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Unternehmenskarte: Ersatz - wegen Beschädigung oder Fehlfunktion

Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg
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Leistungsbeschreibung

Wird eine Unternehmenskarte beschädigt oder ist aufgrund einer Fehlfunktion nicht mehr nutzbar, so ist eine Ersatzkarte bei der zuständigen Stelle zu beantragen.

Informationen zu digitalen Kontrollgeräten auf den Internetseiten der Niedersächsischen Gewerbeaufsicht

Das müssen Sie wissen

Anschrift

Adresse

Auf der Hude 2

21339 Lüneburg

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim staatlichen Gewerbeaufsichtsamt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei Antrag auf Ersatz der Unternehmenskarte wegen Beschädigung oder Fehlfunktion ist die nicht mehr nutzbare Karte der zuständigen Stelle zurückzugeben.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Anträge / Formulare

Der Antrag ist durch den Unternehmer/die Unternehmerin, eine/n Vertretungsbefugte/n oder eine bevollmächtigte Person persönlich zu stellen.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

Mo-Do

Fr

07:30 bis 16:30 Uhr

07:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
+49 4131 26-0

Mo-Do

Fr

08:00 bis 16:00 Uhr
08:00 bis 12:00 Uhr

Digital

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