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Fahrerlaubnis: Ausstellung - Internationaler Führerschein

Führerscheine

Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Internationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in einem Land, welches nicht zur EU gehört, benötigt. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen EU-Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.



Das müssen Sie wissen

Anschrift

Adresse

Am Springintgut 3

21335 Lüneburg

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach Ihrer Gebührenordnung fest.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der internationale Führerschein ist in der Regel 3 Jahre gültig.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis/Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Vorlage des Kartenführerscheines
  • ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
  • Personalausweis/Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Vorlage des Kartenführerscheines
  • ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht

Voraussetzungen

  • Ordentlicher Wohnsitz des Bewerbers muss in der Bundesrepublik Deutschland und im Zuständigkeitsbereich der ausstellenden Behörde sein
  • das 18. Lebensjahr vollendet sein
  • Besitz des EU-Kartenführerscheins oder einer EU-/EWR-Fahrerlaubnis
  • Ordentlicher Wohnsitz des Bewerbers muss in der Bundesrepublik Deutschland und im Zuständigkeitsbereich der ausstellenden Behörde sein
  • das 18. Lebensjahr vollendet sein
  • Besitz des EU-Kartenführerscheins oder einer EU-/EWR-Fahrerlaubnis

Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag persönlich und schriftlich stellen.

Sie müssen den Antrag persönlich und schriftlich stellen.

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Führerscheinbehörde.
Aktuelle Auskünfte, in welchem Land ein internationaler Führerschein benötigt wird, erhalten sie von den Automobilclubs.


Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr; aktualisiert am 29.06.2009

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr; aktualisiert am 29.06.2009

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben..

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben..

Ansprechpersonen

Führerscheine
Herr Daxner
04131 26-1660E-Mail senden
Gebäude 6 - Zimmer 106
Führerscheine
Frau Vetter
04131 26-1314E-Mail senden
Gebäude 6 - Zimmer 105
Führerscheine
Frau Beder-Ahlf
04131 26-1142E-Mail senden
Gebäude 6 - Zimmer 108
Führerscheine
Herr Otte
04131 26-1437E-Mail senden
Gebäude 6 - Zimmer 108
Führerscheine
Frau Doose
Führerscheine: A-C, W-Z
04131 26-1785E-Mail senden
Gebäude 6 - Zimmer 111
Führerscheine
Frau Jurischka
Führerscheine: D-I
04131 26-1659E-Mail senden
Gebäude 6 - Zimmer 110
Führerscheine
Frau Höche
Führerscheine: J-P
04131 26-1344E-Mail senden
Gebäude 6 - Zimmer 109
Führerscheine
Frau Polkehn
Führerscheine: Q-V
04131 26-1232E-Mail senden
Gebäude 6 - Zimmer 107
Führerscheine
Frau Minks
04131 26-1820E-Mail senden
Gebäude 6 - Zimmer 106
Führerscheine
Katharina Gronholz
Fachdienstleiterin KFZ-Zulassung und Führerscheine
04131 26-1358E-Mail senden

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

Mo-Do

Fr

07:30 bis 16:30 Uhr

07:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
04131 26-0

Mo-Do

Fr

08:00 bis 16:00 Uhr
08:00 bis 12:00 Uhr

Digital

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