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Aufrechterhalten von Kontakten/ Umgangsrecht

Hansestadt Lüneburg - Bereich 52 Soziale Dienste
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Leistungsbeschreibung

  • Kinder und Jugendliche,
  • Eltern,
  • andere Umgangsberechtigte (das können in einigen Fällen beispielsweise die Großeltern sein) sowie
  • Personen, in deren Obhut sich das Kind befindet (beispielsweise die Pflegeeltern)  

haben Anspruch auf Beratung bei der Ausübung des Umgangsrechts. Das heißt, dass das Jugendamt diese Personen über die rechtlichen Fragen eines Umgangsrechts informieren kann und darf.

Der gleiche Personenkreis hat auch Anspruch auf Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts. Dieser Anspruch geht über eine rechtliche Beratung hinaus. Das Jugendamt kann hier beispielsweise Briefe verfassen und vermittelnde Gespräche führen. Abhängig von den Umständen des Einzelfalles kann es auch sein, dass eine solche weiterführende Hilfestellung nicht möglich ist.  

Das müssen Sie wissen

Anschrift

Adresse

Am Ochsenmarkt 1

21335 Lüneburg

Öffnungszeiten

nur nach telefonischer Vereinbarung

Parkplätze

Parkplatz:

Anzahl: 508

Frauenparkplatz:

Anzahl: 21

Behindertenparkplatz:

Anzahl: 3

Fahrplanauskunft

An wen muss ich mich wenden?

Die Frage der Zuständigkeit hängt von verschiedenen Faktoren ab. Das örtliche Jugendamt wird in der Regel im Einzelfall gerne bereit sein, hierzu Auskunft zu geben.

Welche Gebühren fallen an?

Die Beratung und Unterstützung ist kostenfrei.

Was sollte ich noch wissen?

Dem Jugendamt stehen bei der Wahrnehmung seiner Aufgabe keine Mittel zur Verfügung, Umgangskontakte zwangsweise durchzusetzen. Es ist daher auf die Gesprächsbereitschaft aller Beteiligten angewiesen.  

Ansprechpersonen

Hansestadt Lüneburg - Bereich 52 Soziale Dienste
N N
+494131 309-3350+494131 309-3920E-Mail senden

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

Mo-Do

Fr

07:30 bis 16:30 Uhr

07:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
+49 4131 26-0

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08:00 bis 12:00 Uhr

Digital

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