Fütterungsversuche zur Weiterentwicklung von Zusatzstoffen - Zulassung von Ausnahmen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie zeitlich begrenzte wissenschaftliche Versuche zur Weiterentwicklung von Zusatzstoffen mit Fütterungsversuchen durchführen wollen, benötigen Sie für die Fütterungsversuche die Zulassung der zuständigen Stelle.
Das müssen Sie wissen
Parkplätze
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Voraussetzungen
- Firmensitz in Niedersachsen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Benennung des wissenschaftlichen Leiters des Versuches
- Angaben zu
- Versuchsfuttermittelhersteller
- Versuchsbetrieb
- Versuchsplan
- Dauer und Zweck des Versuches
- Benennung der Tierart
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten.
Allgemeine Kontaktmöglichkeiten
Persönlich
Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg
Mo-Do
Fr
07:30 bis 16:30 Uhr
07:30 bis 12:30 Uhr
Digital
E-Mail
Senden Sie uns Ihr Anliegen und wir melden uns so schnell wie möglich zurück.