Unternehmenskarte: Ersatz - wegen Diebstahl oder Verlust
Leistungsbeschreibung
Bei Diebstahl oder Verlust der Unternehmenskarte ist die Ausstellung einer Ersatzkarte möglich.
Informationen auf den Internetseiten der Niedersächsischen GewerbeaufsichtDas müssen Sie wissen
Anschrift
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Parkplätze
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim staatlichen Gewerbeaufsichtsamt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Im Fall eines Diebstahls ist der zuständigen Stelle eine Diebstahlanzeige der Polizei vorzulegen. Erst danach kann eine neue Unternehmenskarte beantragt werden.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die neue Unternehmenskarte ist binnen 7 Kalendertagen unter Angabe der Gründe für die vorzeitige Antragstellung zu beantragen.
Der Antrag stellenden Person wird innerhalb von 5 Werktagen, gerechnet ab dem Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen, eine neue Unternehmenskarte ausgehändigt.
Das Gültigkeitsende der zu ersetzenden Unternehmenskarte entspricht dem Gültigkeitsende der vorherigen Unternehmenskarte, wenn die Restlaufzeit mehr als 185 Kalendertage beträgt.
Anträge / Formulare
Der Antrag ist durch den Unternehmer/die Unternehmerin, eine/n Vertretungsbefugte/n oder eine bevollmächtigte Person persönlich zu stellen.
Was sollte ich noch wissen?
Mit Ausstellung der Ersatzkarte verliert die ersetze Karte ihre Gültigkeit. Eine wiederaufgefundene Karte ist der zuständigen Stelle zurückzugeben.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Allgemeine Kontaktmöglichkeiten
Persönlich
Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg
Mo-Do
Fr
07:30 bis 16:30 Uhr
07:30 bis 12:30 Uhr
Digital
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