Klimaschutz in Unternehmen und Vereinen
Klima-, Umwelt- und Ressourcenschutz in Unternehmen und Vereinen sind Herausforderung und Chance zugleich. Es gibt zahlreiche Informations- und Beratungsangebote, Wettbewerbe und Fördermittel, die Sie bei Ihrem Engagement für ein umweltgerechteres unternehmerisches und gemeinnütziges Handeln unterstützen.
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Förderrichtlinie für energetische Sanierung von Nicht-Wohngebäuden
Der Landkreis Lüneburg bietet finanzielle Unterstützung für die energetische Optimierung von Nicht-Wohngebäuden. Gemeinwohlorientierte Akteure wie Vereine oder gemeinnützige Unternehmen können Zuschüsse für umfassende Sanierungsmaßnahmen erhalten. Ziel ist es, einen wirksamen Beitrag zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen im Landkreis Lüneburg zu leisten.
Umfang der finanziellen Unterstützung
Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung und deckt bis zu 30 Prozent der förderfähigen Bruttokosten ab. Die maximale Fördersumme beträgt regulär 30.000 Euro pro Projekt bei Mindestinvestitionskosten von 5.000 Euro. Für besonders umfangreiche Großbaumaßnahmen mit einem Investitionsvolumen von über 100.000 Euro kann der Kreisausschuss im Einzelfall eine höhere Förderung beschließen, die in Jahresscheiben von bis zu 100.000 Euro ausgezahlt werden kann.
Wer wird gefördert?
Das Förderprogramm richtet sich an den gemeinnützigen Sektor und schließt privates Wohneigentum sowie rein gewerbliche Nutzung aus. Antragsberechtigt sind natürliche und juristischen Personen als Investoren von förderfähigen Maßnahmen an Nicht-Wohngebäuden, die dem Gemeinwohl dienen. Hierzu zählen insbesondere:
- Eingetragene gemeinnützige Vereine,
- Träger gemeinnütziger Einrichtungen (wie Bildungs-, Kultur- und Sozialträger),
- Gemeinnützige Gesellschaften wie Gemeinnützige Unternehmen.
Nicht antragsberechtigt sind hingegen Kommunen und deren Tochtergesellschaften, politische Parteien, Religionsgemeinschaften sowie privatwirtschaftliche Unternehmen.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Unterstützt wird eine breite Palette an energetischen Modernisierungen, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen. Gefördert werden die folgenden Maßnahmen, deren detaillierte Beschreibung sowie technische Mindestanforderungen sich aus der Anlage I (siehe Downloadbereich) ergeben:
- Wärmedämmung von Außenwänden, Dachflächen und Geschossdecken
- Erneuerung, Ertüchtigung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren
- Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen
- Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen mit Wärmerückgewinnung
- Erstinstallation/Erneuerung von Lüftungsanlagen
- Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
- Kältetechnik zur Raumkühlung
- Umstellung auf energieeffiziente Beleuchtungssysteme
- Erstinstallation von solarthermischen Anlagen
- Erstinstallation von elektrisch angetriebenen Wärmepumpen
- Optimierung von Heiztechnik und die Modernisierung von Heizungskomponenten
Nicht gefördert werden hingegen Photovoltaik-Anlagen sowie Heizungen, die mit Kohle oder Heizöl betrieben werden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Für eine erfolgreiche Bewilligung muss das zu sanierende Objekt
- im Landkreis Lüneburg liegen,
- sich im Eigentum oder im langfristigen Nutzungsrecht (mindestens 12 Jahre) des Antragstellers befinden,
- als Nicht-Wohngebäude gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) eingestuft sein,
- gemeinnützigen Zwecken dienen, z. B. dem Sport,
- eine Energieeffizienz-Beratung in Anspruch genommen worden sein und
- der Bauantrag muss mindestens fünf Jahre zurückliegen.
Wichtig ist, dass mit der baulichen Ausführung vor der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein darf.
Wie läuft das Antragsverfahren ab?
Anträge sind schriftlich durch den Vorstand oder die Geschäftsführung unter Verwendung des Antragsformulars beim Fachdienst Klimaschutz/Kreisentwicklung/Wirtschaft postalisch oder per Mail einzureichen. Dem Antrag sind unter anderem ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan, der Nachweis der Gemeinnützigkeit sowie eine Bestätigung des Energieeffizienz-Experten beizufügen. Da die Bearbeitung nach dem Reihenfolgeprinzip des Eingangs der vollständigen Unterlagen erfolgt, wird eine frühzeitige Antragstellung empfohlen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Interessierte Vereine und Institutionen finden das Antragsformular im Downloadbereich.
Ist eine Kumulation mit anderen Förderprogrammen möglich?
Eine Kumulation mit anderen Förderprogrammen ist zulässig, sofern Vorschriften der anderen Zuschussgeber dem nicht entgegenstehen. Die Gesamtförderung durch Zuschüsse darf eine Höhe von 49 % der Gesamtkosten (brutto) nicht übersteigen.
Klimaschutzberatung für Unternehmen
Unternehmen im Landkreis Lüneburg, die etwas für den Klimaschutz tun wollen, finden zahlreiche Unterstützungsangebote:
Angebote der Wirtschaftsförderung Lüneburg
Mit dem Beratungs- und Transferangebot der WLG Innovation+ werden Innovationen von Produkten und Prozessen in Unternehmen befördert, beschleunigt und erleichtert. So können beispielsweise die Einführung von Energiemanagement-Systemen oder die nachhaltige Umgestaltung von Lieferketten ein Thema der Beratung sein. Über das Programm werden verstärkt Vorhaben der betrieblichen Nachhaltigkeit sowie der Energie- und Ressourceneffizienz in den Unternehmen unterstützt. So sollen Unternehmen ihre Wettbewerbsfähigkeit auch in Zeiten von Energie- und Ressourcenknappheit sowie steigender CO2-Sensitivität sichern können und resilient gegenüber externen Schocks werden.
https://www.wirtschaft-lueneburg.de/innovation/innovation-plus
Angebote der Industrie- und Handelskammer Lüneburg Wolfsburg
Unter dem Titel „Nachhaltiges Wirtschaften“ bietet die IHK Lüneburg-Wolfsburg zahlreiche Informationen für Unternehmen an, die im Bereich Energie und Umwelt Beratung, Förderung oder weiterführende Hinweise suchen. Die Beratungstour der IHK bietet neutrale, individuelle und kostenfreie Informationsgespräche für Unternehmen. Fachleute besuchen die Unternehmen und besprechen gemeinsam mögliche Lösungswege.
https://www.ihk.de/ihklw/produkte/lebensphasen/nachhaltig-wirtschaften
Angebote der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade
Die Beraterinnen und Berater der HWK unterstützen Handwerksbetriebe in der Region bei der (Weiter-)Entwicklung ihrer Nachhaltigkeitsaktivitäten – unabhängig davon, wo sie gerade in Sachen Nachhaltigkeit stehen. Von NachhaltigkeitsChecks, Intensivworkshops, Online-Coachings bis hin zur Beratung zum betrieblichen Nachhaltigkeitsstrategie bietet die HWK ein breites Angebot.
Impulse für mehr Klimaschutz im Unternehmen
KMU können drei verschiedene Beratungsangebote der KEAN in Anspruch nehmen: Impuls Klimaneutralität, Impuls Solar, Impuls Energie- und Materialeffizienz. Unternehmen erhalten im Rahmen der jeweiligen Angeboten eine kostenfreie Vor-Ort-Beratung durch anerkannte und geschulte Fachleute. Im Anschluss an die Beratung wird zudem ein Bericht mit unternehmensspezifischen Handlungsempfehlungen und Hinweisen auf weiterführende Förderprogramme für das Unternehmen bereitgestellt.
Transformationsberatung - Impuls Klimaneutralität
Eine Beraterin oder ein Berater wirft bei der Transformationsberatung - Impuls Klimaneutralität einen ganzheitlichen Blick zum Thema Energieeinsparung und Klimaschutz auf das Unternehmen. Dies beinhaltet unter anderem:
- die Identifikation sowie die grobe Quantifizierung der wesentlichen betrieblichen Treibhausgas-Quellen
- Hintergrundwissen zur Treibhausgas-Bilanzierung
- Erarbeitung eines Klimaschutzziels und eines Umsetzungsfahrplans
Transformationsberatung - Impuls Solar
Bei der Transformationsberatung - Impuls Solar berät Sie eine Solarfachberaterin oder ein Solarfachberater bezüglich des Einsatzes von Sonnenenergie in Ihrem Unternehmen. Dies umfasst unter anderem:
- den Einsatz von Photovoltaik,
- den Einsatz von Solarthermie,
- die jeweils zu installierende Leistung sowie den Deckungsanteil
Transformationsberatung - Impuls Energie- und Materialeffizienz
Eine Effizientberaterin oder ein Effizienzberater betrachten gemeinsam mit Ihnen bei der Transformationsberatung - Impuls Energie- und Materialeffizienz ganzheitlichen Blick auf Ihr Unternehmen. Beratungsinhalte sind unter anderem:
- Anlagentechnik,
- Querschnittstechnologie,
- Materialeinsparung und -substitution sowie
- Logistik und Arbeitsorganisation
Die Angebote richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (gemäß EU-Definition), die ihren Standort oder Sitz in Niedersachsen haben und Energiekosten von mehr als 10.000 € netto pro Jahr haben. Zudem müssen die Unternehmen Mitglied in der IHK oder HWK und nach De-minimis-Verordnung förderfähig sein. Für die Inanspruchnahme des Angebots „Energie- und Materialeffizienz“ müssen die Unternehmen zudem produzierend tätig sein und/oder der Anlagenpark zum Betriebsvermögen gehören.
Den Angebotsflyer über die Transformationsberatung können Sie im Downloadbereich herunterladen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der KEAN im Bereich unter den Weblinks.
Neuer Leitfaden fürs betriebliche Energiemanagement
Der neue Leitfaden der KEAN zum betrieblichen Energiemanagement unterstützt Unternehmen und Einrichtungen der Sozialwirtschaft dabei, ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 aufzubauen und praxistauglich umzusetzen. Der Leitfaden zeigt die notwendigen Schritte, stellt hilfreiche Werkzeuge vor und macht den Prozess anhand eines Beispielunternehmens anschaulich. Während die ISO-Norm vorgibt, was zu tun ist, zeigt unser Leitfaden, wie es konkret gelingen kann – mit Spielraum für individuelle Lösungen im betrieblichen Alltag.
Der Leitfaden richtet sich an Geschäftsführungen sowie Energiemanagement- und Nachhaltigkeitsbeauftragte, die Kosten senken, die Energieeffizienz steigern und – sofern erforderlich – gesetzliche Vorgaben wie das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) erfüllen möchten.
Die digitale Version des Leitfadens finden Sie unter den Weblinks.

Fördermittelrecherche über die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen
Die Klima- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) bietet eine Übersicht über staatliche Förderprogramme, die Unternehmen bei der Einführung von energieeffizienter Technik, bei der Energieberatung oder der Einführung Erneuerbarer Energien unterstützen. Ob mit Zuschüssen oder zinsgünstigen Darlehen – ein Besuch der Website der KEAN lohnt sich.
FördermittelChecks
In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Förderprogrammen für den Neubau und die Modernisierung von Wohnhäusern und Nichtwohngebäuden. Dieser Ratgeber hilft Ihnen, die Programme zu finden, die für Ihr Bau- oder Modernisierungsprojekt in Frage kommen.












