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Im Hintergrund stehen zwei Männer und eine Frau. Im Vordergrund liegt ein Bauplan mit einer Schutzbrille und einem Bauhelm.
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Planfeststellung

Die Planfeststellung ist ein besonderes Verwaltungsverfahren über die Zulässigkeit raumbedeutsamer Vorhaben und Infrastrukturmaßnahmen. Der Landkreis Lüneburg führt auf Antrag Planfeststellungsverfahren als zuständige Anhörungs- und Genehmigungsbehörde durch.

Alle Informationen auf einen Blick

Aktuelle Planfeststellungsverfahren

Bekanntmachung über die Anberaumung eines Erörterungstermins im Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben Neubau einer Elbbrücke Darchau / Neu Darchau und Ortsumfahrung Neu Darchau 

Der Landkreis Lüneburg, Betrieb Straßenbau- und Unterhaltung (nachfolgend: Vorhabenträger), hat am 30.04.2024 für das o.g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach § 38 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei dem Landkreis Lüneburg, Fachdienst Regional- und Bauleitplanung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg (Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde) beantragt.

Der Plan und die dazugehörigen Unterlagen haben öffentlich ausgelegen, und es bestand Gelegenheit, Einwendungen gegen den Plan zu erheben. Behörden wurden zur Stellungnahme aufgefordert.

Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen, die aufgrund einer Anerkennung durch Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung über den Antrag auf Planfeststellung einzulegen, sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan sind mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, zu erörtern (§ 38 NStrG, § 18 Abs. 1 UVPG i.V.m. § 73 Abs. 6 VwVfG).

Die Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde des Landkreises Lüneburg hat hierfür den Erörterungstermin anberaumt auf:

Donnerstag, den 25.09.2025,

9:00-13:00 Uhr für Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange

14:00-18:00 Uhr für Private und Vereinigungen 

 

Freitag, den 26.09.2025,

ab 9:00 Uhr für Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange 

Sollte die Erörterung der Privaten und Vereinigungen nicht am 25.09.2025 abgeschlossen werden können, wird sie am Freitag, den 26.09.2025 im Anschluss an die ab 9.00 Uhr stattfindende Erörterung der Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange fortgesetzt. Sollte die Erörterung der Privaten und Vereinigungen auch nicht am 26.09.2025 abgeschlossen werden können, so wird sie am Montag, den 29.09.2025, ab 9:00 Uhr fortgesetzt. Ob eine Fortsetzung erforderlich ist, wird am Ende des jeweiligen Verhandlungstages bekanntgegeben.

 

Die Erörterung findet statt in der

Ritterakademie

Am Graalwall 12

21335 Lüneburg

Diese Bekanntmachung wird zusätzlich im Internet unter folgender Adresse veröffentlicht: 

www.landkreis-lueneburg.de/planfeststellung

 

Hinweise:

- Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich (§ 73 Abs. 6. S. 6 i. V. m. § 68 Abs. 1 S. 1 VwVfG). Es findet eine Einlasskontrolle statt. Bitte bringen Sie für den Einlass einen amtlichen Lichtbildausweis mit. Der Einlass beginnt jeweils eine Stunde vor Erörterungsbeginn.

- Nicht nur die Einwender, sondern auch die Betroffenen sind zur Teilnahme und Erörterung berechtigt.

- Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt und entschieden werden (§ 73 Abs. 6 S. 6 i. V. m. § 67 Abs. 1 S. 3 VwVfG).

- Teilnahmeberechtigte können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Vollmacht ermächtigt zu allen das Planfeststellungsverfahren betreffenden Verfahrenshandlungen, sofern sich aus ihrem Inhalt nicht etwas anderes ergibt. Bevollmächtigte haben auf Verlangen die Vollmacht schriftlich nachzuweisen (§ 14 Abs. 1 VwVfG).

- Kosten, die durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehen, können nicht erstattet werden.

 

Lüneburg, 18.08.2025

Landkreis Lüneburg

Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde

Der Landrat

Im Auftrag

gez. Panebianco

Plangenehmigung nach § 38 NStrG in Verbindung mit § 1 des Niedersächsischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (NVwVfG) und §§ 72 bis 78 Verwaltungsverfahrensgesetztes (VwVfG) für das Vorhaben: Neubau eines Radweges entlang der Kreisstraße 28 von der L 221 nach Barendorf

Allgemeine Einsichtnahmen

Die Plangenehmigung des Landkreises Lüneburg vom 25.11.2024, die das o.g. Bauvorhaben betrifft, liegt einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung in der Zeit vom 02.01.2025 bis 17.01.2025 an der folgenden Stelle aus:

Bei der Samtgemeinde Ostheide, Samtgemeinderathaus Ostheide, Schulstraße 2, 21397 Barendorf, Zimmer 1.4

Montag: 8.00 - 12.00 Uhr

Dienstag: 12.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch: 8.00 – 12.00. Uhr

Donnerstag 07.00 – 12.00 Uhr

Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr

und außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung

Die Plangenehmigung kann auch auf der Internetseite des Landkreises Lüneburg unter www.landkreis-lueneburg.de/planfeststellung unter Downloads eingesehen werden.

Die Plangenehmigung wurde den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt. (§ 74 Abs. 5 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz)

 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Plangenehmigung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim

 

Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Adolph-Kolping-Str. 16, 21337 Lüneburg

erhoben werden.

Gemäß § 74 Abs. 5 Satz 3 VwVfG gilt der Planfeststellungsbeschluss den Betroffenen gegenüber, denen er nicht gesondert zugestellt wurde, mit dem Ende der zweiwöchigen Auslegungsfrist als zugestellt.

 

Lüneburg, 16.12.2024

Landkreis Lüneburg

Der Landrat

Im Auftrag

gez. Lampe

Plangenehmigung nach § 38 NStrG i. V. m. § § 72 bis 78 VwVfG für das Vorhaben: Neubau eines Radweges entlang der Kreisstraße 28 von der L 221 nach Nutzfelde

Der Landkreis Lüneburg plant den Neubau einer Radstrecke entlang der Kreisstraße 28 (K28) Richtung Nutzfelde. Für das Vorhaben wurde eine Plangenehmigung nach § 38 Abs. 4 Satz 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) i. V. m. §§ 72 bis 78 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) beantragt.

Die Plangenehmigung der Planfeststellungsbehörde des Landkreises Lüneburg vom 24.07.2024, die das Vorhaben betrifft, wird im Zeitraum vom 26.08.2024 bis zum 10.09.2024 an der folgenden Stelle ausgelegt:

Bei der Samtgemeinde Scharnebeck, Martkplatz 1, 21379 Scharnebeck (auf dem Flur vor dem Büro 2.03)

Montag - Mittwoch: 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 – 15.30 Uhr

Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr

Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr

und außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung.

Darüber hinaus steht die Plangenehmigung auf dieser Seite zum Download zur Verfügung.

Rechtsbelehrung

Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim

Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Adolph-Kolping-Str. 16, 21337 Lüneburg erhoben werden.

Neubau eines Radweges südlich der Landesstraße 216 von „Am Sportpark“ bis „Eulenbusch“ in der Gemeinde Reppenstedt

Plangenehmigung nach § 38 NStrG in Verbindung mit § 1 des Niedersächsischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (NVwVfG) und §§ 72 bis 78 Verwaltungsverfahrensgesetztes (VwVfG) für das Vorhaben: Neubau eines Radweges südlich der Landesstraße 216 von „Am Sportpark“ bis „Eulenbusch“ in der Gemeinde Reppenstedt.

Die Plangenehmigung des Landkreises Lüneburg vom 11.02.2025, die das o.g. Bauvorhaben betrifft, liegt einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung in der Zeit vom 03.03.2025 bis 20.03.2025 an der folgenden Stelle aus:

Bei der Samtgemeinde Gellersen,

Rathaus (Raum 14), Dachtmisser Straße 4, 21391 Reppenstedt.

Montag: 8.00 - 12.00 Uhr

Dienstag: 08.00 - 12.00 Uhr

Mittwoch: 8.00 – 12.00. Uhr

Donnerstag 14.00 – 18.00 Uhr

Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr

und außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung.

Die Plangenehmigung wurde den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt. (§ 74 Abs. 5 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz)

 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Plangenehmigung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim

Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Adolph-Kolping-Str. 16, 21337 Lüneburg

erhoben werden.

Gemäß § 74 Abs. 5 Satz 3 VwVfG gilt der Planfeststellungsbeschluss den Betroffenen gegenüber, denen er nicht gesondert zugestellt wurde, mit dem Ende der zweiwöchigen Auslegungsfrist als zugestellt.

Lüneburg, 20.01.2025

Landkreis Lüneburg

Der Landrat

Im Auftrag

gez. Panebianco

Auslegung des Plans zum Zwecke der Planfeststellung für das Vorhaben Neubau einer Elbbrücke Darchau / Neu Darchau

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4 (gegenüber der Parkpalette "Am Rathaus")
21335 Lüneburg

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