Bauaktenarchiv
Leistungsbeschreibung
Bauakten entstehen im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Genehmigung von Bauanträgen. Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind.
Das müssen Sie wissen
Welche Gebühren fallen an?
Die Akteneinsicht ist in der Regel gebührenpflichtig.
Welche Fristen muss ich beachten?
nicht angegeben
Rechtsgrundlage
nicht angegeben
Erforderliche Unterlagen
Eine Akteneinsicht wird ermöglicht, wenn die Berechtigung durch einen schriftlichen Eigentumsnachweis glaubhaft gemacht wird, z. B. in Form eines aktuellen Grundbuchauszuges, eines Kaufvertrages, eines Erbscheines oder eines Grundsteuerbescheides.
Bei der Einsichtnahme durch Dritte ist zusätzlich eine Einverständniserklärung des Eigentümers oder des Verfügungsberechtigten vorzulegen.
Voraussetzungen
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Ansprechpunkt
Die Städte und Gemeinden führen in der Regel ein Bauaktenarchiv. Fragen Sie bei Ihrem Bauamt nach.
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Ansprechpersonen
Kontakt-Möglichkeiten
Persönlich
Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkhaus "Am Rathaus")
21335 Lüneburg
Mo-Do
Fr
7:30 bis 16:30 Uhr
7:30 bis 12:30 Uhr
Digital
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