Unterschriften: Beglaubigung
Leistungsbeschreibung
Die amtliche Beglaubigung von Unterschriften dient der Identitätskontrolle. Die zuständige Stelle kann Unterschriften beglaubigen, wenn
- das unterzeichnete Dokument zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird und
- die Unterschrift in Gegenwart des beglaubigenden Mitarbeiters geleistet wird.
Unterschriften dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn:
- sie der öffentlichen Beglaubigung durch einen Notar bedürfen (§ 129 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) z.B.
- Unterschriftsbeglaubigungen unter Verträgen oder Erklärungen auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts;
- in Vereins- und Handelsregistersachen;
- sie ohne zugehörigen Text (Blankounterschriften) vorgelegt werden,
- das vorgelegte Schriftstück nicht zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird (z.B. sog. „Reichsbürgererklärungen und -urkunden“) oder das Durchlesen verweigert wird,
- Schriftstücke in einer fremden Sprache abgefasst sind.
Das müssen Sie wissen
Anschrift
Lüneburger Straße 50
21385 Amelinghausen
Öffnungszeiten
von 8:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag
von 14:00 bis 18:00 Uhr
und nach gesonderter Vereinbarung
Parkplätze
Anzahl: 20
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, sowie bei jeder Behörde im Rahmen ihrer sachlichen Zuständigkeit.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis der Identität des Antragstellers (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
- Schriftstück, auf dem die zu leistende Unterschrift beglaubigt werden soll
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage
Unterstützende Institutionen
Bürgerbüro, Bürgerberatung
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport
Allgemeine Kontaktmöglichkeiten
Persönlich
Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg
Mo-Do
Fr
07:30 bis 16:30 Uhr
07:30 bis 12:30 Uhr
Digital
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