Danach suchen andere
Zum Inhalt springen

Gesellenprüfung: Zeugnis

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie am Ende Ihrer Ausbildung im Handwerk die Gesellenprüfung abgelegt haben, wird Ihnen ein schriftliches Zeugnis ausgestellt.

Das endgültige Prüfungsergebnis wird durch den Prüfungsausschuss mitgeteilt. Die vorläufigen Prüfungsergebnisse der schriftlichen Abschlussprüfungen können in der Regel online abgerufen werden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen die Prüfungsergebnisse oder Prüflingsnummern nicht telefonisch mitgeteilt werden.

Sofern die Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen durchgeführt wird, ist das Ergebnis der Prüfungsleistungen im ersten Teil der Abschlussprüfung dem Prüfling schriftlich mitzuteilen.

Dem Zeugnis ist auf Antrag der Auszubildenden eine englischsprachige und eine französischsprachige Übersetzung beizufügen. Auf Antrag der Auszubildenden kann das Ergebnis berufsschulischer Leistungsfeststellungen auf dem Zeugnis ausgewiesen werden.

Ausbildenden werden auf deren Verlangen die Ergebnisse der Abschlussprüfung der Auszubildenden übermittelt.

Das müssen Sie wissen

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die zuständige Handwerkskammer (HWK).

Welche Gebühren fallen an?

Die Ausstellung des Prüfungszeugnisses ist gebührenfrei. Für die englischsprachige und französischsprachige Übersetzung werden ggf. Gebühren erhoben.

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

Mo-Do

Fr

07:30 bis 16:30 Uhr

07:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
+49 4131 26-0

Mo-Do

Fr

08:00 bis 16:00 Uhr
08:00 bis 12:00 Uhr

Digital

E-Mail 
Senden Sie uns Ihr Anliegen und wir melden uns so schnell wie möglich zurück.

E-Mail senden