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Sachverständigenwesen: Erweiterung des Bestellgebietes eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen

Leistungsbeschreibung

Zu den Aufgaben der Kammern gehört die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen. Deren Sachgebiet (Bestellgebiet) umfasst die Beurteilung von gewerblichen Leistungen, Waren und Preisen.

Wird das Sachgebiet einer Bestellung geändert oder erweitert, so genügt statt der Eidesleistung die Bezugnahme auf den früher geleisteten Eid.

Das müssen Sie wissen

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an Ihre zuständige Kammer.

Was sollte ich noch wissen?

Jeder Sachverständige hat vor der öffentlichen Bestellung und Vereidigung seine Eignung als Sachverständiger hinsichtlich

  • seiner persönlichen und beruflichen Unabhängigkeit sowie Unparteilichkeit,
  • seiner wirtschaftlichen Verhältnisse,
  • seiner persönlichen Zuverlässigkeit

nachgewiesen und seine besondere Sachkunde in dem Bestellgebiet unter Beweis gestellt.

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

Mo-Do

Fr

07:30 bis 16:30 Uhr

07:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
+49 4131 26-0

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Fr

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08:00 bis 12:00 Uhr

Digital

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