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Bauen aktuell

Neuigkeiten aus dem Bereich Bauen und Planen

Hier informieren wir Sie über Neuigkeiten im Bereich Bauen und Planen.

TIPP: Eine gute Übersicht über aktuelle Bebauungs- und Flächennutzungspläne bietet das GeoPortal.

Alle Informationen auf einen Blick

Wir helfen Ihnen weiter!

Hier finden Sie wichtige Downloads:

Hinweis zu Schotter- bzw. Steingärten

Seit geraumer Zeit werden vermehrt unbebaute Grundstücksflächen aus ganz verschiedenen
Gründen als Stein- bzw. Schottergärten ausgeführt. Unabhängig von der Frage der Optik beeinträchtigt diese Art der Gartengestaltung Natur und Ökosysteme in vielerlei Hinsicht und führt nicht selten auch zu nachbarschaftlichen Problemen. 

Das Lüneburger Oberverwaltungsgericht bestärkte die Bauaufsichtsbehörde in einem Gerichtsurteil, unrechtmäßig errichtete Schottergärten entfernen zu können.

Wenn jeder einen kleinen Teil zu Natur- und Umweltschutz beiträgt, ist viel gewonnen!
 

Nachteile von Schottergärten

  • Schotter und Steine heizen sich im Sommer stark auf.
  • Schotter und Steine bieten Insekten, Vögeln und anderen Gartentieren weder Nahrung noch
    Lebensraum.
  • Sie verdichten und versiegeln die belebte Bodenzone.
  • Der Boden verliert seine Funktionsfähigkeit (Wasserspeicher, Humusbildung, Bodenlebewesen).
  • Sie erschweren bzw. verhindern die Versickerung von Oberflächenwasser.
  • Schotter- bzw. Steingärten sind aufwändig in der Pflege. Auch hier kann Unkraut wachsen.
  • Zur Pflege dieser Flächen kommt es leider häufig zum Einsatz chemischer Unkrautbekämpfungsmittel – eine weitere Belastung der Umwelt.
     

Baurechtliche Bewertung

  • Die nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke müssen grundsätzlich Grünflächen sein.
  • Ausnahme: die Flächen werden für andere zulässige Nutzungen benötigt.
  • Bebauungspläne legen häufig fest, wieviel Fläche versiegelt werden darf. Schotter- und Steingärten gelten als versiegelte Flächen und werden bei der Berechnung daher mit angerechnet.
  • Auch Ihre Gemeinde kann die Gestaltung von Grünflächen in örtlichen Bauvorschriften näher
    regeln. Informieren Sie sich hierzu bei Ihrer Gemeinde.
  • In bestimmten Fällen kann das Anlegen von Stein- und Schottergärten bauaufsichtliche Maßnahmen nach sich ziehen (z.B. Rückbauanordnung, Bußgeld)
     

Die wichtigsten Informationen dazu finden Sie auch in unserem Flyer im Downloadbereich.

Schottergarten
Schotter und Steine bieten Insekten, Vögeln und anderen Gartentieren weder Nahrung noch Lebensraum.

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

Mo-Do

Fr

07:30 bis 16:30 Uhr

07:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
+49 4131 26-0

Mo-Do

Fr

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08:00 bis 12:00 Uhr

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