Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Hundehalter
Leistungsbeschreibung
Ab dem 1. Juli 2011 gelten neue gesetzliche Bestimmungen zur Haltung eines Hundes.
Wer in Niedersachsen wohnt und einen oder mehrere Hunde hält, benötigt ab dem 1. Juli 2011 für diese Tiere eine Haftpflichtversicherung. Es wird bei der Vorgabe nicht zwischen gefährlichen und ungefährlichen, großen oder kleinen Hunden unterschieden. Für jeden Hund, der älter als 6 Monate ist, muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Beim Abschluss der Versicherung ist die Deckungssummen im Schadensfall zu beachten:
- bei Personenschaden: 500.000,00 Euro
- bei Sachschaden: 250.000,00 Euro
Der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt obliegt die Überwachung der Einhaltung dieser Vorgabe. Sie kann die Vorlage der Bescheinigung z. B. bei der Anmeldung eines Hundes fordern. Weitere Kontrollen erfolgen nur anlassbezogen.
Das müssen Sie wissen
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An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei den Versicherungsunternehmen.
Voraussetzungen
- Wohnort des Hundehalters: Niedersachsen
- Alter des Hundes: ab 6 Monate
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ggf. Unterlagen zur Identität des Hundes
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Für den Abschluss der Haftpflichtversicherung gilt keine Übergangsregelung, der Abschluss muss so schnell wie möglich erfolgt sein.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung
Allgemeine Kontaktmöglichkeiten
Persönlich
Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg
Mo-Do
Fr
07:30 bis 16:30 Uhr
07:30 bis 12:30 Uhr
Digital
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