzung wird der Vorsitzende des NABU Kreisverbandes Lüneburg über die Erfahrung des NABU mit der Einrichtung einer Stiftung berichten.

 

Aktualisierte Sachlage der Verwaltung, Stand 14.11.2019:

Der Heidekreis steht für eine Teilnahme an einer Umweltausschusssitzung nicht zur Verfügung, ist aber bereit die Verwaltung zu beraten. Bei der Aufstellung des Satzungsentwurfes für die Naturschutzstiftung des Landkreises Lüneburg hat eine Orientierung an der Satzung des Heidekreises stattgefunden, da die inhaltliche Ausrichtung den beabsichtigten Zielen im Landkreis Lüneburg ähnlich ist. In einem Gespräch wurden weitere Informationen im Detail eingeholt:

 

Personal:

Die gGmbH/Stiftung beschäftigt einen Geschäftsführer und eine Verwaltungskraft. Zusätzlich sind dort über Drittmittel finanzierte Projektstellen angesiedelt. Bei Stiftungsgründung war der Geschäftsführer bei der Stiftung angestellt. Seitdem die gGmbH ausreichend Mittel erwirtschaftet, ist der Geschäftsführer bei der gGmbH beschäftigt und hat bei der Stiftung eine Stelle auf 450-€-Basis.

 

Finanzierung:

Zum Zeitpunkt der Stiftungsgründung wurde das Personal zunächst durch Zuschüsse des Landkreises finanziert. Inzwischen findet die Finanzierung auf zwei verschiedenen Wegen statt. Wird Ersatzgeld durch die Naturschutzbehörde (UNB) festgesetzt und soll die Umsetzung von Maßnahmen durch die Stiftung erfolgen, berücksichtigt die UNB einen 10%-igen Verwaltungskostenzuschlag. Dieser steht dann der Stiftung für die Personalkosten zur Verfügung. Plant ein Dritter einen Eingriff wird die Kompensation in einem Flächenpool empfohlen, sofern dies über die übliche Eingrünung hinaus geht. Der Eingreifer wickelt dann das Kompensationsgeschäft unmittelbar mit der gGmbH ab. Diese plant die Maßnahme, setzt sie um und berücksichtigt bei der Abrechnung auch ihre Kosten.

 

Kunden:

Neben privaten Eingreifern sind auch Kommunen Kunden der Stiftung bzw. gGmbH.

 

Für eine Stiftungsgründung muss im Weiteren überlegt werden, wo eine Beschäftigung des Personals stattfindet und wie dieses gerade in der Anfangsphase finanziert wird. Zum einen besteht die Möglichkeit, eine Anstellung beim Landkreis vorzunehmen und dann eine Personalgestellung an die Stiftung vorzunehmen. Dann müssten im Haushalt 2020 entsprechende Stellen eingeplant werden - so ist dies im jetzigen Satzungsentwurf vorgesehen. Alternativ würde Einstellung bei der Stiftung erfolgen können. Bis eine reine Finanzierung über die Flächenagentur (gGmbH) möglich ist, wird einige Zeit vergehen, zumal Großprojekte wie Windparks, die erhebliche Ersatzgeldzahlungen erwarten lassen, kurzfristig nicht anstehen. Auch die Inanspruchnahme der Flächenpoole durch die Kommunen muss sich erst entwickeln. Daher müssten zumindest anfangs Zuschüsse durch den Landkreis an die Stiftung erfolgen und entsprechend im Haushalt eingeplant werden. Erst später kann die Beschäftigung  - wie beim Heidekreis - ggf. an die gGmbH übergehen. Seitens des Heidekreises wird empfohlen, von Anfang an zum einen eine Naturschutzfachkraft und zum anderen eine Person, die sich um die Verwaltungs- und Buchungsaufgaben kümmert, einzuplanen.

 

Neben dem Gespräch mit dem Heidekreis ist kurzfristig eine Beratung durch die Stiftungsaufsicht, die beim Amt für regionale Landentwicklung angesiedelt ist, geplant.

 

In der Sitzung sollte das weitere Verfahren, insbesondere im Hinblick auf erforderliche Entscheidungen im Rahmen des Haushaltes für das Jahr 2020, beraten werden.

Stammbaum:
2019/112   Antrag der Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN und der CDU-Fraktion vom 24.03.2019 (Eingang: 25.03.19); Die Gründung einer eigenständigen, nicht in die Organisation der Kreisverwaltung eingegliederten "Naturschutzstiftung im Landkreis Lüneburg" nach den Vorbildern bereits bestehender Stiftungen   Büro des Landrats   Antrag an den Kreistag
2019/112-1   Gründung einer Naturschutzstiftung im Landkreis Lüneburg (im Stand der 3. Aktualisierung der Verwaltung vom 14.11.2019)   Umwelt   Berichtsvorlage
2019/112-2   Gründung einer Naturschutzstiftung des Landkreises Lüneburg (im Stand der 1. Aktualisierung der Verwaltung vom 11.06.2020)   Umwelt   Berichtsvorlage
19/112-2-1   Gründung einer Naturschutzstiftung des Landkreises Lüneburg (im Stand der 2. Aktualisierung der Verwaltung vom 02.09.2020)   Umwelt   Beschlussvorlage
/112-2-1-1   Gründung einer Naturschutzstiftung des Landkreises Lüneburg; Änderung des Stiftungsgeschäftes   Umwelt   Beschlussvorlage

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