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Zuschuss für Aufwendungen an einem Denkmal beantragen

Bauen

Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Sie können beim Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege Zuschüsse für Erhaltungs- oder Pflegemaßnahmen an Kulturdenkmalen in Niedersachsen beantragen. Die Maßnahmen dürfen noch nicht begonnen und müssen bau- oder denkmalrechtlich genehmigt sein.

Die Förderung soll in der Regel bis zu 30% der förderfähigen Kosten betragen und wird regelmäßig als Festbetragsfinanzierung zur Projektförderung gewährt.

Gefördert werden die im Rahmen von Sicherungs-, Instandsetzungs- und Unterhaltungsmaßnahmen an Kulturdenkmalen allein oder überwiegend aus Gründen der Denkmalpflege erforderlichen Ausgaben (denkmalbedingte Aufwendungen)

Nicht gefördert wird der Erwerb eines Kulturdenkmals

Berechtigt ist der Erhaltungspflichtige (Eigentümer, Erbbau- oder Nutzungsberechtigter)

Förderhöhe regelmäßig bis zu 30% der förderfähigen Ausgaben

Mindestens 3.000 EUR (bei Gebietskörperschaften: mindestens 25.000,00 €)

Maßnahmen, bei denen die Voraussetzungen für den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln vorliegen, darf nicht gefördert werden.



Das müssen Sie wissen

Anschrift

Adresse

Auf dem Michaeliskloster 8

21335 Lüneburg

Welche Gebühren fallen an?

  • Gebühr:kostenfrei

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Erforderliche Unterlagen

  • Bezeichnung des Denkmals (Ort, Straße usw., ggf. Verzeichnisnummer)
  • Vorhabenbeschreibung, ggf. ergänzt um Fotos oder Schadensgutachten
  • Ggf. Berechtigung für den Antrag (Vollmacht)
  • Ggf. Mitteilung über den Planer
  • Vorhabenzeitraum
  • Denkmalrechtliche Genehmigung oder Baugenehmigung
  • Finanzierungsplan, mit der Angabe der anderen Zuwendungsgeber und einen Kostenplan mit einer Kostenschätzung/Angeboten
  • Erklärung über Eigenmittel und Eigenleistung
  • Erklärung über Vorsteuerabzugsfähigkeit
  • Kontodaten
  • Bezeichnung des Denkmals (Ort, Straße usw., ggf. Verzeichnisnummer)
  • Vorhabenbeschreibung, ggf. ergänzt um Fotos oder Schadensgutachten
  • Ggf. Berechtigung für den Antrag (Vollmacht)
  • Ggf. Mitteilung über den Planer
  • Vorhabenzeitraum
  • Denkmalrechtliche Genehmigung oder Baugenehmigung
  • Finanzierungsplan, mit der Angabe der anderen Zuwendungsgeber und einen Kostenplan mit einer Kostenschätzung/Angeboten
  • Erklärung über Eigenmittel und Eigenleistung
  • Erklärung über Vorsteuerabzugsfähigkeit
  • Kontodaten

Voraussetzungen

  • Die Maßnahme muss den fachlichen sowie bau oder denkmalrechtlichen Anforderungen entsprechen (Genehmigung und ggf. weitergehenden fachlichen Auflagen)
  • Förderfähigkeit bestimmt sich nach dem denkmalbedingten Mehraufwand
  • Vereinbarkeit mit dem EUBeihilferecht
  • Daten aus den Antragsunterlagen dürfen gespechert und an zuständige Stellen weitergegeben werden
  • Die Maßnahme muss den fachlichen sowie bau oder denkmalrechtlichen Anforderungen entsprechen (Genehmigung und ggf. weitergehenden fachlichen Auflagen)
  • Förderfähigkeit bestimmt sich nach dem denkmalbedingten Mehraufwand
  • Vereinbarkeit mit dem EUBeihilferecht
  • Daten aus den Antragsunterlagen dürfen gespechert und an zuständige Stellen weitergegeben werden

Verfahrensablauf

  •  Prüfung durch das jeweilige Fachreferat auf Förderfähigkeit
  • Fachliche Beschlussfassung über die Förderung im Qualitätszirkel Zuwendungen
  • Bewilligung nach Prüfung aller Unterlagen
  • Auszahlung
  • Prüfung des Verwendungsnachweises
  •  Prüfung durch das jeweilige Fachreferat auf Förderfähigkeit
  • Fachliche Beschlussfassung über die Förderung im Qualitätszirkel Zuwendungen
  • Bewilligung nach Prüfung aller Unterlagen
  • Auszahlung
  • Prüfung des Verwendungsnachweises

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der großen selbständigen Stadt.

Die Zuständigkeit für die fachliche Beurteilung und Beratung sowie die Vergabe von Denkmalfördermitteln liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der großen selbständigen Stadt.

Die Zuständigkeit für die fachliche Beurteilung und Beratung sowie die Vergabe von Denkmalfördermitteln liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege.

Teaser

Sie können beim Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege Zuschüsse für Erhaltungs- oder Pflegemaßnahmen an Kulturdenkmalen in Niedersachsen beantragen. Die Maßnahmen dürfen noch nicht begonnen und müssen bau- oder denkmalrechtlich genehmigt sein.

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Ansprechpersonen

Bauen
Meike Höfel
Mitarbeiterin Genehmigungsverfahren: Samtgemeinde Gellersen, Gemeinde Soderstorf
04131 26-1770E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 109
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Arne Voigt
Mitarbeiter Genehmigungsverfahren: Gemeinde Handorf, Gemeinde Radbruch, Stadt Bleckede
04131 26-1542E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 113
Bauen
Torben Krüger
Mitarbeiter Genehmigungsverfahren: Gemeinde Amt Neuhaus, Samtgemeinde Ostheide
04131 26-1791E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 117
Bauen
Michael Cordes
Mitarbeiter Genehmigungsverfahren: Gemeinde Bardowick, Gemeinde Barum, Gemeinde Mechtersen, Gemeinde Vögelsen, Gemeinde Wittorf
04131 26-1207E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 105
Bauen
Alexandra Berger
Mitarbeiterin Genehmigungsverfahren: Samtgemeinde Scharnebeck
04131 26-1262E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 106
Bauen
Elisabeth Gückler
Stellvertretende Fachdienstleitung, Mitarbeiterin Genehmigungsverfahren: Gemeinde Deutsch Evern
04131 26-1026E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 114
Bauen
Oliver Kahrmann
Mitarbeiter Genehmigungsverfahren: Gemeinde Adendorf, Gemeinde Barnstedt, Gemeinde Embsen, Gemeinde Melbeck
04131 26-1879E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 107
Bauen
Stefanie Gos
Mitarbeiterin Genehmigungsverfahren: Gemeinde Amelinghausen, Gemeinde Betzendorf, Gemeinde Oldendorf/Luhe, Gemeinde Rehlingen, Samtgemeinde Dahlenburg
04131 26-1993E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 112
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Sabine Reymann
Wohnraumförderung: für den gesammten Landkreis Lüneburg, Baulasten: Samtgemeinde Ostheide
04131 26-1299E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 10
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Petra Krause
Baulasten
04131 26-1273E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 108
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Michaela Köhler
04131 26-1643E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 5
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Anne-Kathrin Heuer
04131 26-1438E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 18
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Monika Nennemann
04131 26-1601E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 4
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Antje Hoffmann
04131 26-1328E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 18
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Katrin Jacobsen
04131 26-1616E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 4
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Andreas Kohnert
04131 26-1581E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 115
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Merle Ehrhardt
04131 26-1033E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 106
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Bastian Höbermann
04131 26-1982E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 209
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Anna Luisa Menke
04131 26-1938E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 209
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Theresa Bostelmann
04131 26-1917E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 115
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Arne Topp
04131 26-1646E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 107
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Florian Finke
Brandschutzprüfer: Samtgemeinde Bardowick, Samtgemeinde Gellersen
04131 26-1245E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 6
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Torsten Hensel
Brandschutzprüfer: Gemeinde Amt Neuhaus, Samtgemeinde Dahlenburg, Samtgemeinde Ostheide, Stadt Bleckede
04131 26-1235E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 14
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Christian Rötzer
Brandschutzprüfer: Hansestadt Lüneburg Postleitzahl 21339
04131 26-1251E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 13
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Lennart Schwerdt
Brandschutzprüfer: Samtgemeinde Ilmenau, Hansestadt Lüneburg Postleitzahl 21335
04131 26-1790E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 9
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Matthias Krüger
Brandschutzprüfer: Hansestadt Lüneburg Postleitzahl 21337
04131 26-1369E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 13
Bauen
René Pabst
Brandschutzprüfer: Gemeinde Adendorf, Samtgemeinde Amelinghausen, Samtgemeinde Scharnebeck
04131 26-1037E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 9
Bauen
Zentrale Fachdienst Bauen
04131 26-1026E-Mail senden
Bauen
Corinna Wojak
Fachdienstleiterin
04131 26-1026E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 116
Bauen
Volker Prange
Baukontrolleur: Gemeinde Amt Neuhaus, Samtgemeinde Dahlenburg, Samtgemeinde Ostheide, Samtgemeinde Scharnebeck, Stadt Bleckede
04131 26-1654E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 118
Bauen
Anja Röhrs
Mitarbeiterin Baukontrolle: Gemeinde Amt Neuhaus, Samtgemeinde Dahlenburg, Samtgemeinde Ostheide, Samtgemeinde Scharnebeck, Stadt Bleckede
04131 26-1255E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 118
Bauen
Ina Jankowski
Mitarbeiterin Baukontrolle: Gemeinde Adendorf, Samtgemeinde Amelinghausen, Samtgemeinde Bardowick, Samtgemeinde Gellersen, Samtgemeinde Ilmenau,
04131 26-1655E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 118
Bauen
Laurent Beyer
Baukontrolleur: Gemeinde Adendorf, Samtgemeinde Amelinghausen, Samtgemeinde Bardowick, Samtgemeinde Gellersen, Samtgemeinde Ilmenau,
04131 26-1433E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 104
Bauen
Brita Colberg
Denkmalschutz
04131 26-1462E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 112

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

Mo-Do

Fr

07:30 bis 16:30 Uhr

07:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
04131 26-0

Mo-Do

Fr

08:00 bis 16:00 Uhr
08:00 bis 12:00 Uhr

Digital

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