Danach suchen andere
Zum Inhalt springen

Einmalige Leistung bei Aufnahme eines Pflegekindes

Leistungsbeschreibung

Einmalige Beihilfen oder Zuschüsse können insbesondere zur Erstausstattung einer Pflegestelle, bei wichtigen persönlichen Anlässen sowie für Urlaubs- und Ferienreisen des Kindes oder des Jugendlichen gewährt werden.

Das müssen Sie wissen

Verfahrensablauf

Für die Beihilfen zur Erstausstattung der Wohnung und mit Bekleidung sind keine Anträge notwendig.

Die Beträge werden mit der ersten Auszahlung der monatlichen Pauschalen ausgezahlt.

Für die Säuglingserstausstattung reicht ein formloser Antrag. Sie können den Antrag über den Onlinedienst „pflegekinderwesen-digital“ mit dem Formular „Formlose Anträge“ digital stellen.

Die pauschalen Leistungen können je nach Landesrecht bzw. den Umsetzungsrichtlinien der Länder variieren. Lassen Sie sich von Ihrem örtlichen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beraten.

An wen muss ich mich wenden?

Das örtliche Jugendamt

Voraussetzungen

Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege,

ggf. Erlaubnis zur Vollzeitpflege nach §44 SGB VIII.

Welche Unterlagen werden benötigt?

keine

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

Mo-Do

Fr

07:30 bis 16:30 Uhr

07:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
+49 4131 26-0

Mo-Do

Fr

08:00 bis 16:00 Uhr
08:00 bis 12:00 Uhr

Digital

E-Mail 
Senden Sie uns Ihr Anliegen und wir melden uns so schnell wie möglich zurück.

E-Mail senden