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Im Hintergrund stehen zwei Männer und eine Frau. Im Vordergrund liegt ein Bauplan mit einer Schutzbrille und einem Bauhelm.
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Planfeststellung

Die Planfeststellung ist ein besonderes Verwaltungsverfahren über die Zulässigkeit raumbedeutsamer Vorhaben und Infrastrukturmaßnahmen. Der Landkreis Lüneburg führt auf Antrag Planfeststellungsverfahren als zuständige Anhörungs- und Genehmigungsbehörde durch.

Alle Informationen auf einen Blick

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Regional- und Bauleitplanung
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Agnieszka Paschek
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Aktuelle Planfeststellungsverfahren

Neubau eines Radweges südlich der Landesstraße 216 von „Am Sportpark“ bis „Eulenbusch“ in der Gemeinde Reppenstedt

Antrag auf Plangenehmigung nach § 38 NStrG i. V. m. § 74 Abs. 6 VwVfG für das Vorhaben: Neubau eines Radweges südlich der Landesstraße 216 von „Am Sportpark“ bis „Eulenbusch“ in der Gemeinde Reppenstedt.

Die Gemeinde Reppenstedt plant den Neubau einer Radstrecke entlang der Landesstraße 216 am Ortseingang Reppenstedt. Für das Vorhaben wurde eine Plangenehmigung nach § 38 Abs. 4 Satz 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) i. V. m. § 74 Abs. 6 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) beantragt.

Allgemeine Einsichtnahmen

Der Plan für das o.g. Bauvorhaben wird in der Zeit vom 25.03.2024 bis 10.04.2024 zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegt: 

Bei der Samtgemeinde Gellersen, Rathaus (Raum 14), Dachtmisser Straße 4, 21391 Reppenstedt.

Montag: 8.00 - 12.00 Uhr

Dienstag: 08.00 - 12.00 Uhr

Mittwoch: 8.00 – 12.00. Uhr

Donnerstag 14.00 – 18.00 Uhr

Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr

und außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung

Ihnen wird unter Hinweis auf § 73 Abs. 4 VwVfG Gelegenheit gegeben bis zum 24.04.2024 zu dem Plan Stellung zu nehmen oder, soweit Ihre Belange berührt werden, Einwand zu erheben.

Die Einwendungen oder Stellungnahmen können entweder per E-Mail an: plangenehmigung_radweg_reppenstedt@landkreis-lueneburg.de oder per Post an den Landkreis Lüneburg, Regional und Bauleitplanung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg zugeschickt werden.

Gegenstand des Vorhabens

Die Gemeinde Reppenstedt beabsichtigt die Geh- und Radwegeverbindungen zu verbessern.

Zur Verbesserung der Mobilität für Fußgänger und Radfahrer sowie zur Verbesserung der

Verkehrssicherheit (z. B. Begegnungsverkehr vermeiden) soll auf der südlichen Straßenseite der L 216 im Wald- und Siedlungsbereich ein neuer und von der vorhandenen Fahrbahn abgesetzter Radweg umgesetzt werden. Der hier zu beurteilende geplante Neubau verläuft zwischen den Straßen „Am Sportpark“ bis „Eulenbusch“.

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

Mo-Do

Fr

07:30 bis 16:30 Uhr

07:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
04131 26-0

Mo-Do

Fr

08:00 bis 16:00 Uhr
08:00 bis 12:00 Uhr

Digital

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