Danach suchen andere
Zum Inhalt springen

Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung kleines Kennzeichen

KFZ-Zulassungen

Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Nicht selten wird bei der Zulassung eines Fahrzeuges der Wunsch nach einem verkleinerten Kennzeichen (sogenanntes "US - Kennzeichen" oder Leichtkraftradkennzeichen) geäußert. Derartige Kennzeichen können nur durch eine Ausnahmegenehmigung zugeteilt werden, die nur unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen erteilt wird.



Das müssen Sie wissen

Anschrift

Adresse

Am Springintgut 3

21335 Lüneburg

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Erforderliche Unterlagen

  • Bestätigung durch eine amtlich anerkannte sachverständige Person, dass die Anbringung normaler Kennzeichen wegen der baulichen Beschaffenheit entweder technisch nicht möglich ist oder einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert

  • Bestätigung durch eine amtlich anerkannte sachverständige Person, dass die Anbringung normaler Kennzeichen wegen der baulichen Beschaffenheit entweder technisch nicht möglich ist oder einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert

Voraussetzungen

  • Die Anbringung normaler Kennzeichen ist wegen der baulichen Beschaffenheit entweder
    • technisch nicht möglich oder
    • erfordert einen unverhältnismäßigen Aufwand.
  • Die Anbringung normaler Kennzeichen ist wegen der baulichen Beschaffenheit entweder
    • technisch nicht möglich oder
    • erfordert einen unverhältnismäßigen Aufwand.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

Ansprechpersonen

KFZ-Zulassungen
Anja Beyer-Ferdinand
04131 26-1239E-Mail senden
Gebäude 6 - Zimmer 1
KFZ-Zulassungen
Jan Burmester
Fachgebietsleiter KFZ-Zulassung
04131 26-1236E-Mail senden
Gebäude 6 - Zimmer 11
KFZ-Zulassungen
Team KFZ-Zulassung Samtgemeinde Amelinghausen
04132 920-911E-Mail senden
KFZ-Zulassungen
Team KFZ-Zulassung Stadt Bleckede
05852 977-18,-92E-Mail senden

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

Mo-Do

Fr

07:30 bis 16:30 Uhr

07:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
04131 26-0

Mo-Do

Fr

08:00 bis 16:00 Uhr
08:00 bis 12:00 Uhr

Digital

E-Mail 
Senden Sie uns Ihr Anliegen und wir melden uns so schnell wie möglich zurück.

E-Mail senden