Die Entschädigungen der ehrenamtlich Tätigen (§ 7 der Entschädigungssatzung) wird zum 01.01.2019 um 10 % erhöht. Daraus ergibt sich eine Mehrausgabe gegenüber der bisherigen Regelung in Höhe von ca. 7.000 EUR/a.
17.12.2018 - Kreisausschuss
N 7 - ungeändert beschlossen
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17.12.2018 - Kreistag
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Entschädigungen der ehrenamtlich Tätigen (§ 7 der Entschädigungssatzung) wird zum 01.01.2019 um 10 % erhöht. Daraus ergibt sich eine Mehrausgabe gegenüber der bisherigen Regelung in Höhe von ca. 7.000 EUR/a.