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Umgang mit wassergefährdenden Stoffen: Meldung - Unfall

Stadt Bleckede - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Behörde angezeigt werden kann.

Leistungsbeschreibung

Das Austreten wassergefährdender Stoffe wie Säuren oder Mineralöle in nicht unbedeutender Menge (ab 10 l), die aus Leitungen, Anlagen oder Fahrzeugen austreten und in den Boden, die Kanalisation oder in Gewässer gelangen können, muss der zuständigen Stelle gemeldet werden.

Die zuständige Stelle benötigt möglichst genaue Angaben über

  • den Ort und Zeitpunkt des Vorfalls,
  • die Art und Menge des wassergefährdenden Stoffes sowie
  • die Art der befürchteten oder eingetretenen Gefährdung.

Das müssen Sie wissen

Anschrift

Adresse

Lüneburger Straße 2

21354 Bleckede

Öffnungszeiten

Mo: 08.00 - 12.00 Uhr
Di: 13.00 - 18.00 Uhr
Mi - Fr: 08.00 - 12.00 Uhr

Parkplätze

Parkplatz:

Anzahl: 20

Behindertenparkplatz:

Anzahl: 2

Fahrplanauskunft

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Außerhalb der Dienstzeit ist eine Meldung bei der Feuerwehreinsatzleitstelle (Tel. 112) oder der nächstgelegenen Polizeidienststelle möglich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Meldung muss unverzüglich erfolgen.

Bemerkungen

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Ansprechpersonen

Stadt Bleckede - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Fachbereich I - Bürgerservice, Bildung, Personal
Herr Jatzkowski
05852 977-2005852 977-99E-Mail senden

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

Mo-Do

Fr

07:30 bis 16:30 Uhr

07:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
+49 4131 26-0

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Digital

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