Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Kleines Motorradkennzeichen
Leistungsbeschreibung
Neben den bisherigen Kennzeichen können auch kleinere Motorradkennzeichen bis zu einer Minimalgröße von 18 x 20 cm verwendet werden. Diese Regelung gilt auch für Motorrad-Saisonkennzeichen und Motorrad-Oldtimer.
Durch die Verkleinerung der Schriftgröße bieten die neuen Kennzeichen Platz für längere Erkennungsnummern, d. h. mehrstellige Zahlen-Buchstaben-Kombinationen nach dem Kürzel für den Zulassungsbezirk.
Die kleinen Motorradkennzeichen werden als zusätzliche Option angeboten. Es besteht auch weiterhin die Möglichkeit, ein Kennzeichen in der bisherigen Größe zu verwenden.
Das müssen Sie wissen
Anschrift
Am Springintgut 3
21335 Lüneburg
Öffnungszeiten
Dienstag: 07:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 17 Uhr
Mittwoch: 07:30 bis 12 Uhr
Donnerstag: 07:30 bis 12 Uhr
Freitag: 07:30 bis 12 Uhr
Parkplätze
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Zweigniederlassung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Fachlich freigegeben am
11.04.2011
Ansprechpersonen
Allgemeine Kontaktmöglichkeiten
Persönlich
Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg
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Fr
07:30 bis 16:30 Uhr
07:30 bis 12:30 Uhr
Digital
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