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Klimaschutz in Unternehmen

Klima-, Umwelt- und Ressourcenschutz in Unternehmen sind Herausforderung und Chance zugleich. Es gibt zahlreiche Informations- und Beratungsangebote, Wettbewerbe und Fördermittel, die Sie bei Ihrem Engagement für ein umweltgerechteres unternehmerisches Handeln unterstützen.

Alle Informationen auf einen Blick

Klima-Innovationspreis Niedersachsen 2026

Das Niedersächsische Umweltministerium prämiert mit dem „Klima-Innovationspreis Niedersachsen“ 2026 ein Unternehmen, das mit seiner Innovation eine Vorreiterrolle für mehr Klimaschutz und Nachhaltigkeit einnimmt. Junge Unternehmen haben zusätzlich die Chance auf den „Klima-Innovation Sonderpreis Start-up Niedersachsen“. Bewerbungsfrist für beide Preise ist der 30. April 2026.

Teilnahmebedingungen

Teilnehmen können gewerblich tätige Unternehmen aller Rechtsformen, Branchen und Größen mit Gewinnerzielungsabsicht und Sitz in Niedersachsen, die mit ihren innovativen Produkten, Prozessen oder / und Dienstleistungen einen besonderen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Sonderpreis: Für den Sonderpreis können Sie sich bis zu 5 Jahre nach Ihrer Unternehmensgründung bewerben, wenn Sie weniger als 50 Beschäftigte haben und Ihr Jahresumsatz 2025 unter 10 Millionen Euro lag.

Bewertungskriterien

Die Klima-Innovation eines Unternehmens soll folgende Kriterien erfüllen: 

  1. Beitrag der Innovation zum Klimaschutz
  2. Vorreiter klimaneutrale Wirtschaft
  3. Soziale Nachhaltigkeit
  4. Ökonomische Nachhaltigkeit

Preisgelder

Preisgelder für den Hauptpreis

Der Klima-Innovationspreis 2026 ist mit 10.000 Euro dotiert. Dem Preisträger winkt zusätzlich eine einzigartige Trophäe sowie ein Imagefilm.

Preisgelder für den Sonderpreis

Im Sonderpreis werden Unternehmen mit Preisgeldern im Gesamtumfang von bis zu 54.000 Euro in bis zu 3 Kategorien prämiert, pro Start-up bis zu 10.000. Themenfelder sind z.B. Klimaschutz, erneuerbare Energien, Klimaanpassung, Klimadaten, Nachhaltigkeit, Ressourceneffizienz. 

Eine Prämierung desselben Unternehmens in beiden Preisen ist ausgeschlossen.

Anmeldung und Bewerbung

Ihre Bewerbung reichen Sie digital über die Website www.klima-innovationspreis.de ein. Dort gelangen Sie auch zur Option, am Sonderpreis Start-up teilzunehmen.

Klimaschutzberatung für Unternehmen

Unternehmen im Landkreis Lüneburg, die etwas für den Klimaschutz tun wollen, finden zahlreiche Unterstützungsangebote: 

Angebote der Wirtschaftsförderung Lüneburg

Mit dem Beratungs- und Transferangebot der WLG Innovation+ werden Innovationen von Produkten und Prozessen in Unternehmen befördert, beschleunigt und erleichtert. So können beispielsweise die Einführung von Energiemanagement-Systemen oder die nachhaltige Umgestaltung von Lieferketten ein Thema der Beratung sein. Über das Programm werden verstärkt Vorhaben der betrieblichen Nachhaltigkeit sowie der Energie- und Ressourceneffizienz in den Unternehmen unterstützt. So sollen Unternehmen ihre Wettbewerbsfähigkeit auch in Zeiten von Energie- und Ressourcenknappheit sowie steigender CO2-Sensitivität sichern können und resilient gegenüber externen Schocks werden.

https://www.wirtschaft-lueneburg.de/innovation/innovation-plus

Angebote der Industrie- und Handelskammer Lüneburg Wolfsburg

Unter dem Titel „Nachhaltiges Wirtschaften“ bietet die IHK Lüneburg-Wolfsburg zahlreiche Informationen für Unternehmen an, die im Bereich Energie und Umwelt Beratung, Förderung oder weiterführende Hinweise suchen. Die Beratungstour der IHK bietet neutrale, individuelle und kostenfreie Informationsgespräche für Unternehmen. Fachleute besuchen die Unternehmen und besprechen gemeinsam mögliche Lösungswege.

https://www.ihk.de/ihklw/produkte/lebensphasen/nachhaltig-wirtschaften

Angebote der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade

Die Beraterinnen und Berater der HWK unterstützen Handwerksbetriebe in der Region bei der (Weiter-)Entwicklung ihrer Nachhaltigkeitsaktivitäten – unabhängig davon, wo sie gerade in Sachen Nachhaltigkeit stehen. Von NachhaltigkeitsChecks, Intensivworkshops, Online-Coachings bis hin zur Beratung zum betrieblichen Nachhaltigkeitsstrategie bietet die HWK ein breites Angebot.

https://www.hwk-bls.de

Impulse für mehr Klimaschutz im Unternehmen

KMU können drei verschiedene Beratungsangebote der KEAN in Anspruch nehmen: Impuls Klimaneutralität, Impuls Solar, Impuls Energie- und Materialeffizienz. Unternehmen erhalten im Rahmen der jeweiligen Angeboten eine kostenfreie Vor-Ort-Beratung durch anerkannte und geschulte Fachleute. Im Anschluss an die Beratung wird zudem ein Bericht mit unternehmensspezifischen Handlungsempfehlungen und Hinweisen auf weiterführende Förderprogramme für das Unternehmen bereitgestellt.

Transformationsberatung - Impuls Klimaneutralität

Eine Beraterin oder ein Berater wirft bei der Transformationsberatung - Impuls Klimaneutralität einen ganzheitlichen Blick zum Thema Energieeinsparung und Klimaschutz auf das Unternehmen. Dies beinhaltet unter anderem:

  • die Identifikation sowie die grobe Quantifizierung der wesentlichen betrieblichen Treibhausgas-Quellen
  • Hintergrundwissen zur Treibhausgas-Bilanzierung
  • Erarbeitung eines Klimaschutzziels und eines Umsetzungsfahrplans

Transformationsberatung - Impuls Solar

Bei der  Transformationsberatung - Impuls Solar berät Sie eine Solarfachberaterin oder ein Solarfachberater bezüglich des Einsatzes von Sonnenenergie in Ihrem Unternehmen. Dies umfasst unter anderem:

  • den Einsatz von Photovoltaik,
  • den Einsatz von Solarthermie,
  • die jeweils zu installierende Leistung sowie den Deckungsanteil

Transformationsberatung - Impuls Energie- und Materialeffizienz

Eine Effizientberaterin oder ein Effizienzberater betrachten gemeinsam mit Ihnen bei der Transformationsberatung - Impuls Energie- und Materialeffizienz ganzheitlichen Blick auf Ihr Unternehmen. Beratungsinhalte sind unter anderem:

  • Anlagentechnik,
  • Querschnittstechnologie,
  • Materialeinsparung und -substitution sowie
  • Logistik und Arbeitsorganisation

Die Angebote richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (gemäß EU-Definition), die ihren Standort oder Sitz in Niedersachsen haben und Energiekosten von mehr als 10.000 € netto pro Jahr haben. Zudem müssen die Unternehmen Mitglied in der IHK oder HWK und nach De-minimis-Verordnung förderfähig sein. Für die Inanspruchnahme des Angebots „Energie- und Materialeffizienz“ müssen die Unternehmen zudem produzierend tätig sein und/oder der Anlagenpark zum Betriebsvermögen gehören.

Den Angebotsflyer über die Transformationsberatung können Sie im Downloadbereich herunterladen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der KEAN im Bereich unter den Weblinks.

Neuer Leitfaden fürs betriebliche Energiemanagement

Der neue Leitfaden der KEAN zum betrieblichen Energiemanagement unterstützt Unternehmen und Einrichtungen der Sozialwirtschaft dabei, ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 aufzubauen und praxistauglich umzusetzen. Der Leitfaden zeigt die notwendigen Schritte, stellt hilfreiche Werkzeuge vor und macht den Prozess anhand eines Beispielunternehmens anschaulich. Während die ISO-Norm vorgibt, was zu tun ist, zeigt unser Leitfaden, wie es konkret gelingen kann – mit Spielraum für individuelle Lösungen im betrieblichen Alltag.

Der Leitfaden richtet sich an Geschäftsführungen sowie Energiemanagement- und Nachhaltigkeitsbeauftragte, die Kosten senken, die Energieeffizienz steigern und – sofern erforderlich – gesetzliche Vorgaben wie das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) erfüllen möchten.

Die digitale Version des Leitfadens finden Sie unter den Weblinks.

Übersicht über den Ablauf der Transformationsberatung

Fördermittelrecherche über die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen

Die Klima- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) bietet eine Übersicht über staatliche Förderprogramme, die Unternehmen bei der Einführung von energieeffizienter Technik, bei der Energieberatung oder der Einführung Erneuerbarer Energien unterstützen. Ob mit Zuschüssen oder zinsgünstigen Darlehen – ein Besuch der Website der KEAN lohnt sich. 

https://www.klimaschutz-niedersachsen.de/

Weitere Förderprogramme für Unternehmen

Hier stellen wir Ihnen Förderprogramme für Unternehmen vor, die in der Liste der KEAN nicht enthalten sind:

Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (BMUV)

Antragsberechtigte: Unternehmen und Freiberufler

Fördergegenstand: Vorhaben zur Stärkung von Klima-, Naturschutz und Biodiversität an Gebäuden, auf Betriebsgeländen oder auf Flächen von Gewerbe- oder Industrieparks: Investitionen (Bspw. Biotope, Biodiversitätsfördernde Gestaltung von Grün- und Außenanlagen, Entsiegelung von Flächen, Baumpflanzungen, Begrünung von Gebäuden, Niederschlags- und Wassermanagement) ,Planung und Umsetzungsbegleitung von investiven Maßnahmen, Aufstellung von Pflegekonzepten und -plänen, Schulung von Personal, fachliche Begleitung und Unterstützung der Anwuchs- und Entwicklungspflege

Förderhöhe: Tilgungszuschuss i. H. v. max. 40 % bzw. max. 50 % bei mittleren Unternehmen und max. 60 % bei kleinen Unternehmen; max. jedoch 1,5 Mio. Euro (keine Kumulierung mit anderen staatlichen Beihilfen zulässig)

Antragstellung / Bedingung: Der Zuschuss kann nur in Verbindung mit der beihilfefreien Kreditvariante aus dem KfW-Umweltprogramm beantragt werden. Der Antrag kann laufend bei einem Finanzierungspartner der Wahl (Banken / Sparkassen) vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. 

Link zum Förderprogramm

Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)

Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247

Antragsberechtigte: u.a. kleine und mittlere Unternehmen
Fördergegenstand: Ein Energieaudit ist ein systematisches Verfahren zur Erlangung ausreichender Informationen über das bestehende Energieverbrauchsprofil eines Gebäudes oder einer Gebäudegruppe, eines Betriebsablaufs oder einer industriellen oder gewerblichen Anlage, zur Ermittlung und Quantifizierung der Möglichkeiten für wirtschaftliche Energieeinsparungen und Erfassung der Ergebnisse in einem Bericht.

Modul 2: Energieberatung DIN V 18599

Antragsberechtigte: u.a. kleine und mittlere Unternehmen
Fördergegenstand: Ein förderfähiges energetisches Sanierungskonzept zeigt auf, wie ein Nichtwohngebäude Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch modernisiert werden kann (Sanierungsfahrplan) oder wie durch eine umfassende Sanierung der Standard eines bundesgeförderten BEG-Effizienzgebäudes zu erreichen ist (Sanierung in einem Zug). Eine Neubauberatung für Nichtwohngebäude wird gefördert, wenn sie ein bundesgefördertes Effizienzhaus zum Ziel hat.

Modul 3: Contracting-Orientierungsberatung

Antragsberechtigte: u.a. kleine und mittlere Unternehmen
Fördergegenstand: Contracting-Modell mit vertraglicher Einspargarantie bezeichnet die Gewerke übergreifende Optimierung vorrangig der Gebäudetechnik, aber auch weiterer Effizienzmaßnahmen des Gebäudebetriebs, der Gebäudehülle und / oder von Produktionsprozessen durch einen Energiedienstleister (Contractor). Neben der Identifikation und Erschließung von vorhandenen Einsparpotenzialen tätigt der Contractor in den meisten Fällen die erforderlichen Investitionen aus den Energiekosteneinsparungen und garantiert die Einsparungen vertraglich über die gesamte Laufzeit.

Link zum Förderprogramm

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit

Modul 1: Querschnittstechnologien

Antragsberechtigte: ausschließlich kleine und mittelständische Unternehmen
Fördergegenstand: Über Modul 1 werden der Erwerb und die Installation von hocheffizienten elektrischen Motoren, Pumpen, Ventilatoren und Drucklufterzeugern gefördert. Jede Anlage bzw. Komponente, für die eine Förderung beantragt wird, muss eine im Unternehmen vorhandene Bestandsanlage/ Bestandskomponente ersetzen. Gefördert werden außerdem Wärmedämmmaßnahmen an Bestandsanlagen sowie Wärmeübertrager zur Erschließung der Abwärme von Bestandsanlagen. 

Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien

Antragsberechtigte: u.a. private Unternehmen
Fördergegenstand: Gefördert werden der Erwerb und die Installation folgender Anlagen zur Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energien gefördert: Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen, Geothermie-Anlagen, Anlagen zur Biomassefeuerung. Die mit den geförderten Anlagen bereitgestellte Wärme muss zu über 50 Prozent für Prozesse, d. h. zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten oder zur Erbringung von Dienstleistungen verwendet werden. 

Modul 3: MSR, Sensorik und Energiemangement-Software

Antragsberechtigte: u.a. private Unternehmen
Fördergegenstand: Förderfähig sind insbesondere der Erwerb, die Installation und die Inbetriebnahme Soft- und Hardware im Zusammenhang mit der Einrichtung oder Anwendung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems. 

Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen – Basisförderung

Antragsberechtigte: u.a. private Unternehmen
Fördergegenstand: Gefördert werden Anlagen, die zu bestimmten Technologiekategorien gehören, ohne hierfür ein umfangreiches Einsparkonzept erstellen zu müssen. Anlagen bzw. Komponenten, für die eine Förderung beantragt wird, müssen im Unternehmen vorhandene ineffiziente Bestandsanlagen ersetzen. 

Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen – Premiumförderung und Dekarbonisierungsbonus

Antragsberechtigte: u.a. private Unternehmen
Fördergegenstand:Weitestgehend technologieoffene Förderung für Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz von industriellen/gewerblichen Prozessen. Eine Förderung ist u. a. nur möglich, wenn anhand eines Einsparkonzeptes Treibhausgaseinsparungen in bestimmter Höhe nachgewiesen werden können. 

Modul 5: Transformationspläne

Antragsberechtigte: Unternehmen
Fördergegenstand: Ziel der Förderung von Transformationsplänen ist es, Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Treibhausgasneutralität zu unterstützen. Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Transformationsplans gehört u. a. ein Katalog mit konkreten unternehmensspezifischen Maßnahmen, durch deren Umsetzung die Treibhausgas-Emissionen deutlich gesenkt werden können. 

Modul 6: Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen

Antragsberechtigte: u.a. private Unternehmen
Fördergegenstand: Über Modul 6 wird der Austausch vorhandener Produktionsanlagen, die mit Erdgas, Kohle oder Mineralöl oder mit aus Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl) gewonnenen Energieträgern betrieben werden, durch elektrisch oder mit erneuerbaren Energien zu betreibenden Neuanlagen gefördert. Förderfähig ist nicht nur der Austausch, sondern auch die entsprechende Umrüstung von Bestandsanlagen. 

Link zum Förderprogramm

FördermittelChecks 

In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Förderprogrammen für den Neubau und die Modernisierung von Wohnhäusern und Nichtwohngebäuden. Dieser Ratgeber hilft Ihnen, die Programme zu finden, die für Ihr Bau- oder Modernisierungsprojekt in Frage kommen.

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