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Fütterungsversuche zur Weiterentwicklung von Zusatzstoffen - Zulassung von Ausnahmen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie zeitlich begrenzte wissenschaftliche Versuche zur Weiterentwicklung von Zusatzstoffen mit Fütterungsversuchen durchführen wollen, benötigen Sie für die Fütterungsversuche die Zulassung der zuständigen Stelle.

Das müssen Sie wissen

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

Voraussetzungen

  • Firmensitz in Niedersachsen

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Benennung des wissenschaftlichen Leiters des Versuches
  • Angaben zu
    • Versuchsfuttermittelhersteller
    • Versuchsbetrieb
    • Versuchsplan
    • Dauer und Zweck des Versuches
  • Benennung der Tierart

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

Mo-Do

Fr

07:30 bis 16:30 Uhr

07:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
+49 4131 26-0

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Fr

08:00 bis 16:00 Uhr
08:00 bis 12:00 Uhr

Digital

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