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Gesellenprüfung: Zulassung zur Externenprüfung

Leistungsbeschreibung

Zur Gesellenprüfung können Sie auch zugelassen werden, wenn Sie mindestens das Eineinhalbfache der vorgeschriebenen Ausbildungszeit in dem Beruf tätig gewesen sind, in dem Sie die Prüfung ablegen wollen.

Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf. Vom Nachweis der Mindestzeit  kann ganz oder teilweise abgesehen werden. Dazu müssen Sie durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft machen, dass Sie die erforderliche berufliche Handlungsfähigkeit erworben haben.

Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland werden dabei berücksichtigt.

Das müssen Sie wissen

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die zuständige Handwerkskammer (HWK).

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ausgefülltes Zulassungsformular
  • Nachweise über Art und Dauer der Tätigkeit
  • Berufs- oder Ausbildungszeugnisse
  • ggf. andere Nachweise über den Erwerb der beruflichen Handlungsfähigkeit

Welche Gebühren fallen an?

Für die Externenprüfung fallen Gebühren an.

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

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07:30 bis 16:30 Uhr

07:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

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