Ökologischer Landbau: EU-Öko-Recht - Ausnahmegenehmigungen
Leistungsbeschreibung
Die Verordnung (EG) 889/2008 enthält Durchführungsbestimmungen zur Basis-Verordnung (EG) 834/2007 zur Regelung der Voraussetzung einer Kennzeichnung mit Hinweis auf den ökologischen Landbau bei Vermarktung oder Werbung für lebende Tiere, landwirtschaftliche Erzeugnisse, Lebensmittel und Futtermittel.
Die dort ausgeführten Ausnahmen sind in der Regel genehmigungsbedürftig.
Das müssen Sie wissen
Parkplätze
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die beantragte Ausnahme ist nachvollziehbar zu begründen, Liefermängel und Flächen- oder Baugenehmigungen sind durch geeignete Unterlagen zu belegen.
Welche Gebühren fallen an?
Soweit kostendeckende Gebühren zu erheben sind, 29,00 bis 295,00 Euro
Welche Fristen muss ich beachten?
Immer vor Inanspruchnahme der Ausnahme
Rechtsgrundlage
- Verordnung (EG) 889/2008 DER KOMMISSION mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) 834/2007 des Rates
Allgemeine Kontaktmöglichkeiten
Persönlich
Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg
Mo-Do
Fr
07:30 bis 16:30 Uhr
07:30 bis 12:30 Uhr
Digital
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