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Umweltinformationen zu Altlasten und altlastverdächtigen Flächen: Auskunft

Umwelt

Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Mit dem Begriff Altlastverdachtsflächen werden Flächen bezeichnet, bei denen der Verdacht einer Altlast besteht. Altlasten sind z.B. stillgelegte Ablagerungsplätze für kommunale oder gewerbliche Abfälle (Altablagerungen) oder stillgelegte Anlagen, Rüstungsstandorte und Betriebsflächen, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde (Altstandorte), soweit hierdurch schädliche Bodenveränderungen oder andere Gefahren hervorgerufen werden. Im Altlastenverzeichnis sind die Daten über Altlasten und altlastverdächtige Flächen zusammengefasst.

Nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) hat jede Person Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen, über die eine informationspflichtige Stelle verfügt. Das UIG gilt in Niedersachsen in Verbindung mit dem Niedersächsischen Umweltinformationsgesetz (NUIG). Der Zugang kann durch Auskunftserteilung, Gewährung von Akteneinsicht oder auf andere Weise eröffnet werden. Auf Antrag kann deshalb jede Person Auskünfte aus dem Altlastenkataster erhalten. Von Bedeutung sind derartige Auskünfte z.B. beim Kauf oder Verkauf eines Grundstücks, bei Bauvorhaben oder Abrissprojekten sowie bei Grundwassernutzungen im Umfeld von Altlasten. Allerdings kann es sich bei den Informationen über eine Altlast oder altlastverdächtige Fläche in vielen Fällen um personenbezogene Daten handeln. Die zuständige Stelle muss dann prüfen, ob durch das Bekanntgeben der Informationen Interessen des Betroffenen erheblich beeinträchtigt würden; gegebenenfalls muss sie eine Abwägung vornehmen.
 



Das müssen Sie wissen

Anschrift

Adresse

Horst-Nickel-Str. 4

21337 Lüneburg

Welche Gebühren fallen an?

Für die Auskunft werden ab einem Bearbeitungsaufwand von einer halben Stunde Gebühren erhoben.

Erforderliche Unterlagen

Auskünfte sind schriftlich zu beantragen. Für einen Antrag werden benötigt:

  • Angaben zu Gemeinde, Ortsteil oder Gemarkung,
  • Straße und Hausnummer, falls nicht bekannt geografische Koordinaten oder Flur und Flurstücke.

Weitere Nachweise können sein:

  • Zustimmung des Grundstückseigentümers,
  • sonstige Nachweise eines berechtigten Interesses.

Auskünfte sind schriftlich zu beantragen. Für einen Antrag werden benötigt:

  • Angaben zu Gemeinde, Ortsteil oder Gemarkung,
  • Straße und Hausnummer, falls nicht bekannt geografische Koordinaten oder Flur und Flurstücke.

Weitere Nachweise können sein:

  • Zustimmung des Grundstückseigentümers,
  • sonstige Nachweise eines berechtigten Interesses.

Hinweise (Besonderheiten)

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, bestimmten weiteren Städten und der Region Hannover.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, bestimmten weiteren Städten und der Region Hannover.

Ansprechpersonen

Umwelt
Susanne Reisgies
Geschäftszimmer
04131 26-1208E-Mail senden
Gebäude 11 - Zimmer 308
Umwelt
Claudia Mentz
Geschäftszimmer
04131 26-1445E-Mail senden
Gebäude 11 - Zimmer 308
Umwelt
Holger Meyer
Abfallwirtschaft
04131 26-1349E-Mail senden
Gebäude 11 - Zimmer 316
Umwelt
Maike Mangelsdorf
Untere Naturschutzbehörde
04131 26-1090E-Mail senden
Gebäude 11 - Zimmer 303
Umwelt
Viola Gielke
Samtgemeinden Amelinghausen, Bardowick, Gellersen, Ilmenau, Scharnebeck, Stadt Lüneburg
04131 26-1373E-Mail senden
Gebäude 11 - Zimmer 325
Umwelt
Ute Bei der Sandwisch
Untere Naturschutzbehörde
04131 26-1233E-Mail senden
Gebäude 11 - Zimmer 324
Umwelt
Elke Benecke
Untere Naturschutzbehörde
04131 26-1362E-Mail senden
Gebäude 11 - Zimmer 323

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

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Telefonisch

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04131 26-0

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